Antragsbuch für den 76. Ordentlichen Bundesparteitag

BV Ostwestfalen-Lippe

Das Ende der Rundfunkabgabe – Freiheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Das Ende der Rundfunkabgabe – Freiheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist zu innovationsfeindlich, zu groß, zu teuer, intransparent organisiert und zu einer Beute der Parteien geworden. Die Freien Demokraten fordern eine grundsätzliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

  1. Der Programmauftrag ist auf seine Kernaufgaben zu reduzieren. Der bislang unbestimmte Begriff der Grundversorgung ist unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Mindestvorgaben zu definieren.
  2. Dieser Auftrag könnte durch eine Stiftung nach dem Neuseeländischen Modell erfolgen. Diese Stiftung wird durch eine Überführung der Vermögenswerte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründet.
  3. Unter diesen Voraussetzungen kann der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden.

Begründung:

Aufgrund technischer Restriktionen (geringe Anzahl von Frequenzen, hohe Investitionskosten) wurde das Rundfunk- und Fernsehsystem der Bundesrepublik Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg analog zu dem Großbritanniens organisiert. Da eine Anbietervielfalt wie im Pressebereich nicht zu erzielen war, sollte Meinungspluralität durch die Repräsentanz gesellschaftlicher Gruppen innerhalb öffentlich-rechtlicher Anstalten gewährleistet werden. Bereits durch die Einführung digitaler Übertragungstechnik und der dadurch nahezu unbegrenzten Anzahl möglicher Fernsehkanäle ist die Notwendigkeit, auf diese Weise Meinungsvielfalt zu erzeugen, schon lange nicht mehr gegeben.

Vielmehr ist festzustellen, dass die im internationalen Vergleich einzigartig üppige finanzielle Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Deutschlands die Anbietervielfalt mittlerweile massiv behindert. Mit mittlerweile über neun Milliarden Euro Gebühren wird eine Vielzahl klassischer Fernseh- und Rundfunkprogramme, sowie eine immer größer werdende Menge digitaler Formate finanziert. Deutschland leistet sich das teuerste öffentlich-rechtliche Fernsehen der Welt. Mit diesen finanziellen Ressourcen kann kein privat finanzierter Anbieter in Deutschland mithalten.

Ohne die Notwendigkeit, ihre Ausgaben refinanzieren zu müssen, können ARD und ZDF die Preise für Sportrechte, attraktive Filme, Moderatorengagen usw. hochtreiben und private Anbieter so aus dem Markt drängen. Diese Verdrängungseffekte bleiben nicht nur auf den Fernsehmarkt beschränkt: Die öffentlich-rechtlichen Internetangebote erschweren es den nahezu vollständig von rückläufigen Auflagen und Anzeigenerlösen betroffenen Zeitungen und Zeitschriften, auf digitalem Übertragungsweg nachhaltige Geschäftsmodelle mit journalistischen Inhalten zu etablieren. Da ARD und ZDF derartige Inhalte umsonst und werbefrei im Netz zur Verfügung stellen, befördern sie so die Krise der Zeitungen, behindern das Entstehen neuer Angebote und sind damit zu einer Beeinträchtigung der Medienvielfalt geworden. Gleichzeitig zwingt der Staat alle Menschen zur Beitragszahlung, auch wenn diese das Angebot nicht nutzen wollen.

Durch die öffentlich-rechtliche Organisation von ARD und ZDF sollte ein Staatsfernsehen wie in einigen südeuropäischen Staaten vermieden werden. Dieses ist vom Bundesverfassungsgericht 1961 auch explizit als verfassungswidrig beurteilt worden. In der Praxis muss aber angesichts der kaum verhohlenen politischen Prägung der Rundfunkräte und der fehlenden Pluralität in den Redaktionen festgestellt werden, dass der Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichem und einem Staatsfernsehen nicht mehr signifikant wahrnehmbar ist. Auch institutionell löst das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem daher das Versprechen der Förderung der Meinungsfreiheit nicht ein. Das Zusammenspiel zwischen Meinungsmacht und Gesetzgebungsmacht kann am zunehmend intrasparenten und der demokratischen Willensbildung entzogenem Mechanismus der Beitragserhöhungen beobachtet werden.

In Neuseeland schließen öffentlich geförderte Sendungen Lücken im Marktangebot. Für Sendungen von besonderem gesellschaftlichem Interesse können Veranstalter und Produktionsfirmen von NZonAir finanzielle Unterstützung beantragen. Anders als im dualen Fernsehsystem werden so einzelne Sendungen und Formate von Veranstaltern gefördert, die sich um diese Förderung bewerben müssen.

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