Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Bayern

Energie für die Zukunft – Fortschritt und Chancen für Deutschland

Energie für die Zukunft – Fortschritt und Chancen für Deutschland

Es ist an der Zeit, neu zu denken. Das aktuelle Energiekonzept der Bundesrepublik fußt auf einem veralteten Verständnis des Energiemarkts. Die Energiewende ist daher an vielen Stellen zum Stillstand gekommen. Der Ausbau der Windenergie an Land stagniert, ein Anstieg der EEG-Umlage kann nur durch den Staat gestoppt werden und der Netzausbau kann mit dem rasanten Tempo des Wandels nicht mithalten.

Statt weiter den Nachlass des letzten Jahrhunderts zu verwalten, muss der Energiemarkt deshalb von Grund auf erneuert werden. Wir müssen uns verabschieden von nationalen Strommärkten mit zentralen Großkraftwerken. Die Zukunft besteht in einem europäischen und dezentral organisierten Markt für klimaneutrale Energieträger, in dem die Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Industrie intelligent miteinander gekoppelt sind.

Spätestens seit dem Ukrainekrieg wird uns schmerzhaft bewusst, dass einseitige Abhängigkeiten und das Vertrauen in alte Lieferbeziehungen nicht mehr gelten. Deshalb müssen wir unser Tempo in der Energiewende erhöhen.

Aktuell haben ein energierechtliches Konvolut, das selbst für Experten als schwer durchschaubar gilt und parlamentarisch kaum noch zu kontrollieren ist. Dadurch geht das Bild vom großen Ganzen abhanden. Statt großer Würfe entstehen immer kleinteiligere Ansätze, die wenig Wirkung zeigen und dem eigentlichen Bedarf an Neuerung hinterherhinken.

Zeitgleich stellen uns das 21. Jahrhundert und der Klimawandel vor eine dringliche und zeitkritische Herausforderung: Wir müssen die Energiewende und damit die notwendige Transformation unserer Wirtschaftsgrundlage spätestens bis zum Jahr 2045 und nach Möglichkeit schon früher vollständig vollzogen haben. Eine aufwendige und langwierige Reform des überalterten Gesetzesapparats erscheint vor diesem Hintergrund nicht mehr als gangbare Option. Die Zeit drängt und verlangt von uns radikale Schritte und tatkräftigsten Einsatz: Wir müssen den Energiemarkt revolutionieren!

Dazu muss das Energiekonzept von Grund auf und mit dem aktuellsten Wissensstand neu gedacht werden: Bewährtes soll beibehalten, Hindernisse überwunden und der Weg für neue und zukunftsfähige Ansätze geebnet werden. Der Staat muss dabei konkret benannte, umsetzbare Ziele und Vorstellungen vorgeben, aus diesen einen geeigneten Rahmen ableiten und dafür Sorge tragen, dass externe Kosten wo immer möglich internalisiert werden.

Der Energiewende ging eine Liberalisierung der Energiemärkte voraus, die jedoch ins Stocken geraten ist und durch jährlich steigende Staatsausgaben und Subventionen und das Aufweichen der Marktrollen konterkariert wird. Dieser Trend muss umgekehrt werden. Der Energiemarkt muss nach den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft funktionieren – zum Wohle aller. Funktionierender Wettbewerb und Marktwirtschaft sichern eine klimaneutrale Zukunft zu möglichst geringen Kosten. Welche Technologien oder Energieträger dabei kostengünstig und vor allem schnell den Umbau unseres Energiesystems herbeiführen, das kann und wird erst die Praxis zeigen. Dabei ist für uns ein systemorientiertes politisches Denken und Handeln die Voraussetzung für effiziente und ökonomisch sinnvolle Lösungen.

Eine Vision für die Revolution

Spätestens im Jahr 2045 werden wir in einem schlanken und zielorientierten System leben, das den Wechsel von unrentabel gewordener fossiler auf nunmehr kostengünstige defossilisierte Energie vollzogen hat. Deutschland wird dabei auch in Zukunft nicht energieautark sein: So wie der Klimawandel ist auch die Energiewende keine nationale, sondern eine internationale Herausforderung. Auch die Versorgungssicherheit wird künftig nicht mehr in nationalen Leistungsbilanzen definiert. Statt durch die überholte Zielsetzung der Energieautarkie den deutschen Markt zu isolieren, hat sich Deutschland als Modell einer gelungenen Transformation in der engen Kooperation mit den Nachbarstaaten vernetzt und so die Integration des europäischen Binnenmarktes als zentrale Schnittstelle vorangetrieben. Die Gestaltung des Binnenmarktes wurde durch ein fortschrittliches und an den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtetes Strommarktdesign in Deutschland vorbereitet.

Die Liberalisierung des deutschen Strommarktes wollen wir abschließen und zum Modell für die weltweite Liberalisierung von Strommärkten werden. Dabei werden wir dem natürlichen Monopol des Netzbetriebs Rechnung tragen und gleichzeitig muss die Bundesnetzagentur die notwendigen Netzentgelte rentierlich, aber nicht zu hoch gestalten. Auch die Vorstellung einer All-Electric-Society, in der jeder Endverbrauch elektrifiziert wird, muss einem zielführenden Pragmatismus weichen, in der Bürgerinnen und Bürger selbst über die Elektrifizierung durch Konsum entscheiden. Insbesondere für die energieintensive Industrie, in der Wärmeerzeugung aber auch im Verkehr stehen auf dem globalen Markt CO2-neutraler Wasserstoff und seine Derivate in Form von synthetischen Brenn- und Kraftstoffen zum Erreichen der Klimaziele zur Verfügung. Deutschland hat diese Entwicklung durch die gleichberechtigte Förderung entsprechender Pilotprojekte ermöglicht und ist so in einer aufstrebenden Branche zum Technologiemarktführer geworden. In diesem Sinne unvermeidbare Emissionen werden durch den gelungenen Markthochlauf von Technologien zur CO2-Abscheidung und Speicherung mehr als kompensiert. 

