NRW schließt Lücke bei Kinderkrankentagen auch für Selbstständige

Schulen geschlossen, Kitas eingeschränkt - um ihre Kinder zu betreuen, bekommen Eltern mehr Kinderkrankentage. Selbstständige und Freiberufler sind aber in der aktuellen Regelung der Bundesregierung nicht berücksichtigt. NRW ändert das jetzt.

Kind auf Schaukel
In NRW soll es nicht mehr zu einem flächendeckenden Lockdown von Bildungseinrichtungen kommen.
Schulen geschlossen, Kitas eingeschränkt — um ihre Kinder zu betreuen, bekommen Eltern mehr Kinderkrankentage. Der Bund hat die Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern verdoppelt, die ihre Kinder zuhause betreuen. Selbstständige und Freiberufler sind aber in der aktuellen Regelung der Bundesregierung nicht berücksichtigt. NRW ändert das jetzt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein Hilfsprogramm zur finanziellen Entschädigung privat versicherter Eltern mit Kita- und Schulkindern unter zwölf Jahren beschlossen, teilte Familienminister Joachim Stamp (FDP) mit. „NRW schließt die Lücke für freiberuflich oder selbstständig arbeitende Eltern bei den Kinderkrankentagen, die Union und SPD offen gelassen haben. Zu oft fallen in der Corona-Pandemie die Selbständigen durch das Rost“, lobte FDP-Chef Christian Lindner die NRW-Initiative.

Kann das Kind pandemiebedingt nicht in die Kita oder in die Schule, stehen berufstätige Eltern oft vor einem Problem. Um etwas mehr Spielraum zu bekommen, haben Bund und Länder beschlossen, Eltern mehr Kinderkrankentage zu gewähren — auch, wenn ihre Kinder gesund sind. Nordrhein-Westfalens Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp hatte im Bundesrat kritisiert, dass privat Versicherte von der Regelung ausgenommen sind. Beamte, Selbstständige und Freiberufler gingen leer aus. Das sehe er ausgesprochen kritisch, sagte Stamp und forderte den Bund auf, an dieser Stelle nachzujustieren.

Diese Lücke werde das Land NRW nun mit einem eigenen Hilfsprogramm schließen. Entschädigt würden auch gesetzlich versicherte Eltern, deren Kinder privat krankenversichert seien. Demnach werden laut Stamp für all diese Elterngruppen in NRW zehn Krankentage pro Kind und bei Alleinerziehenden 20 Tage angesetzt. Der Tagessatz für die Entschädigung betrage 92 Euro. Anträge könnten ab Februar bei den Bezirksregierungen gestellt werden.

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Stamp hält zugleich an der grundsätzlichen Öffnung von Kitas und Kindertagespflege fest. Im Schnitt sind die Kitas in NRW derzeit zu etwa 37 Prozent ausgelastet, mancherorts ist die Inanspruchnahme auch deutlich größer. Der Familienminister forderte die Eltern auf, „Eigenverantwortung und Solidarität“ zu üben und immer dann, wenn es möglich sei, Kinder selbst zu betreuen.

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