Antrag A2005: Wirtschaft entfesseln – Bürokratieabbau voranbringen – Abschaffung der Arbeitszeit-Dokumentationspflichten gemäß § 17 Mindestlohngesetz

Antragsteller/ -in: Sachgebiet:
LV Thüringen, LV Mecklenburg-Vorpommern, LV Sachsen, LV Sachsen-Anhalt A2 - Vorankommen durch eigene Leistung

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, das Wirtschaftsleben von betrieblich nicht notwendigen staatlichen Regelungen zu entfesseln und staatlich motivierten bürokratischen Dokumentationsaufwand abzuschaffen. Regelwerke, welche über den betrieblich notwendigen Charakter hinausgehen, wirken zunehmend als Innovations- und Wachstumsbremse.

Wir fordern die Abschaffung der Arbeitszeit-Dokumentationspflichten gemäß § 17 Mindestlohngesetz und befürworten stattdessen, dass die Arbeitszeiterfassungen für alle Wirtschaftsbereiche ausschließlich an die Regelungen im Arbeitszeitgesetz gebunden sind und die tatsächlich gearbeiteten Arbeitsstunden, mit den jeweiligen Lohnsätzen und anfallenden Zuschlägen, durch den Arbeitgeber verbindlich auf den monatlichen Lohnzetteln der Arbeitnehmer angegeben werden müssen.

Somit ist es dem Arbeitnehmer möglich die Arbeitsstunden entsprechend zu vergleichen und eigenständig mögliche auftretende Differenzen über die bestehenden betrieblichen und rechtlichen Wege anzumahnen.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen, damit die bestehenden Dokumentationspflichten gemäß § 17 Mindestlohngesetz über den Gesetzes- und Verordnungsweg abgeschafft werden.

Begründung 

Der effektivste Weg, Bürokratie abzubauen, ist die Abschaffung von Bürokratie und die Beendigung staatlicher Misstrauensbürokratie, welche viele kleine und mittelständischen Unternehmen belastet. Wir Freie Demokraten verteidigen die Soziale Marktwirtschaft und das kooperative Gefüge der Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Bürokratie ist nicht nur die synonyme Verwendung und Aufbewahrung von Papier, sondern umfasst den gesamten Organisationsaufwand (unter anderem gebundener Personal-, Kontroll- und Zeitaufwand sowie technische und datenschutzrechtliche Kosten zur Verwaltungsumsetzung) zur Umsetzung von betrieblich nicht notwendigen Gesetzes und Verordnungsvorgaben. Die Idee der digitalen Erfassung ist nicht neu. Sie ist jedoch nicht zwingend einhergehend mit einer Reduzierung des bürokratischen Organisationsaufwands.

Die verschiedenen Gesetzgebungen bürden den Arbeitgebern bürokratische Lasten auf, die in vielen Bereichen noch weit schwerer wiegen als die zusätzlichen Lohnkosten. Ebenso sind Wirtschaftsbereiche betroffen, die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind beziehungsweise dem Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterfallen. Die Dokumentationspflichten führen besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu einem Papierkrieg. Der damit verbundene Kontrollzwang verhindert eine flexible Gestaltung des Arbeitsalltags. So werden zum Beispiel auch Homeoffice-Lösungen gesetzlich erschwert.

Insbesondere da im Arbeitszeitgesetz auch die Arbeitszeiterfassung festgehalten ist, unter anderem im § 16 „Aushang und Arbeitszeitnachweise“. Eine richtige Arbeitszeiterfassung ist also bereits Pflicht. Dies hat jedoch nicht eine minutiöse Überwachung der Arbeitnehmer zum Ziel; vielmehr geht es darum, dass die höchstzulässigen täglichen Arbeitszeiten beziehungsweise der wöchentlichen nicht überschritten werden. Eine Arbeitszeiterfassung kann also als ein Kontrollinstrument begriffen werden, welches die im Arbeitsvertrag festgelegten Mindest- und Höchstarbeitszeiten nachweislich belegen kann. Das Arbeitszeitgesetz gibt zur Form der Zeiterfassung von Arbeitszeit keine Vorgaben. Dennoch sind Arbeitnehmer rechtlich nicht ungeschützt, wobei eine minutiöse Kontrolle, und damit digitale Überwachung, auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer ist.

Der monetäre Erfüllungsaufwand und damit die bürokratischen Kosten der zusätzlichen Dokumentationspflichten gemäß § 17 Mindestlohngesetz bemisst der Normenkontrollrat in seinen Jahresberichten auf jährlich mehr als 10 Milliarden Euro. Umso wichtiger ist das Voranbringen eines ernst gemeinten Bürokratieabbaus, der neue Kapazitäten freisetzt für neues Wachstum.