Die gelungene Transformation des Energiesystems zeichnet sich aber vor allem dadurch aus, dass nicht mehr in Ressourcen wie Kohle, Öl oder Gas gedacht wird. Die parallelen und sich gegenseitig ausschließenden Wertschöpfungsketten, durch die bestimmte Energieressourcen mit bestimmten Endverbrauchssektoren starr verbunden waren, sind einem System gewichen, in dem Energieträger gleichberechtigt behandelt werden und die Form der Erzeugung dadurch in den Hintergrund getreten ist. Stattdessen rücken wir die Funktionen Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit, Umweltschutz und Akzeptanz in den Vordergrund politischen Handelns. Gas- und Stromnetz müssen entsprechend dieser funktionellen Kriterien gekoppelt werden und im Sinne eines Klimaneutralitätsnetzes gemeinsam geplant und reguliert werden. Diese Funktionen sind durch entsprechende Rahmen, Ziele und ein kosteneffizientes und wettbewerbliches Marktdesign bestmöglich durch den Gesetzgeber abzubilden. Das Energierecht muss deutlich vereinfacht und in einem einheitlichen, kohärenten und konsistenten Energiegesetzbuch zusammengefasst werden. Zahlreiche Verordnungsermächtigungen, die Entscheidungen aus dem parlamentarischen Raum in die ministerielle Entscheidungshoheit verlagern, werden wir zurückführen.

Das Geschäftsmodell von morgen ist die Digitalisierung von heute

Die Digitalisierung ist sowohl Treiber als auch notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Dank der digitalen Analyse von Energieangebot und -nachfrage, der Automatisierung von Leistungsprozessen und innovativen Informationstechnologien kann der Ausbau eines intelligenten und integrierten Gesamtsystems beschleunigt und die Vernetzung verschiedener Sektoren ermöglicht werden. Die Datenschutz-Anforderungen bei innovativen Technologieanwendungen, unter anderem im Smart Home- und Internet-of-Things-Bereich, sind nicht praxisgerecht. So erfordern die notwendigen Zertifizierungs- und Rechtsprozesse hohe personelle und juristische Expertise, die bei Start-ups oftmals zu prohibitiv hohen Kosten und damit einer Einschränkung der gesamtwirtschaftlichen Innovationstätigkeit führen. Wir werden daher eine unternehmerfreundlichere Reform der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umsetzen, um Start-ups im Energiebereich die Geschäftstätigkeit zu ermöglichen. Der Schutz von personenbezogenen, nicht-anonymisierten Daten muss dabei stets gewährleistet sein. Smarte Lösungen auch für die dezentrale Energieversorgung bieten ein riesiges Potenzial für die Zukunft des Energiemarkts. Dazu gehört die Nutzung von zusammengeschalteten, dezentralen Stromerzeugungs- („virtuelle Kraftwerke“) und Stromspeichereinheiten sowie die Unterstützung bei privaten Mieterstrom-Modellen. Aber auch hier bedarf es eines Neudesigns in der rechtlichen Umsetzung sowie der Umlagensystematik. Neben der Innovationstätigkeit bei smarten Steuerungs- und Kommunikationstechnologien müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen und Abrechnungsmodalitäten für Mieterstrom Verträge verbessert und neue Geschäftsideen bürokratiearm umsetzbar werden. Die regulatorische Komplexität führt gegenwärtig dazu, dass Anlagenbetreiber oftmals eine rein private Nutzung vorziehen, obwohl eine größere Stromerzeugungs- oder Stromspeichereinheit mit einer Versorgung der Nachbarschaft effizienter wäre. Der Rollout von intelligenten Mess- und Steuereinrichtungen (Smart Meter Gateways) muss deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Dies ist die Voraussetzung für eine intelligente Steuerung von neuen Verbrauchern wie Wärmepumpen oder Wallboxen zum Laden von E-Autos.

Der Weg in die Zukunft – Eine neue Marktordnung

Auf dem Weg zum Energiemarkt der Zukunft müssen die staatlich regulierten Umlagen, Abgaben und Steuern auf Energie grundlegend reformiert werden. Beim Strom stehen sie heute für mehr als die Hälfte des Haushaltsstrompreises. Dies macht Strom teuer, ist sozial ungerecht und verzerrt Preissignale am Markt. In Zukunft muss der Strompreis daher weitestgehend frei von staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern sein. EEG-Umlage und Stromsteuer wollen wir abschaffen und alle staatlichen Kostenbestandteile der Energiepreise, wie beispielsweise die Kraftwärmekopplungsumlage, auf den CO2-Gehalt ausrichten mit einem ausgeweiteten europäischen Emissionshandel für alle Wirtschaftsbereiche im Zentrum. Zudem wollen wir die Energiesteuer auf Superbenzin, Diesel, Gasöl, Kerosin, Flüssiggas, Erdgas und Heizöl auf das von der entsprechenden EU-Richtlinie zugelassene Minimalniveau senken. Dies entlastet private und gewerbliche Verbraucher, ermöglicht innovative Geschäftsmodelle im Bereich der Sektorenkopplung und setzt mehr Anreize für Flexibilität.

