Antragsbuch für den 76. Ordentlichen Bundesparteitag

BV Düsseldorf

Maßnahmenkatalog Migrationspolitik

Maßnahmenkatalog Migrationspolitik

Die Freien Demokraten werden sich auf Landes- und Bundesebene für eine grundsätzliche Kursänderung in der Migrationspolitik einsetzen, um einen Dreiklang zu ermöglichen von gezielter Fachkräfteeinwanderung, besserer Kontrolle irregulärer Migration, sowie einem klaren Rechtsrahmen für Asylsuchende, insbesondere:

  1. Darauf hinwirken, zukünftig eine bessere Kontrolle beim Zuzug zu erreichen. Migrationsbewegungen in die EU im Einvernehmen und unter Einforderung von gemeinsamer Verantwortung für eine faire Verteilung von Migration mit der EU und den europäischen Partnern regeln.
  2. Eine prozessuale Trennung von Einwanderung in den Arbeitsmarkt durch gezielte Fachkräfteeinwanderung einerseits und Aufnahme von Flüchtlingen in Asylverfahren andererseits anzustreben, um beide Prozesse unabhängig optimal definieren und effizient ausgestalten zu können.
  3. Integration stärken, schnelle Arbeitsaufnahme von anerkannten Flüchtlingen fördern.
  4. Ein allgemeines Bewusstsein in der öffentlichen Diskussion sowie den politischen Willen schaffen, bei Ablehnungen konsequente Abschiebungen vorzunehmen. Rechtsstaatliche Entscheidungen und Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit sind umzusetzen, die staatlichen Stellen sind diesbezüglich auszustatten und zu befähigen. Der Duldungsstatus sollte überprüft werden.

Bund:

  1. Wir begrüßen daher die Fortsetzung bzw. Wiedereinführung der stationären Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen. Sie sollten daher im Rahmen des rechtlich Möglichen fortgesetzt bzw. erneut durchgeführt werden, bis effektivere Mittel auf europäischer Ebene bestehen, die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wieder entbehrlich machen. Anschließend können die stationären Grenzkontrollen durch verstärkte Schleierfahndung im grenznahen Raum ersetzt werden.
  2. Der Entzug aller Geldleistungen für bereits in sicheren Drittstaaten registrierte Asylbewerber muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Geprüft werden sollte, ob auch ausreisepflichtigen Personen, bei denen bloß der Vollzug der Abschiebung ausgesetzt wurde (Duldung), sämtliche Geldmittel gestrichen werden können, um eine freiwillige Ausreise zu befördern. Wir begrüßen den eingeschlagenen Weg der Migrationsabkommen zur Steigerung der Zahl der Abschiebungen.
  3. Die behördliche Verteilung und Wohnsitzzuweisung für Asylsuchende soll so erfolgen, dass nicht Menschen aus demselben Herkunftsland verstärkt in bestimmte Bundesländer zugewiesen werden, sondern viel mehr breit verteilt auf die Bundesrepublik. Dies soll der Entstehung und Verfestigung von kulturell in sich geschlossenen Parallelgesellschaften entgegenwirken. Ausnahmen hiervon soll es bei familiären Gründen geben (Familienzusammenführung).
  4. Asyl ist nicht auf Dauer angelegt. Der subsidiäre Schutz gilt auf Zeit und muss grundsätzlich zur Rückkehr in das Heimatland führen. Ein sog. Spurwechsel, also der Wechsel auf den Weg der Einwanderung in den Arbeitsmarkt, kann hier nur eine Ausnahme darstellen, etwa bei besonderer Qualifikation. Bei Migranten ohne Asylstatus und subsidiären Schutz muss ein Spurwechsel ausgeschlossen sein. Illegale Einweise und illegaler Aufenthalt dürfen sich nicht auszahlen.
  5. Das Auswärtige Amt muss sicherstellen, dass Arbeitsvisa innerhalb der im EU-Visakodex vorgesehenen Regelfristen erteilt werden können. Der Visakodex sieht vor, dass in der Regel innerhalb von 14 Tagen Visum Termine vereinbart werden können (Art. 9 Abs. 2 Visakodex) und dass sodann grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen über den Antrag entschieden wird (Art. 22 Abs. 1 Visakodex). Aktuell kann das Auswärtige Amt weiterhin keine Aussagen über konkrete Wartezeiten in den Auslandsvertretungen treffen. Wartezeiten wurden zuletzt vom Auswärtigen Amt überhaupt nur aufgeschlüsselt, wenn sie über einem halben Jahr liegen. In der Liste mit über sechsmonatiger Wartezeit finden sich auch Visaerteilungen zum Zwecke der Erwerbsmigration: Auslandsvertretungen in Izmir, TUR (38 Wochen); Islamabad, PAK (über 1 Jahr); Jaunde, KAM (über 1 Jahr); Lagos, NIG (über 1 Jahr); Tunis, TUN (über 1 Jahr).
  6. Angesichts der Wirtschaftslage und allgemeinen politischen Stimmung gilt es, die Attraktivität Deutschlands als Zielort für illegale Migration aus der ganzen Welt zu senken. Hierzu gehört auch ein medienwirksames außenpolitisches Signal, dass der deutsche Staat und seine Gesellschaft an der Belastungsgrenze sind.
  7. Wir fordern ein besseres Controlling der Entwicklungszusammenarbeit und Handelspolitik. Ein wesentlicher Bestandteil der Migrationspolitik muss es sein, Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen. Hierzu muss Deutschland in der Lage sein, die Effektivität von rund 1,1 Milliarden Euro Entwicklungshilfe zu überprüfen.
  8. Der Integrationstest im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens soll anspruchsvoller werden und sich am Beispiel Großbritanniens orientieren. Die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ist der weitestreichende Schritt von Zugewanderten hinein in die deutsche Gesellschaft und geht mit zahlreichen Rechten einher. Wir wollen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur an Personen verliehen wird, die eine wirkliche Vertrautheit mit der deutschen Gesellschaft und ihren identitätsstiftenden historischen und kulturellen Merkmalen entwickelt haben. Hierzu können Integrationstests ein wichtiges Instrument im Einbürgerungsverfahren darstellen. Im Vereinigten Königreich werden im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens 24 Fragen aus einem Pool von rund 700 Fragen zu britischer Tradition und Geschichte gestellt; hiervon müssen 18 Fragen (75%) richtig beantwortet werden. In Deutschland müssen nur 17 (ca. 52%) der gestellten 33 Fragen beantwortet werden, die sich aus einem Pool von nur rund 300 Fragen speisen (hiervon bis zu 10 länderspezifisch).

