TEUTEBERG-Gastbeitrag: Vollständige Abschaffung des Solis ist zwingend

Die FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg schrieb für der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Freitag-Ausgabe) den folgenden Gastbeitrag:

Die vollständige Abschaffung des Soli ist zwingend: Zum 1. Januar 2020 und für alle, die ihn bisher zahlen. Denn den Solidaritätszuschlag beizubehalten – auch nur in Teilen – wäre ein Wort- und Verfassungsbruch. Eine Ergänzungsabgabe wie der Soli darf nach dem Grundgesetz nicht auf Dauer gelten. Deshalb wurde der Solidaritätszuschlag 1995 zwar unbefristet, aber ausdrücklich als „Sonderopfer“ für die Kosten der Wiedervereinigung eingeführt. Mit dem Ende des Solidarpaktes II endet im kommenden Jahr auch die rechtliche und politische Legitimation des Soli. Darum werden wir Freie Demokraten gegen das von der Koalition beschlossene Gesetz klagen. Um dem Bruch der Verfassung Einhalt zu gebieten und das Versprechen einzuhalten, dass mit dem Ende des Solidarpaktes auch der Soli enden muss. Umverteilungsabsichten befreien nicht von der Bindung an unsere Verfassung. Dass die Große Koalition den Soli nur teilweise und auch erst verspätet im Wahljahr 2021 abschafft, ist auch wirtschaftspolitisch ein Fehler. Denn das Wachstum in Deutschland stagniert seit Monaten. In der Industrie herrscht bereits eine Rezession. In dieser Lage wäre die vollständige Abschaffung des Soli eine wichtige Entlastung vor allem für Selbstständige und kleine und mittelständische Unternehmen. Und damit ein starker Impuls, um Wachstum zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. Das gilt gerade für Ostdeutschland. Denn hier sind die Betriebe heute doppelt gestraft: Weil die letzten Aufbauhilfen für den Osten gestrichen werden, sie den Soli aber weiterzahlen müssen. Die vollständige Abschaffung des Soli ist daher aus Gründen der Verfassungsmäßigkeit, politischen Glaubwürdigkeit und konjunkturpolitischen Klugheit unbedingt geboten.

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