Ein steigender CO2-Preis im europäischen Emissionshandel macht erneuerbare Energien wettbewerbsfähig, sodass eine Förderung für Neuanlagen spätestens ab 2030 nicht länger notwendig ist. Erneuerbare Energien werden somit vollständig in den Wettbewerb überführt. Förderzusagen aus der Vergangenheit genießen Bestandsschutz. Der Einspeisevorrang für geförderte Anlagen wird abgeschafft, ebenso eine Vergütung bei negativen Strompreisen und Entschädigungen bei Abregelung aufgrund von Netzengpässen. Der Rucksack an EEG-Förderkosten aus der Vergangenheit wird aus dem Bundeshaushalt übernommen. Dies ist auch ordnungspolitisch richtig: Wenn der Staat Technologieentscheidungen trifft, muss er auch für deren Kosten haften. Eine Finanzierung per Umlage durch die Stromkunden trennt Veranlassung und Haftung.

Der Strompreis bildet sich nicht mehr allein anhand der Kosten elektrischer Arbeit und somit den Grenzkosten der Kraftwerke, da Erneuerbare Energien keine Brennstoff- und CO2-Kosten haben (Null-Grenzkosten). In einem Markt, der vorwiegend von tageszeiten- und wetterabhängiger und somit volatiler Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie und Windenergie geprägt ist, stellt die Versorgungssicherheit eine besondere Herausforderung dar. Deswegen wird mittelfristig in einem Leistungsmarkt das Vorhalten gesicherter Leistung und Flexibilität handelbar und somit die Kosten für den Erhalt der Versorgungssicherheit eingepreist. Ineffiziente Kraftwerksreserven, deren Kosten über die Netzentgelte auf die Stromkundinnen und Stromkunden gewälzt werden, sind damit überflüssig. So gelingt ein echter technologieoffener Wettbewerb um Flexibilität wie Speicher, ab- und zuschaltbare Lasten sowie Back-up-Kraftwerke.

Das derzeitige Marktdesign verhindert, dass sich räumliche Knappheiten in den Strompreisen widerspiegeln. Die Deutschlandweit einheitliche Gebotszone suggeriert, dass es keine Netzengpässe gibt und der an der Börse gehandelte Strom jederzeit an jedem Ort verfügbar ist. Dies führt angesichts des wachsenden Anteils dezentraler und volatiler Erzeugung aus Erneuerbaren Energien zu steigendem Bedarf an Netzausbau und Engpassmanagement durch die Netzbetreiber. Marktakteure erhalten bislang keine Preissignale, die ein systemdienliches Verhalten anreizen könnten. Der Strompreis muss daher künftig auch die räumliche Dimension abbilden. Langfristig ist daher der Übergang von einheitlichen Strompreiszonen hin zu einem nodalen Preissystem notwendig, bei dem sich der Strompreis im gesamten EU-Binnenmarkt nach Netzknotenpunkt bildet. Auf dem Weg dorthin halten wir an einer einheitlichen Strompreiszone fest, müssen aber neben dem beschleunigten Netzausbau zunächst die Netzentgeltsystematik so weiterentwickeln, dass auslastungsorientierte Netzentgelte die räumlichen Engpässe signalisieren. Für eine gerechtere Verteilung werden neben den Letztverbrauchern auch die Einspeiser von Strom an den Netzentgelten beteiligt. Gleichzeitig brauchen wir eine effizientere Strom-Infrastruktur durch mehr Speicher und Erleichterung des Eigenverbrauchs. Beides darf nicht durch ungerechtfertigte bzw. mehrfache Abgaben erschwert werden, deswegen bedarf es einer eigenständigen Speicherdefinition im Energiewirtschaftsrecht und einer finanziellen Vergütung von Flexibilitäten über eine noch zu harmonisierende Systemdienlichkeitsdefinition hinaus.

Die vollständige Digitalisierung der Energienetze und der flächendeckende Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) ermöglicht langfristig den Übergang zu einem reinen Smart Contracting-Modell. Dies müssen wir auch regulatorisch ermöglichen. Als Ziel wollen wir es ermöglichen, dass beispielsweise mithilfe künstlicher Intelligenz und Distributed-Ledger-Technologien Marktteilnehmer Transaktionen in Echtzeit zu den niedrigsten möglichen Preisen bei dennoch ausgeglichenen Bilanzkreisen und Stabilität im Netz verhandeln. Dabei werden kleine Markteilnehmer wie Haushalte oder Stadtwerke genauso behandelt wie große Marktakteure. Auch andere erfolgreiche Geschäftsmodelle wie Power-Purchase-Agreements oder Peer-to-Peer-Energiehandel werden wir durch einen marktdienlichen Rechtsrahmen unterstützen. Sie sollen mittelfristig das System staatlicher Zuschüsse vollständig ablösen. Dies führt zu mehr Effizienz im System und somit zu günstigeren Energiepreisen für alle Verbrauchergruppen.

Eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft gelingt nur durch einen technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Rahmen. Für den Markthochlauf fördern wir zunächst staatlich integrierte Wasserstoffpilotprojekte von der Erzeugung über den Transport bis zum Einsatz, zum Beispiel in Industrieprozessen. Daraus darf jedoch kein dauerhaftes Subventionsregime wie beim EEG erwachsen. Schnellstmöglich sollte die Wasserstoffinfrastruktur in den Regulierungsrahmen für Gasnetze überführt werden, um gestrandete Investitionen in Infrastruktur zu verhindern und einen diskriminierungsfreien Zugang und Wettbewerb zu ermöglichen. Dabei dürfen weder bestimmte Herstellungsverfahren (grüner, blauer, türkiser Wasserstoff) ausgeschlossen, noch bestimmte Anwendungsfelder priorisiert werden. Eine EU-weite Zertifizierung klimaneutraler Gase muss dabei den Standard für einen weltweiten Wasserstoffmarkt setzen. In einer Europäischen Wasserstoffunion bündeln die Mitgliedstaaten ihre Strategien zur heimischen Erzeugung und zum Import klimaneutralen Wasserstoffs und seiner Derivate. Dazu wollen wir das IPCEI Wasserstoff schnell umsetzen und Investitionen in den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur finanziell fördern.

