Bundesvorstand der Liberalen Frauen
Den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch endlich straffrei machen!
Den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch endlich straffrei machen!
Im Koalitionsvertrag 2021-2025 wurde verabredet, eine Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einzusetzen, mit dem Auftrag, Regulierungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft zu prüfen.
Diese Kommission hat im April 2024 ihren Abschlussbericht vorgelegt, mit der Empfehlung, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig und straffrei zu gestalten.
Wir Freie Demokraten unterstützen vollumfänglich die Forderung, den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft straffrei und somit außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Insbesondere fordern wir die Streichung des § 218 StGB.
Für den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch fordern wir die Abschaffung der Beratungspflicht und das Recht auf eine Beratung. Diese muss flächendeckend, niedrigschwellig und barrierearm angeboten werden.
Zur Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen fordern wir Maßnahmen zur Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften. Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen sind auszubauen. Wir fordern gerade für die vulnerablen Gruppen einen einfacheren Zugang zu Beratungseinrichtungen sowie den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln.
Begründung:
Das Einsetzen einer Kommission, welche sich mit allen rechtlichen, ethischen und medizinischen Aspekten des Schwangerschaftsabbruches beschäftigt, war ein großer Schritt zur Selbstbestimmung von Frauen.
Die Empfehlungen dieser Kommission für die Frühphase der Schwangerschaft lauten:
„ 9.1.1. In der Frühphase der Schwangerschaft (erste Wochen nach Nidation) sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit).“
„9.1.2. Soweit der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch als rechtmäßig ansieht, ist sicherzustellen, dass Frauen den Abbruch zeitnah und barrierefrei in gut erreichbaren Einrichtungen mittels der von ihnen jeweils gewünschten und medizinisch empfohlenen Methode durchführen lassen können.“
Der § 218 StGB führt zu einer Stigmatisierung von Frauen und erschwert Ärztinnen und Ärzten solche Eingriffe vorzunehmen.
Die jetzige Bundesregierung muss sich nun ernsthaft dransetzen und die Empfehlungen in ein Gesetz umwandeln.
Wir Liberale Frauen sollten dieses Momentum zur Selbstbestimmung nicht verstreichen lassen.