Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

BV Düsseldorf

Von Québec nach Portugal – Cannabis-Legalisierung aber richtig!

Von Québec nach Portugal – Cannabis-Legalisierung aber richtig! 

Die Cannabis-Legalisierung ist ein liberales Vorzeigeprojekt. Um eine erfolgreiche Umsetzung zu garantieren und die in den Niederlanden aufgetretenen Schwierigkeiten zu vermeiden, müssen folgende Punkte zwingend in ein Gesetz zur Cannabis-Legalisierung einfließen. Dadurch soll der Schwarzmarkt ausgedünnt, die Polizeiarbeit vereinfacht werden, um so Steuergeld einzusparen und Konsumenten zu schützen. Vorbild ist Kanada insbesondere die Provinz Québec:

  1. 1. Die Abgabe von Cannabis erfolgt ausschließlich durch lizensierte Händler an volljährige
    Privatpersonen. Lizensierte Händler können auch Apotheken sein.

  2. 2. Die Herstellung von THC-haltigem Cannabis erfolgt durch lizensierte Betriebe, dabei darf sich der durchschnittliche THC Gehalt in der Züchtung nicht weiter erhöhen. Insbesondere
    importiertes Cannabis unterliegt einer Qualitätskontrolle, um Konsumenten zu schützen. Die
    Freigabe und Lizensierung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

  3. 3. CBD-haltige Produkte (bereits jetzt legal) bleiben von diesen Regelungen unberührt, solange sie weiterhin die zulässige THC-Höchstgrenze unterschreiten.

  4. 4. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist in Privaträumen gestattet; für den öffentlichen Raum und Gaststätten gelten die Vorschriften des Nichtraucher-Schutzes.

  5. 5. Zur Deckung des Eigenbedarfes dürfen bis zu vier Cannabis-Pflanzen, in Anlehnung an das Kanadische Bundesgesetz, privat angebaut werden.

  6. 6. Im öffentlichen Raum darf eine Menge von maximal 10 g konsumfähigem Cannabis mitgeführt werden.

  7. 7. Die aktuelle Situation bezüglich Cannabis- und Drogenkonsum ist jährlich von einem geeigneten Fachgremium zu bewerten. Mindestens alle 5 Jahre werden Studien zum Cannabiskonsum durchgeführt.

  8. 8. Bei der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit soll zwischen aktiven und passiven Cannabinoiden unterschieden werden. 

Begründung

Erfolgt mündlich.

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