Da für das Ausrollen der Wasserstoffwirtschaft in der Anfangsphase der Einsatz von Naturgas in hohem Maße notwendig ist, müssen die Voraussetzungen für genügend Verfügbarkeit gesichert und zunächst kräftig erweitert werden. Dazu ist auch die Nutzung von LNG (Liquified Natural Gas) notwendig. Hierfür sind die technischen Voraussetzungen zum Bau von LNG-Terminals zu schaffen und kurzfristig die Nutzung von Floating Terminal Kapazitäten einzurichten.

Verfahren beschleunigen – Akzeptanz erhöhen

Die deutsche Energiewende scheitert nicht an einem Mangel an öffentlichem und privatem Kapital für die notwendigen Investitionen. Vielmehr hapert es bei der Umsetzung aufgrund verkrusteter Strukturen und Verfahren sowie überbordender Bürokratie. Daher müssen die Planungs- und Genehmigungsverfahren radikal vereinfacht, vereinheitlicht und digitalisiert werden. Um Verzögerungen beklagter Projekte zu vermeiden, wird der Instanzenzug verkürzt und die zuständigen Gerichte robust mit Personal und Mitteln ausgestattet. Auf europäischer Ebene müssen wir darauf hinwirken, dass die materielle Präklusion beim Verbandsklagerecht wiedereingeführt wird. So kann der dringend erforderliche Zubau und die Modernisierung der Netz- und Anlageninfrastruktur für Investoren attraktiver und dadurch günstiger gestaltet werden.

Die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung ist grundsätzlich hoch, Widerstand regt sich jedoch oftmals bei der konkreten Umsetzung vor Ort. Transparenz und die Beteiligung der betroffenen Bürger müssen daher bei allen Projekten von Beginn an im Mittelpunkt stehen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip muss die Bürgerbeteiligung wo immer möglich auf der kommunalen Ebene stattfinden. Kommunen sollen möglichst frei mit Investoren über die Nutzung von Flächen und mögliche finanzielle Beteiligungen verhandeln können. Die Teilhabe an der Energiewende als aktive Kunden (Prosumer) wollen wie unkompliziert ermöglichen.

Energie in Deutschland

Die Energie von morgen kann nur durch eine Revolution des Energiemarktes sichergestellt werden. Aber neben den Zukunftsfragen braucht es auch klare und konkrete politische Entscheidungen für die Versorgung. Deutschland ist ein Land mit einer starken Wirtschaft und insbesondere einer starken Industrie. Nur wenn es uns gelingt zu beweisen, dass günstige Strompreise, CO2-Neutralität und Versorgungssicherheit Hand in Hand mit der Akzeptanz in der Bevölkerung einhergehen, können wir die Zukunft als starker Standort sichern. Dazu bedarf es eines klugen Mixes der Energieerzeugungsarten aber auch politischer Maßnahmen, in der Wirtschaftlichkeit mit CO2-Reduktion gepaart werden. Dabei setzen wir auf die Erneuerbaren Energien, vergessen aber auch nicht, dass alle Möglichkeiten zur Erzeugung und Nutzung der Energie auf den Tisch kommen müssen. Ein wichtiges Element aber bleibt auch die Reduzierung der Verluste: gerade bei knappen grünen Energiemengen ist jede Kilowattstunde gesparter Energie eine Kilowattstunde, die nicht mehr erzeugt werden muss.

Windenergie

Die Windenergie ist eine wichtige Säule der Energieversorgung. Wir bekennen uns zu dem Aus- und Neubau von Windkraftanlagen. Insbesondere auf deutscher und europäischer Ebene sehen wir ein immenses Potential in der Offshore-Windenergie. Diese muss durch den beschleunigten Trassenbau aber auch durch die Übertragung von Wasserstoff über die Gasnetze nutzbar werden. Zudem wollen wir die Windenergie zusammen mit der Bevölkerung, ökologisch vertretbar und wirtschaftlich auch auf dem Festland sinnvoll ausbauen. Dabei muss die Entscheidungshoheit der Gemeinden bei Bauvorhaben von Windkraftanlagen weiter gestärkt werden. Um auch hier die Planung zu beschleunigen, müssen die Genehmigungsbehörden ausgebaut, besser ausgestattet und umfänglich digitalisiert werden. Zusätzlich wollen wir ein Beratungsgremium mit externen Experten zur Beratung der Behörden vor Ort aufbauen, um bei genehmigungsrechtlichen Verfahren zu unterstützen. Wir unterstützen das Repowering von bestehenden Windenergieanlagen und wollen die Genehmigung dafür so einfach wie möglich machen.

Wir wollen ein flexibles Handelssystem zwischen den Bundesländern etablieren, um das 2-Prozent-Flächenziel für den Ausbau der Windenergie an Land effizient zu erreichen. Wir wollen die finanzielle Beteiligung der Gemeinden stärken und insbesondere auf förderfreie Anlagen jenseits des EEG ausdehnen. Bürgergenossenschaften, Joint-Ventures mit kommunalen Stadtwerken oder die Vergabe von Lizenzen können darüber hinaus als Mittel zur Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung dienen.