Länder:

  1. Die Demonstrationsfreiheit ist ein besonders hohes Gut. Zugleich dürfen Demonstrationen nicht zum Ausüben von Straftaten, wie etwa dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, missbraucht werden. Wir fordern daher eine angemessene personelle und technische Ausstattung der Polizeien, damit sie derlei Straftaten unterbinden kann. Entscheidend ist: Die Polizeien müssen in der Lage sein, Banner und Flaggen unzweifelhaft zu verstehen, um auf etwaige verfassungsfeindliche, Parolen – wie sie etwa auf Essener Islamisten-Demos, die ein Kalifat forderten, vorgekommen sind – sofort angemessen reagieren zu können.
  2. Wir fordern die Innenminister der Länder auf, vorhandene Spielräume im Versammlungsrecht stärker zu nutzen, um verfassungsfeindliche und antisemitische Entwicklungen frühzeitig zu unterbinden. Die Polizeien müssen bei verbotenen Parolen sofort intervenieren.
  3. In der Schule und an Universitäten sollen staatspolitische Lehrinhalte stärkeren Eingang in die Lehrpläne erhalten. In einer multipolaren, immer vielfältigeren Gesellschaft ist es wichtiger denn je, allen Bürgerinnen und Bürgern schon früh zu vermitteln, was uns als Gesellschaft zusammenhält.
  4. Die DITIB scheint als verlängerter Arm des türkischen Staates und sollte entsprechend als politische Organisation eingestuft werden und keinen islamischen Religionsunterricht mehr geben dürfen.
  5. Die Landesregierungen sollen prüfen, inwieweit das Hamburger Modell eines interkonfessionellen, für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem persönlichen Glauben verpflichtenden Religionsunterrichts für die Länder geeignet sein kann, um mehr gegenseitigen Respekt zu fördern und religiös motiviertem Hass vorzubeugen.
  6. Personen oder Organisationen mit extremistischen Haltungen dürfen keine pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durchführen.
  7. Die Landesregierungen werden aufgefordert dafür zu sorgen, dass landesweit in Schulen eine präventive sozialpsychologische Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern oder Erwachsenen vorgehalten wird, um frühzeitig auf problematisches (z. B. frauenfeindliches) Verhalten reagieren zu können, bevor es zu Straftaten wie sexueller Belästigung kommt.
  8. Die Landesregierungen werden aufgefordert, flächendeckende Sprachstandsfeststellungen bei Viejährigen einzuführen, um frühzeitig Förderbedarf ermitteln zu können, damit auf Defizite rechtzeitig reagiert werden kann in diesem Zusammenhang.

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