Antrag A4002: Schutz von „Geistigem Eigentum“ weltweit erhalten – Know-how-Transfers in Entwicklungsländern fördern

Antragsteller/ -in: Sachgebiet:
BFA Internationale Politik A4 - Freiheit und Menschenrechte weltweit

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Als „Geistiges Eigentum“ („intellectual property“, IP) bezeichnet man die Gesamtheit der Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (zum Beispiel Erfindungen, Know-how). Der Schutz von „Geistigem Eigentum“ stellt Innovationen und Entwicklung sicher und sorgt für Wettbewerbsfähigkeit und Fortschritt. Besonders in Deutschland ist „Geistiges Eigentum“ wesentliches Kapital unserer wissensbasierten und zukunftsorientierten Gesellschaft.

Geistiges Eigentum ist bis heute durch Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, Erlasse der EU sowie Übereinkommen der UNO geschützt. [1] Gewichtige Stimmen aus dem Europaparlament sowie US-Präsident Biden hatten sich im Fall der Corona-Impfstoffe der Firmen Biontech und Moderna für die Freigabe von Patenten dieser Firmen ausgesprochen, um deren Produkte weltweit verfügbar zu machen. Diese Forderung birgt aber etliche Risiken, denn: Waren Patente früher vornehmlich Ausschlussrechte von Firmen und Staaten, werden sie heute oftmals gehandelt und bilden die Grundlage für Firmenübernahmen.

Ohne Schutzrechte von „Geistigem Eigentum“ sind Start-ups nicht überlebensfähig. Start-ups bilden jedoch den Keim des wirtschaftlichen Fortschritts. Dies gilt insbesondere auch für die lebhafte Start-up-Szene in den Bereichen von Klima- und Umweltschutz in Industrie- wie auch in Entwicklungsländern. Hier würde die Freigabe von Schutzrechten Innovationen verlangsamen und wäre kontraproduktiv für das schnelle Erreichen der angestrebten Ziele. Im Wettstreit der Systeme ist es zwingend erforderlich Staaten, zum Beispiel China, zur Einhaltung von Schutzrechten zu bewegen. Denn hier geht es nicht um den fairen Wettbewerb der besten Ideen, sondern um den Schutz vor Plagiaten, die zu geringeren Kosten produziert werden und die Preise im Westen regelmäßig unterbieten, weil sie ohne Berücksichtigung der sozialen Standards des Westens produziert werden (Beispiel Windkraftanlagen und Solartechnik).

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist der notwendige Know-how-Transfer jedoch eindeutig erfolgversprechender, effizienter und schneller als auf die Freigabe von Patenten zu setzen. Die Bedeutung von Know-how-Transfers in Entwicklungsländer lässt sich am Beispiel der Firma Biontech gut darstellen. Die Firma Biontech, die wesentlich zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beigetragen hat, leistet gegenüber Staaten des afrikanischen Kontinents Know-how-Transfer zur Errichtung von Produktionsanlagen für den mRNA-Impfstoff gegen Covid-19. Die Firma errichtet dazu Anlagen im Senegal, Ruanda und eventuell Südafrika. Dies wird den Staaten Afrikas und weiteren Entwicklungsländern schneller helfen, über geeigneten Impfstoff zu verfügen, als die Freigabe von Patenten.

Der Bundesparteitag der Freien Demokraten fordert die Bundesregierung daher auf, sich weiterhin für den Schutz des „Geistigen Eigentums“ („Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights“, TRIPS) sowohl in der EU als auch weltweit einzusetzen. Zur Unterstützung von Entwicklungsländern steht eine verstärkte Förderung von Know-how-Transfers im Vordergrund.

[1] Internationale Abkommen: „Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights“ (TRIPS): Internationales Abkommen über Mindeststandards, hier entscheidet der WTO-Streitschlichtungsmechanismus;

Europäisches Patentübereinkommen: Einheitliches Verfahren zur Patenterteilung und -prüfung;

EU-Verordnungen / Richtlinien: Verordnung über einheitlichen Patentschutz, Übereinkommen über Einheitliches Patentgericht, Richtlinie über den Schutz biotechnologischer Erfindungen;

Deutsche Gesetze: u.a. Urheber- und Patentgesetz.

Begründung 

Erfolgt mündlich.