Photovoltaik

Wir wollen die günstigen Voraussetzungen für Photovoltaik-Anlagen nutzen. Zum Ausbau der Photovoltaik-Infrastruktur sollen die verfügbaren Flächen möglichst effizient genutzt werden. Dazu gehören auch schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Stauseen und anderen Oberflächengewässern. Dazu zählt bei bestehenden und neuen Gebäudevorhaben neben der Photovoltaik-Dachnutzung auch der verstärkte Einsatz einer Photovoltaik-Fassadenintegration zur Nutzung von Seitenwänden. Diese Photovoltaik-Technologie ist schon jetzt bei vielen Bauvorhaben kostenmäßig konkurrenzfähig. Wir fordern eine Vereinfachung der Bauvorschriften, um den Ausbau von Photovoltaik-Fassadenintegrationsvorhaben nicht durch Bürokratie zu behindern. Wir wollen den Bau großflächiger Photovoltaik-Anlagen bei bestehenden öffentlichen Infrastruktureinrichtungen wie Autobahnen, Stromtrassen oder Wildbrücken, wo es sinnvoll ist, vorantreiben. Dabei müssen aber neben der Wirtschaftlichkeit vor allem baurechtliche Vorschriften überprüft werden. Wir sehen in der Agro-Photovoltaik eine Chance, den wachsenden Bedarf an Erneuerbaren Energien mit einem geringeren Flächenverbrauch in Einklang zu bringen. Deswegen unterstützen wir alle Pläne, diese voranzubringen.

PV-Freiflächenanlagen sind aber inzwischen die günstigste Form der Stromerzeugung. Die letzten Ausscheidungsrunden und immer neue förderfreie Projekte zeigen, dass PV-Freiflächenanalgen künftig keine Förderung mehr benötigen. In einem ersten Schritt aus dem EEG sollte daher die Förderung für Neuanlagen dieses Segments eingestellt werden. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage und weiterer Preisbestandteile beim Strom sowie Bürokratieabbau wollen wir die Eigenversorgung durch Aufdach-PV attraktiver machen, auch für Erzeugergemeinschaften, Mieterstrommodelle und die Weitergabe im Quartier. Die Energiegewinnung aus solarer Strahlung soll so einfach wie möglich gemacht und dadurch künftig zur Regel auf allen Neubauten in Städten und auf dem Land werden.

Auch steuerrechtliche Hürden, die einem Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wege stehen, sind zu prüfen. Landwirte, die ihre ohnehin schon knappen Flächen gewerblichen Pächtern zur Verfügung stellen, dürfen nicht in eine Steuerfalle gelockt werden. Speziell die Erbschaftssteuer bei Hofübergabe kann die Pacht-Einnahmen von zwei Jahrzehnten übersteigen. Trotz hoher Pachtpreise im PV-Bereich sind viele Projekte dadurch in ihrer Wirtschaftlichkeit bedroht. Die Energiewende kann nur mit - nicht gegen - die Landwirte gelingen. Steuerliche Diskriminierungen sind daher abzubauen.

Biogas

Wir wollen eine nachhaltige Biomassestrategie erarbeiten. Denn die Potentiale von Biomasse und den Anbau von Energiepflanzen sind begrenzt. Die Stromerzeugung aus Biomasse/-gas ist steuerbar und flexibel in Zeiten ohne Sonne und Wind einsetzbar. Gleichzeitig hat Biomasse großes Potential für die stoffliche Nutzung in der Industrie und kann dort fossile Rohstoffe ersetzen. Hierbei sollen auch agrogentechnische Verfahren zur Ertragssteigerung genutzt werden. Außerdem setzen wir auf BECCS (Bioenergy with Carbon Capture & Storage) als wesentliche Voraussetzung für Klimaneutralität. Dabei bekennen wir uns auch weiterhin zur Verstromung, solange diese ökologisch sinnvoll und förderfrei erfolgt. Bestehende Anlagen mit einer zugesagten Förderung genießen Bestandsschutz. Für den ländlichen Raum spielen Holzpellets und Hackschnitzel als Heizwärme auch in Zukunft eine wichtige Rolle. Eine Ungleichbehandlung mit anderen Heizträgern lehnen wir ab.

Geothermie

Wir wollen den Anteil der Tiefengeothermie von derzeit weniger als 1 Prozent des Primärenergieverbrauchs deutlich steigern. Für einzelne Gemeinden kann der Ausbau der Tiefengeothermie aufgrund der Investitionskosten und des Erfolgsrisikos von Probebohrungen prohibitiv hoch sein, wenngleich die Wirtschaftlichkeit der Tiefengeothermie-Energiegewinnung auch unter Berücksichtigung von Misserfolgen bei Probebohrungen im Durchschnitt über alle geeigneten Gebiete langfristig gegeben ist. Wir schlagen daher in geeigneten Regierungsbezirken die Vergabe von Tiefengeothermie-Bohrrechten an Privatunternehmen und finanzkräftigen Kommunen und Landkreise vor. Für den Fall einer erfolgreichen Bohrung erhalten die Kommunen oder Landkreise, in denen eine Tiefengeothermie-Anlage errichtet wird, vom Betreiber der Anlage für die Anschlussinhaber reduzierte Anschluss- und Verbrauchsgebühren.

