LV Sachsen
Finger weg von unserer Reisefreiheit - Keine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen
Wir Freie Demokraten setzen uns nachdrücklich für eine Modernisierung des Wehr-
und Passrechts ein, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die Realität der
ausgesetzten Wehrpflicht anzupassen und unnötige Grundrechtseinschränkungen
abzubauen. Im Zentrum dieser Initiative steht die Forderung nach einer gezielten
Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sowie des Passgesetzes (PassG), um die
Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns im Bereich der Reisefreiheit zu wahren.
Konkret fordern wir, in § 2 Absatz 3 des Wehrpflichtgesetzes die Angabe „§ 3,“
ersatzlos zu streichen. Diese Maßnahme dient der Rechtsbereinigung und stellt
sicher, dass wehrrechtliche Pflichten, die in Friedenszeiten ohne aktive
Wehrpflicht keine sachliche Grundlage finden, konsequent abgebaut werden. Damit
einhergehend sehen die Freien Demokraten dringenden Reformbedarf bei den
Versagungsgründen für Reisedokumente. Hierzu ist § 7 Absatz 1 Nr. 1 des
Passgesetzes so umzugestalten, dass eine Passversagung aufgrund wehrrechtlicher
Belange nicht mehr im regulären Alltag möglich ist. Eine solche Einschränkung
der Freizügigkeit darf künftig ausschließlich in begründeten Ausnahmesituationen
Anwendung finden – namentlich im unmittelbaren Spannungs- oder Verteidigungsfall
sowie in Zeiten einer explizit geltenden Wehrpflicht.
Begründung
Die Einschränkung der Reisefreiheit hat in dem letzten Wochen für Aufregung gesorgt. Zu Recht fragte sich die junge Generation, wie diese Regelung in einer liberalen Gesellschaft möglich ist. Die Antragsteller schlagen vor, § 3 Wehrpflichtgesetz ausschließlich auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall zu begrenzen. Die in § 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz vorgesehene Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten würde somit nur noch in einem solchen Fall Anwendung finden.
Diese Forderungen basieren auf der liberalen Überzeugung, dass staatliche Eingriffe in die Mobilität der Bürger nur dann legitim sind, wenn sie einem unmittelbaren und notwendigen Zweck dienen. Solange die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt ist, stellt die potenzielle Versagung von Pässen eine unverhältnismäßige bürokratische Hürde dar. Mit dieser Initiative unterstreichen wir unser Engagement für die individuellen Freiheitsrechte und fordern den Gesetzgeber dazu auf, die Rechtslage an die sicherheitspolitische Gegenwart anzupassen, ohne dabei die Handlungsfähigkeit des Staates im Krisenfall zu gefährden.