BV Region Stuttgart
Ein neues Altersversorgungssystem für die Mitglieder des Bundestags – Rentenversicherung plus Kapitaldeckung
Ein neues Altersversorgungssystem für die Mitglieder des Bundestags – Rentenversicherung plus Kapitaldeckung
Die FDP spricht sich bei der Altersvorsorge der Bevölkerung generell für einen Mix aus Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren aus. Die FDP fordert dies hiermit auch für die Altersversorgung von Abgeordneten, die bisher in einem Sondersystem organisiert sind, das sich vom Großteil der Bevölkerung unterscheidet. Die FDP fordert, ab der 22. Legislaturperiode ein zweischichtiges System der Altersversorgung für die Mitglieder des Bundestags (MdB) einzuführen.
a) 1. Schicht: MdB sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ihr Bruttoeinkommen (Diät) würde nach einer Reform mit dem jeweils geltenden Beitragssatz (derzeit 18,6%) verbeitragt, wovon 9,3% der Bundestag zahlen würde. Mit ihrer Beitragsleistung erhalten die MdB dann Ansprüche auf eine spätere Rentenzahlung, so wie alle anderen Rentenbeitragszahlenden auch. Die erste Schicht der Altersversorgung für die Zeit als Abgeordneter würde dann, sobald das (dann ehemalige) Mitglied des Bundestags das Ruhestandsalter erreicht, aus Rentenzahlungen (statt wie bisher Pensionszahlungen) bestehen.
b) 2. Schicht: Eine zweite Schicht der Altersversorgung der Abgeordneten würde aus einer Zusatzversorgung kommen, die sich von der Höhe her an der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes orientieren sollte. Um einen Mix zu erreichen, sollte dieser zweite Teil des Altersversorgungssystems von MdB kapitalgedeckt sein. Hier bieten sich Produkte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder des Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen (VBLU) an.
Begründung:
Auf die gesetzliche Rentenversicherung kommen mit dem Ruhestandseintritt der Babyboomer-Generation schwierige Zeiten zu. Wenn „die Politik“ dafür Reformvorschläge unterbreitet, so wird dabei in der Regel ein Thema ausgespart: die Altersversorgung der Parlamentarier selbst. Die FDP fordert, diesen ‚blinden Fleck‘ zu beseitigen, indem die ‚Gesetzesmacher‘ durch ihr Beispiel führen und vorangehen. Für die oben beschriebene Reform müssten die Abgeordneten des Bundestags § 20 des Abgeordnetengesetzes ändern, wofür keine Zwei-Drittel-Mehrheit, sondern nur eine einfache Mehrheit erforderlich ist. Ihr bisheriges beamtenanaloge System einer Abgeordnetenpension unterscheidet sich grundsätzlich vom System der gesetzlichen Rentenversicherung, in welchem sich der arbeitende Teil der Bevölkerung, ebenso wie die Senioren, größtenteils befinden. Bisher ist es so, dass die Abgeordneten von Beitragssatzerhöhungen der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) oder Leistungskürzungen der gRV, die der Bundestag beschließt, nicht selbst betroffen sind. Dies führt zu legitimer Kritik in der breiten Bevölkerung. Dadurch leidet das Ansehen der Bundestagsabgeordneten sowie der soziale Frieden. Ein Beispiel für diese Nichtbetroffenheit der Mitglieder der Legislative von ihren eigenen Beschlüssen war das (letztlich gescheiterte) Rentenpaket II. Dadurch wäre der Beitragssatz, den die Mitglieder der gRV hätten zahlen müssen, von heute 18,6% bis 2035 auf 22,3% eines Bruttolohns gestiegen – MdB hingegen wären nicht betroffen gewesen. Eine wirkungsgleiche Übertragung des Rentenpakets 2024 auf das Pensionssystem war im Rentenpaket II nicht geplant gewesen. Die Forderung, dass Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen sollten, um so ihren Teil zu einem solidarischen Renten-System beizutragen, ergänzt durch Kapitaldeckung in der zweiten Schicht, ist nicht neu. Bereits 2011-2013 arbeitete eine vom Bundestag eingesetzte Kommission von Sachverständigen unter der Leitung von Bundesjustizminister a.D. Schmidt-Jortzig hierfür einen Vorschlag zur Ablösung der Abgeordnetenpensionen durch ein neues System aus. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder lehnte die heutige Abgeordnetenpension ab. Fünf der elf Mitglieder waren der Auffassung, dass Abgeordnete über die gesetzliche Rentenversicherung versorgt werden sollten (plus Zusatzversorgung wie bei einer Betriebsrente). Es gibt kein Erkenntnisdefizit, aber ein Handlungsdefizit, welches nach Auffassung der FDP beseitigt werden sollte.