Wasserkraft

Als prinzipiell grundlastfähige Stromentstehungsform ist Wasserkraft eine sinnvolle und nachhaltige Ergänzung zu volatilen Energiequellen im Strommix. Bei großen Flüssen, die für die Wasserkraft fast vollständig ausgebaut sind, setzen wir uns für eine Modernisierung und Ertüchtigung der bestehenden Anlagen ein, um die noch vorhandenen Leistungspotentiale zu heben. Bei Modernisierungsmaßnahmen soll dabei auf die Passierbarkeit für wandernde Fischarten, beispielsweise durch Umgehungsgerinne oder Fischtreppen, geachtet werden. Bei Klein-Wasserkraftwerken verbleibt nach Durchgängigkeitsmaßnahmen oftmals zu wenig Wasser für einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb der Turbinen. Vereinzelten Neubauten von kleineren Wasserkraftwerken stehen wir offen gegenüber, sofern der Bau ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist. Dabei soll jeder Neubau von Querverbauungen auf negative ökologische Folgen für den Lebensraum Fluss geprüft werden. Wir unterstützen die Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Speicherkraftwerke. Durch ihren hohen Wirkungsgrad, ihre lange Nutzungsdauer und die hohen Leistungsmengen stellen sie eine elementare Säule für eine nachhaltige Energieversorgung dar.

Kernenergie

Wir setzen uns für eine vorausschauende Energiepolitik ein, um den Wegfall der gesicherten Kraftwerkskapazitäten zu kompensieren. Kernenergie in ihrer derzeitigen Form ist nicht nachhaltig. Dies zeigen Kraftwerksprojekte in anderen Ländern, die nur durch massive staatliche Absicherung der Investitionen überhaupt gebaut werden können. Die Stromgestehungskosten neuer Kernkraftwerke liegen beispielsweise weit über denen von neuen Wind- oder Solarparks. Außerdem ist die Endlagerfrage weiterhin ungeklärt. Wir setzen uns daher für den Erhalt kerntechnischer Kompetenz in Deutschland ein und einen erfolgreichen Abschluss der Endlagersuche ein.

Den Ausstieg aus der Kernkraft halten wir zum jetzigen Zeitpunkt für falsch. Bis Deutschland ausreichend Erzeugungskapazitäten, Netze und Speicher verfügt, um seinen Strombedarf aus erneuerbaren Energien zu decken, sind wir auf konventionelle Kraftwerke angewiesen. Anders als Kohle- oder Gaskraftwerke stoßen Kernkraftwerke kein CO2 aus. Um eine Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke zu ermöglichen, soll solange notwendig auf einen Rückbau verzichtet werden. Alle verfügbaren Kraftwerke müssen schnellstmöglich ans Netz, um eine weitere Verteuerung der elektrischen Energie für Bürger und Unternehmen wirkungsvoll zu verhindern. Dazu sind neue Brennelemente zu bestellen.

Gleichzeitig stehen wir jedoch vor der Herausforderung, enorme Mengen sauberen und sicher verfügbaren Stroms für den Umbau hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft und vor allem Industrie zu benötigen. Daher bekennen wir uns zu einer technologieoffenen Forschung auch im Bereich Kernenergie. Wir unterstützen die Bereitstellung von wissenschaftlicher Infrastruktur, die Förderung von Forschungsprojekten sowie die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern im Bereich der Nuklearenergie-Forschung.

Fusionsenergie

Fusionsenergie hat das Potential, Energie zum ubiquitären Gut zu machen. Deutschland muss seine Möglichkeiten im Bereich der Fusionsforschung fördern und die bereits bestehenden Strukturen stärken und ausbauen. Wir wollen die Verbindung von Forschung und Wirtschaft, insbesondere innovativer Start-ups, im Bereich der Fusionsforschung und -entwicklung stärken und dafür am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik ein Innovationscluster Fusionstechnologie ansiedeln, mit dem wir in Deutschland einen Technologievorsprung herausarbeiten wollen und einen neuen Wachstumsmarkt erschließen werden. Zudem möchten wir jetzt schon die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung möglicher Fusionskraftwerke schaffen und Standorte in Deutschland evaluieren und Fusionsreaktoren sowie Teilchenbeschleuniger sowie insbesondere auch die Forschung an Technologien zum schnelleren Abbau besonders langlebiger Nuklide wie beispielsweise der Transmutation. Das politische Verbot der Wiederaufbereitung, bei welcher abgebrannter Kernbrennstoff wieder nutzbar gemacht wird, lehnen wir ab. Ohne die Wiederaufbereitung funktionieren wesentliche theoretische Kernkrafttechnologien nicht. Essenziell ist hierbei eine umfassende staatliche Kontrolle, damit das bei der Wiederaufbereitung entstehende Plutonium lediglich in friedlicher Zweckrichtung eingesetzt wird. Neben weiterer Forschung wollen wir in Deutschland ein Innovationscluster Kernfusion für die Verbindung von Forschung und Start-ups schaffen. Wir wollen technologieoffen und forschungsfreundlich Entwicklungen wie beispielswiese den Dual-Fluid-Reaktor unterstützen. Dieser nutzt atomaren Abfall zur Stromerzeugung. Die radioaktive Gefahr des dabei entstehenden atomaren Abfalls wird nicht wie heute in einer Million Jahre abgebaut, sondern in rund 300 Jahren. Für die heutige Energiepolitik können wir mit diesen Technologien nicht planen. Aber wir wollen zukünftigen Generationen diese Möglichkeiten offenhalten. Die Sicherheit zukünftiger Reaktoren muss nicht nur den Normalbetrieb beachten, sondern in viel stärkerem Maße auch Sondersituation wie Wartung und Test.

