Mehr Freiheit beim Namensrecht
Während seiner Amtszeit als Justizminister hat FDP-Generalsekretär Marco Buschmann die Reform des Namensrechts angestoßen. Diese ist jetzt in Kraft. „Eine gute Sache“, sagt Buschmann.

Das Namensrecht wird damit endlich an die Lebensrealität zahlreicher Menschen in Deutschland angepasst. Mit neuen Regeln zu Doppelnamen gibt es für Familien endlich zeitgemäße Optionen, Paare können in Zukunft echte Doppelnamen führen und auch Kinder unverheirateter Eltern können in Zukunft einen Doppelnamen annehmen. Dies bedeute „mehr Selbstbestimmung für Familien“, schreibt Buschmann auf X. Es war höchste Zeit, dass Ehepaare und ihre Kinder als Zeichen der Verbundenheit auch einen gemeinsamen Namen tragen könnten. Bisher war das rechtlich nicht möglich.
Auch bei Trennungen gibt es jetzt bessere Möglichkeiten. Wenn sich Ehepartner trennen und ein Elternteil seinen früheren Namen wieder annimmt, wird es Kindern ermöglicht ebenfalls diesen Namen anzunehmen. Diese Erleichterungen gelten auch für Stiefkinder. Eine klare Verbesserung für die Rechtslage von Scheidungskindern, betont der FDP-Generalsekretär.
Mehr Rechte für ethnische Minderheiten
Nicht nur für Familien bedeutet das neue Namensrecht mehr Freiheit und Selbstbestimmung. In bestimmten Fällen sind zukünftig geschlechtsangepasste Nachnamen möglich, beispielsweise bei Sorbinnen und Sorben. Auch die Traditionen der friesischen Volksgruppe und der dänischen Minderheit werden berücksichtigt.