Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Hamburg

Kein deutsches Geld für Kinderehen: Druck auf die irakische Regierung erhöhen

Die FDP fordert die Bundesregierung dazu auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  •  In Zusammenarbeit mit europäischen Partnern und 
     Menschenrechtsorganisationen diplomatischen Druck auf die irakische 
     Regierung auszuüben, um das Gesetz zu reformieren.
  •  Prüfung, neu zugesagte Fördergelder mit der Achtung der Menschenrechte, 
     insbesondere von Frauen- und Kinderrechten zu verknüpfen, und 
     gegebenenfalls Einfrieren dieser Finanzhilfen.
  •  Falls diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, Sanktionen gegen 
     Verantwortliche und religiöse Führer, die für die Gesetzgebung 
     verantwortlich sind. 

 Im Januar 2025 hat das irakische Parlament einen Gesetzesentwurf angenommen, mit 
 dem das Personenstandsrecht dergestalt verändert wird, dass irakische Bürger 
 entscheiden können, ob sie ihre Personenstandsfragen nach religiösen oder 
 zivilrechtlichen Kriterien regeln wollen. Damit wird die bislang geltende 
 staatliche Gesetzgebung, die Gleichberechtigung für Männer, Frauen und Kinder 
 garantiert, durch islamische Verordnungen ersetzt, was Missbrauch und 
 Menschenrechtsverletzungen Tür und Tor öffnet.

 Da einige schiitische islamische Geistliche im Irak die Ehe für Mädchen ab neun 
 und für Jungen ab 15 Jahren gutheißen, bedeutet dieses Gesetz einen enormen 
 Eingriff in die Grundrechte und das Recht auf körperliche Unversehrtheit für 
 Millionen irakischer Kinder und Jugendliche.

 Tausende haben dagegen protestiert.

 Schiitische und sunnitische Geistliche sollen bis Ende Mai entsprechende 
 Regelungen für ihre jeweilige Religionsgemeinschaft festlegen, die nur noch vom 
 irakischen Parlament beschlossen werden müssen.

 Deutschland gehört zu den größten internationalen Gebern im Irak und hat seit 
 2014 mehr als drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Sommer 2024 sagte 
 das BMZ dem Irak weitere bis zu 117,7 Mio. Euro Entwicklungshilfe zu.

 Menschenrechtsverletzungen dürfen jedoch nicht mit deutschen Steuergeldern 
 belohnt werden.

Begründung

Erfolgt mündlich.

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