Stromnetze

Wir unterstützen den Bau der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) SuedLink und SuedOstLink. Die HGÜ sind ein integraler Bestandteil der deutschen Energiewende. Sie sind für die Vernetzung der Stromentstehungszentren in Norddeutschland mit den Verbrauchszentren in Süddeutschland von entscheidender Bedeutung, sodass separierte Strompreiszonen mit höheren Kosten für süddeutsche Verbraucher/innen vermieden werden können. Das neue Aufseilen bei bestehenden Trassen wollen wir einheitlich außerhalb von Planfestellungs- und Raumordnungsplanungen ermöglichen.

Dezentral strukturierte und versorgte Netze sind eine Grundvoraussetzung für die Dekarbonisierung der Energieversorgung. Daher müssen insbesondere auch die Niederspannungsnetze in ganz Deutschland für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ertüchtigt werden, um die Stromversorgung und Stromspeicherung durch lokale Erzeuger und privat finanzierte Netze zu ermöglichen.

Wärme

Wir fordern die Ausweitung des CO2-Zertifikatehandels auf den Sektor Wärme, wodurch die Regulierung einzelner fossiler Wärmeerzeugungsanlagen überflüssig wird. Wir lehnen daher auch ein Einbau-Verbot von Öl- und Gasheizungen ab und bekennen uns klar zur Technologieoffenheit und Innovationen. Denn auch sie könnten perspektivisch mit klimaneutralen, synthetischen Energieträgern betrieben werden. Wir wollen die gesamte Förderkulisse, insbesondere die Programme der KfW aber auch staatliche Subventionen, überprüfen und anhand entstehender Kosten, Ausrichtung auf den CO2-Preis und ihr Einsparpotenzial anpassen. Dabei muss die die CO2-Einsparung im Gesamtsystem leitend sein. Hierbei werden auch Quartierslösungen eine wichtige Rolle übernehmen. Wir sehen die Sektorenkopplung, insbesondere die Wärmeversorgung durch Strom aus Erneuerbaren Energien, als zukunftsweisendes Gebiet für eine nachhaltige Energienutzung an. Der Einsatz von Power-to-Heat, das heißt die Erzeugung von Wärme durch Strom, hat einen hohen Wirkungsgrad. Saisonale oder dauerhafte Stromüberschüsse können so sinnvoll genutzt und die Effizienz von Erneuerbaren Energien weiter gesteigert werden. Wärmepumpen, wie zum Beispiel Blockheizkraftwerke, tragen in Kombination mit Wärmespeichern zu einer erhöhten Auslastung des Nah- und Fernwärmenetzes bei, sparen Erdgas als fossilen Brennstoff ein und reduzieren die Must-Run-Kapazitäten von fossilen Kraftwerken bei der Stromerzeugung. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine effiziente, versorgungssichere und wirtschaftliche Form der Energienutzung, was sich auch durch ihren hohen Anteil an der Nettowärmeerzeugung ausdrückt. Sie ergänzt vor allem in sonnen- und windarmen Zeiten sinnvoll die Wärmegewinnung durch Erneuerbare Energien und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende. Wir unterstützen den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, sofern dies ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist.

Wärmenetze

Wir setzen uns für einen Ausbau des Fernwärmenetzes und die Stärkung von kommunalen Heizverbänden ein. Die zentrale Bereitstellung von Wärme ist meist effizienter und nachhaltiger als individuelle Wärmeerzeugungsanlagen in Privathaushalten, während gleichzeitig kommunale Besonderheiten berücksichtigt werden können. Bisher besteht jedoch teils das Problem, dass Mehrfamilienhäuser aufgrund der hohen Fixkosten erst bei einer Mindestnachfrage oder nur im Zuge anderer Straßenbauarbeiten an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Dabei ist ein Fernwärme-Anschluss bereits bei Renovierungen einzelner Haushalte und einer erst zeitlich verzögerten Nutzung durch die übrigen Haushalte oftmals sinnvoll. Wir wollen daher private und kommunale Wärmeversorger gleichberechtigt bei entsprechenden öffentlichen Investitionsvorhaben durch Fördermittel finanziell unterstützen. Wir streben eine verbesserte Verteilung und Vermarktung von Abwärme für die lokale Wärmeversorgung an. Gerade bei industriellen Prozessen fällt Wärme oftmals als Nebenprodukt an, jedoch wird die Nutzung durch unklare Genehmigungsprozesse erschwert. Wir wollen behördliche Zuständigkeiten und Versorgungsstandards klar definieren, die bürokratischen Anforderungen vereinfachen und einen automatisierten, marktbasierten Abrechnungsmechanismus für private Kleinwärmeerzeuger etablieren.

Energieeffizienz und Ressourcennutzung

Für eine moderne Energiepolitik ist der Einsatz energieeffizienter Technologien unerlässlich, denn nicht verbrauchte Energie ist die günstigste und entlastet Netze und Bereiche, in denen Bedarf besteht. Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen muss daher aufrechterhalten werden, die bestehenden Programme für Privatpersonen und Unternehmen müssen allerdings ausgedünnt, zurechtgestutzt und vereinfacht werden. Stärker berücksichtigt werden als bisher müssen dabei effiziente Energie- und Ressourcennutzungskonzepte wie Kältegewinnung durch Abwärme (KWKK), Stromerzeugung durch Abwärme (OTC) sowie stoffliche Recyclingverfahren zur Reduktion des Bedarfs an Primärrohstoffen. 

