Neues Staatsangehörigkeitsrecht knüpft Einbürgerung an Integration und Arbeit

Dafür stehen wir Freie Demokraten:
Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, das den deutschen Pass nicht bedingungslos verteilt, sondern stärker an wirtschaftliche, kulturelle, rechtliche und gesellschaftliche Integrationsleistungen bindet. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit muss etwas ganz Besonderes sein. Sie kann erst am Ende einer erfolgreichen Integration stehen. Den deutschen Pass kann nur erhalten, wer klare Kriterien und Anforderungen erfüllt. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist für uns eine folgerichtige Ergänzung zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
- Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nur nach erfolgreicher Integration
- Einbürgerung nur bei eigenem Einkommen, nicht bei Bezug von Sozialleistungen
- Beherrschung der deutschen Sprache als Grundvoraussetzung
Warum ist wirtschaftliche Integration von Einwanderern so wichtig?
Über Jahrzehnte fand Einwanderung nach Deutschland ungeordnet und vor allem in die sozialen Sicherungssysteme statt. Das belastet die öffentlichen Haushalte fortwirkend und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei. Dabei sind wir auf Einwanderung angewiesen – auf Einwanderung in den Arbeitsmarkt! Diese wollen wir attraktiver machen, auch durch eine schnellere Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an Menschen, die sich integriert haben durch eigene Arbeit und eigenes Einkommen. Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, verstehen wir als wirtschaftliche Integration, ohne die ein erfolgreicher Neustart mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht möglich sein wird. Einbürgerung soll nicht bloß aufgrund langer Anwesenheit in Deutschland gewährt werden. Wer sich schneller wirtschaftlich integriert, soll sich auch schneller einbürgern lassen können – zukünftig schon nach drei Jahren. Verdienen geht vorm Ersitzen. Mehrstaatigkeit ist generell zulässig, setzt aber die gleiche hohe Integrationsleistung voraus.
Wie verhindern wir Einwanderung in die Sozialsysteme durch das Staatsbürgerrecht?
Außer in eng begrenzten Ausnahmefällen soll es künftig keine Einbürgerung mehr geben, wenn die Lebensgrundlage im Bezug von staatlichen Transferleistungen besteht. Wer wirtschaftlich nicht auf eigenen Beinen steht, kann vorerst kein deutscher Staatsbürger werden. Der Bezug von Sozialleistungen (Bürgergeld oder Grundsicherung) wird den Anspruch auf Einbürgerung künftig ausschließen.

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht können Menschen, die von ihrer Arbeit leben, schneller Deutsche werden. Gleichzeitig verschärfen wir die Regeln für Transferleistungsempfänger. Denn wir brauchen Einwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die sozialen Sicherungssysteme.
Welche Anforderungen an die kulturell-gesellschaftliche Integration werden gestellt?
Die Werte des Grundgesetzes gelten und sind zu respektieren. Wer der Vielehe anhängt, die Gleichberechtigung von Mann und Frau ablehnt oder antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen begangen hat, kann nicht eingebürgert werden. Um Personen mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen zuverlässiger zu identifizieren, wird die Abfrage bei Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten verbessert. Einbürgerungsbewerber müssen die deutsche Sprache beherrschen und dies auf B1-Niveau nachweisen. Erleichterungen davon soll es nur in Härtefällen geben. Die Verleihung des deutschen Staatsbürgerrechts muss etwas Besonderes sein, das wir durch Einbürgerungsfeiern hervorheben und würdigen wollen.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Ausnahmen sind lediglich für Berufstätige vorgesehen, die in Vollzeit arbeiten und dennoch eine Sozialleistung beziehen und für frühere „Gastarbeiter“ im Rahmen von Anwerbeabkommen oder für frühere „Vertragsarbeiter“ in der DDR. Der Einbürgerungsbewerber muss mindestens 20 der letzten 24 Monate in Vollzeit berufstätig gewesen sein. Die Ausnahme erstreckt sich auf den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, wenn mindestens ein minderjähriges Kind in der familiären Gemeinschaft lebt. Als begründete Härtefallregelung ist eine Ermessenseinbürgerung vorgesehen – etwa für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, pflegende Angehörige, Alleinerziehende oder Menschen in Ausbildung, die ergänzende Leistungen beziehen.