KUBICKI-Kolumne: Titan für den Kaiser – Patina für den Bürger
Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:
In dieser Woche machte eine Schlagzeile die Runde, die eigentlich von historischem Glanz erzählen sollte – mich aber direkt in die Niederungen des bundesdeutschen Bürokratismus katapultierte. Die Meldung lautete: „Kaiser Otto bekommt einen neuen Sarg.“ Was da der Öffentlichkeit präsentiert wurde, ist ästhetisch fraglos gelungen. Aber seit wann ist Ästhetik im deutschen Denkmalschutz ein relevanter Maßstab? Wer reflexhaft „Ja, was denn sonst?!“ ruft, hatte ganz offensichtlich noch nie beruflich, privat oder auch nur theoretisch mit diesem Verwaltungsmonster zu tun.
Kaiser Otto, Beiname „der Große“, starb vor 1052 Jahren in Memleben und liegt seither in Magdeburg zur letzten Ruhe. Wobei „Ruhe“ hier eine relative Bezugsgröße ist für einen geschichtlich so bedeutenden Mann, der als erster Kaiser des Heiligen Römischen Reiches gilt – jenes verfassungsrechtlich schwer zu fassenden Gebildes, das nach Ottos Krönung noch über 800 Jahre Bestand haben sollte und aus dem sich das Bewusstsein einer deutschen Nation herausbildete. Das ist wichtig zu erwähnen, denn Kaiser zu sein ist schon etwas Besonderes, aber dieser Kaiser ist noch einmal etwas ganz Besonderes. Wir müssen uns an dieser Stelle nicht weiter mit seinem Schaffen und politischen Wirken beschäftigen, sollten dies aber im Hinterkopf behalten.
Das Land Sachsen-Anhalt stand vor einer schwierigen Aufgabe, als man bei der „konservatorisch notwendigen“ Öffnung des Sarges feststellte, dass der in einem Steinsarg liegende hölzerne Innensarg seine besten Zeiten hinter sich hatte. Ein neuer Sarg musste her – oder wie es der Kulturminister des Landes, Rainer Robra, in fast brutaler deutscher Schnörkellosigkeit in der Pressemitteilung ausdrückte: ein „angemessenes Bestattungsbehältnis“.
Da wir heute – erfreulicherweise – eine Republik sind, liegt jede Form von Würdigung eines Monarchen grundsätzlich im Verdachtsbereich des guten Geschmacks und im Fadenkreuz kulturpolitischer Bedenken. Als 1991 die Hohenzollern Friedrich II. und Friedrich Wilhelm I. nach Potsdam überführt wurden, gab es viel militärischen Pomp, die Bundeswehr hielt Ehrenwache an den Särgen, und Kanzler Kohl pilgerte öffentlichkeitswirksam zu den Preußen-Königen – zwar als „Privatmann“, wie er betonte, aber doch unter dem deutlich vernehmbaren Entsetzen mehrerer Historiker.
In Sachsen-Anhalt entschied man sich bei der heiklen Mission für einen Wettbewerb, den die Künstlerin Silke Trekel mit dem Entwurf „Torsion und Konsolidierung“ für sich entschied. Das „Bestattungsbehältnis“ besticht durch eine sehr moderne bis futuristische, aber schlichte Formgebung und besteht aus Titan, Feingold und Blattgold. Ein bemerkenswertes Upgrade für den alten Otto, der die letzten Jahrhunderte in schnöder hochmittelalterlicher Kiefer verbrachte – mutmaßlich seit es im Magdeburger Dom im Jahr 1207 brannte und der Kaiser schon einmal umgebettet werden musste.
Und genau hier kommt die eigentliche Groteske zum Vorschein. Der Sprung vom mittelalterlich „zusammengezimmerten“ Kistenmöbel zum futuristischen Gold-Titan-Sarkophag lenkt den Blick brutal auf eine Frage, die jeden Bürger beschäftigt, der einmal in den Fängen des Denkmalschutzes war: Warum bekommt ausgerechnet ein tausendjähriger Kaiser modernere und pragmatischere Denkmalschutzentscheidungen als lebende Menschen?