Internationales

Für Deutschland soll in enger Abstimmung mit nationalen und internationalen Partnern eine Diversifizierung der Energiequellen und die Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten erreicht werden. Wir wollen die Energieinfrastruktur in ganz Europa stärken und dafür die Vorgaben der EU in den Regeln der Europäischen Energieunion umsetzen, sprechen uns deshalb auch gegen eine autarke und damit ineffizient teure Energieversorgung aus. Stattdessen wollen wir globale Möglichkeiten der Energieproduktion und des -transports nutzen und mit internationalen Partnern für eine nachhaltige Energieversorgung zusammenarbeiten. Dazu werden wir gesonderte globale Partnerschaften mit möglichst vielen Ländern etablieren, um keinerlei Abhängigkeit von einzelnen Staaten eingehen zu müssen. Dies gilt für alle Energieträger. Wir treten für die Integration des europäischen Energiebinnenmarktes ein und begreifen die Energiewende als ein europäisches Gemeinschaftsprojekt.

Wir verstehen zukünftige Energiepolitik als paneuropäisches Projekt. Wir begrüßen die Vision einer Energieunion, in der eine langfristige Versorgungssicherheit und der zügige Umstieg auf erneuerbare Energien als globales Projekt zügig erfolgen kann. Trotzdem ist der Energiemarkt einer der am schlechtesten entwickelten Binnenmärkte der EU. Um die verschiedenen Märkte zu harmonisieren, fordern wir konkret:

  • Einen echten paneuropäischen Ausbau von Kraftwerken. Bei der Planung künftiger Kraftwerke, Windparks etc. sollen nicht mehr die nationalen, sondern die europäischen Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Dadurch wird eine komplette „Grenzöffnung“ für Strom möglich und Versorgungsengpässe durch Versäumnisse in der nationalen Energiepolitik können vermieden werden.
  • dass die “not in my backyard“-Politik, gerade beim grenzüberschreitenden Netzausbau, aufhört. Wir brauchen den Ausbau der grenzüberschreitenden Stromnetze, um die Energieunion zu verwirklichen.
  • Die Kommission soll in enger Kooperation mit dem Ausschuss der Regionen erarbeiten, ob und welchen Änderungsbedarf es im aktuellen EU-Beihilfenrecht gibt, um kommunale Energieversorger europaweit als Säule einer dezentralen Energiepolitik noch besser etablieren zu können.

Zudem muss Energiepolitik die EU-Mitgliedstaaten in ihrer gemeinsamen Mission vereinen und darf nicht weiter als Machtinstrument von einigen wenigen Nationen verwendet werden. So halten wir es für essenziell, dass sich Deutschland zur Zusammenarbeit mit den eigenen Verbündeten innerhalb der EU bekennt. Gleichzeitig ist es ebenso von großer Bedeutung, die Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern in der Energiepolitik als Chance zu erkennen und folglich zu intensivieren.

Das in den vergangenen Jahren vermehrt zum Einsatz gekommene Mittel der staatlichen Direktinvestitionen, beispielsweise in lokal benötigte Infrastruktur, besitzt im Vergleich zur herkömmlichen Entwicklungszusammenarbeit mittels Zahlungen und Kreditvergaben an Regierungen einige Vorteile. Diese erstrecken sich vor allem auf die höhere Sicherheit der finanziellen Mittel vor Korruption und illegaler Abzweigung, aber auch in der Möglichkeit einer besseren Einflussnahme auf die Verwendung der Mittel durch die lokale Regierung.

Im Bereich der Energieversorgung wollen wir deshalb vermehrt auf die Bereitstellung von Entwicklungszusammenarbeit mittels Direktinvestitionen in relevante Infrastruktur im Entwicklungsland zu setzen. Hinsichtlich der gewünschten Infrastruktur muss neben der Wirtschaftlichkeit auch die Sicherstellung nachhaltiger und umweltverträglicher Aspekte zu den obersten Prioritäten gehören. Gleichzeitig begrüßen wir Initiativen der engeren Zusammenarbeit mit nordafrikanischen Ländern, welche nach dem Aufbau von Kraftwerken zur Herstellung von regenerativen Energien die überschüssige Energie nach Europa leiten und auf diese Weise einen Teil ihrer finanziellen Verpflichtungen erfüllen könnten.

In der nationalen Wasserstoffstrategie werden wir neben „grünem“ Wasserstoff auch „blauen“ und "türkisen" Wasserstoff als CO2-neutral klassifizieren. Umgehend wollen wir die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Produktion „blauen“ Wasserstoffs samt grenzüberschreitendem CO2-Transport schaffen. Dazu wollen wir bilateral und insbesondere auf europäischer Ebene für weitere internationale Partnerschaften zum Import von CO2-neutralem Wasserstoffs einsetzen. Hierbei spielen Initiativen wie H2-Global aber auch IPCEI Wasserstoff eine zentrale Rolle, die wir technologieoffen ausgestalten wollen. Durch den zügigen Ausbau auch der europäischen Infrastruktur wollen wir sicherstellen, dass die für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft notwendigen Mengen zur Verfügung stehen. Dazu wollen wir eine Pipeline von Portugal bis an den deutschen Netzanschluss aufbauen. Zur Finanzierung können bisher nicht abgerufene Mittel aus dem Energie- und Klimafonds genutzt werden. Die in der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vorgegebene Anrechnung synthetischer Kraftstoffe auf den Anteil Erneuerbarer Energien wollen wir umsetzen und als internationalen Standard etablieren und alle mit CO2-neutralem Wasserstoff hergestellten Produkte und betriebenen Prozesse in ihrer Bilanz auch als CO2-neutral klassifizieren.

Begründung

Erfolgt mündlich.

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