Antragsbuch für den 76. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Thüringen

Faire Wettbewerbsbedingungen für das mittelständische Zahntechniker-Handwerk

Faire Wettbewerbsbedingungen für das mittelständische Zahntechniker-Handwerk

Die Versorgung mit Zahnersatz ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung. Sie verhindert negative gesundheitliche Folgen und ist unerlässlich für eine berufliche sowie soziale Teilhabe. Wesentlich für die Gewährleistung der Versorgung mit Zahnersatz ist das mittelständische Zahntechniker-Handwerk mit seinen flächendeckenden Betriebsstrukturen.

Der Fachkräftemangel, der demographische Wandel, aber auch die strukturelle Schwächung des ländlichen Raums gefährden jedoch die Qualität der Versorgung zunehmend. Grade im ländlichen Raum dünnt das Versorgungsangebot dramatisch aus. Wartezeiten verlängern sich für Patienten zunehmend. Bestimmte Versorgungsformen, die gerade in strukturschwachen Regionen mit hohem Härtefallanteil alternativlos sind, können nicht mehr erbracht werden, weil die Herstellungskosten die Vergütungen deutlich übersteigen.

Denn die Vergütungsstrukturen sind seit Jahren für Zahnersatzversorgung unzureichend. Die abrechenbaren Preise für Regelversorgung sind sogar defizitär. Die wirtschaftliche Auskömmlichkeit bleibt bei vielen Leistungspositionen reine Fiktion. Ein besonders drastisches Beispiel ist die Vergütung von Reparaturen bei herausnehmbaren Prothesen. Teilweise muss diese Leistungsart durch zahntechnische Betriebe abgelehnt werden, da die Betriebe ansonsten für diese Leistungen draufzahlen.

Bei einem Gewerk mit einem Lohnkostenanteil von rund 60 Prozent der Gesamtkosten können für einen hochkomplexen, medizinischen Beruf angemessene Entgelte nur bezahlt werden, wenn aus den Vergütungen für die Leistungen entsprechende Einnahmen erzielt werden. Folglich hinkt auch die Lohnentwicklung der Inflation deutlich hinterher und macht das Berufsbild zunehmend unattraktiv. Der Fachkräftemangel verstärkt sich hierdurch weiter. Weniger junge Menschen kommen in den Beruf, Ausbildungen werden abgebrochen, Fachkräfte verlassen das Gewerk in andere Wirtschaftszweige und Betriebe finden keine Nachfolge.

Um die Versorgungsqualität sicherzustellen, braucht es daher faire Wettbewerbsbedingungen und einen rechtlichen Rahmen, in dem faire Verhandlungen zwischen dem Verband der Deutschen Zahntechniker-Innungen und dem Kostenträger möglich sind. Dafür müssen zwangsläufig § 57 Abs. 2 SGB V und § 88 Abs. 2 SGB V so angepasst werden, dass zukünftig bei den Vereinbarungen über die Preise die Entwicklung der Sachkosten, Personalkosten und der durchschnittlichen laufenden Kosten für den zahntechnischen Betrieb Berücksichtigung finden müssen.


Begründung:

Erfolgt mündlich.

zurück zum Antragsbuch