Die Liste der vom Denkmalschutz geschaffenen Widrigkeiten, die mehr Blockade als Mehrwert erzeugen, ist lang. Beispielsweise die 3600 Wohnungen einer 90 Jahre alten Siedlung in Salzgitter, von denen inzwischen 1200 leer stehen, weil kein Investor die vom Denkmalschutz geschaffenen Auflagen erfüllen kann. Oder die Geschichte einer Gebäude-Siedlung aus Poppenbüttel aus den 1970ern, die über Nacht unter Denkmalschutz gestellt wurde – eine Siedlung aus Häusern, die „von außen verblendet“ und von innen „mit Rigips“ gebaut wurden, wie eine aufgebrachte Anwohnerin dem NDR-Satire-Magazin extra 3 erklärte. Extra 3 ist überhaupt der größte Profiteur des deutschen Denkmalschutzes: Vom Verbot einer dezenten Fahrradreparaturstation vor der Mensa der Uni Kiel – einem Waschbeton-Klotz aus den 1960ern – bis hin zum Baumpflanzungsverbot in einer Berliner Siedlung war schon allerhand dabei.
Dabei wirkt schon ein Blick in die Rechtsprechung zum Denkmalschutz auf manchen unbefangenen Betrachter wie Satire – insbesondere wenn es um die Verwendung von Baumaterialien geht. Die Liste von Bauherren, die erfolglos vor Gerichten versuchten, optisch historisierende, aber nicht mehr aus Holz bestehende Fenster einzubauen, ist lang. Dabei kommen dann Entscheidungen heraus, in denen es beispielsweise heißt: „Kunststofffenster setzen keine Patina an und laufen dem Erscheinungsbild eines denkmalgeschützten Gebäudes zuwider, da sie nicht beständig mit dem restlichen Gebäude verwittern.“ (So beispielsweise: VG Ansbach, Urteil v. 08.08.2018 – AN 3 K 18.00510).
Verfall als denkmalschutzrechtliches Ziel – darauf muss man erst einmal kommen. Wie war das jetzt mit der Gold-Titan-Kapsel, die beständiger gegen Verfall sein soll und damit länger halten muss als die Kiefern von 1207? Titan für den Kaiser, Patina für den Bürger. Das ist eine schlechte Moral aus der Geschichte.
Das Argument, dass es sich bei dem neuen Sarg ja nur um den Innensarg und nicht den von außen sichtbaren Steinsarkophag handelt, kann jedenfalls nicht gelten. Denn natürlich ist der neue Sarkophag für die Betrachtung der Nachwelt geschaffen. Sonst hätte man wohl keine Künstlerin verpflichtet, und auch eine Inschrift inklusive neu designter Kaiserkrone wäre hier völlig fehl am Platz. Nein, das Land Sachsen-Anhalt zeigte sich hier lediglich pragmatisch und hat gewissenhaft geprüft, was eigentlich erhaltungswürdig am Kaisergrab ist. Und deswegen liegt der Kaiser bald auf Titan und Edelmetall statt auf Kiefernholz – ein Pragmatismus, den der Staat seinen Bürgern gemeinhin verwehrt. Das hat mitunter tiefgreifende Folgen, denn so lustig sich die Amtsschimmel-Episoden bei extra 3 auch anschauen: Sie sind nicht selten der Beginn eines zermürbenden Kampfes für die betroffenen Menschen. Manchmal sogar existenzbedrohend, aber fast immer unter Vernichtung von Energie, die für weitaus Ziel führenderes gebraucht werden könnte.
Deswegen schlage ich vor, Otto dem Großen eine Art lebendiges Denkmal zu setzen – und zwar durch eine Novelle aller Denkmalschutzgesetze in den deutschen Ländern. Eine Lex Kaiser Otto quasi. Mehr Pragmatismus und weniger hoheitliche Dogmen wären jedenfalls ein schönes aufgeklärtes Erbe für eine Republik. Der Denkmalschutz ist zu einem Bremsklotz der Entwicklung in vielen Bereichen geworden. Er verhindert Wohnungsbau, wo er dringend benötigt wird. Er belastet Bürger und bremst Investitionen. Die Landesdenkmalschutzämter gehören mindestens entmachtet, wie es in diesem Jahr die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen forderten. Ich finde, sie gehören abgeschafft. Die Landesregierungen sollten sich auf die Rechtsaufsicht über den vor Ort bürgernah und unbürokratisch zu bewältigenden Denkmalschutz beschränken.
Entbürokratisierung wird in diesem Land immer eine hohle Phrase bleiben, wenn dort – wo der Bürokratismus am unerbittlichsten und irrsinnigsten zuschlägt – nicht ein radikaler Schritt gelingt.
Den Denkmalschützern in Magdeburg bleibt indes zu wünschen, dass die Maßnahmen gut gelingen und vielleicht noch der Beweis angetreten werden kann, dass es sich bei den Gebeinen in dem Grab tatsächlich um die sterblichen Überreste Ottos handelt. Der steht nämlich bislang noch aus.