Antrag A2003: Verlängerung der Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner
Antragsteller/ -in: | Sachgebiet: |
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Bundesvorstand des Liberalen Mittelstandes | A2 - Vorankommen durch eigene Leistung |
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wurde die Zuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner von 6.300 Euro auf 46.060 Euro erhöht.
Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner entsprechend § 308 (8) SGB VI soll dauerhaft auf 46.060 Euro erhöht werden um mittel- bis längerfristig vorhandene Friktionen im Arbeitsmarkt zu beheben.
Begründung
Die Zuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner beträgt nach § 34 (2) SGB VI 6.300 Euro. Im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wurde die Zuverdienstgrenze auch für das Jahr 2022 entsprechend § 302 (8) SGB VI auf 46.060 Euro erhöht. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Diese Regelung soll dazu dienen, Personalengpässe leichter bewältigen zu können, die sich durch die Corona-Pandemie ergeben.
Die kurzfristig gedachte Maßnahme kann aber im Falle einer Verlängerung auch dazu dienen, mittel- bis längerfristig vorhandene Friktionen im Arbeitsmarkt zu beheben. Insbesondere mittelständische Unternehmen leiden in Deutschland aber nicht erst seit der Corona-Pandemie unter einem Fachkräftemangel. Der demographische Wandel und der anstehende Übertritt der Baby-Boomer Jahrgänge vom Erwerbsleben in die Rente verstärkt diese Entwicklung.
Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze trägt zur Bewältigung dieser Herausforderung bei und bietet folgende Vorteile:
- Das Arbeitskräftepotential bleibt sowohl unter qualitativen als auch quantitativen Aspekten länger erhalten.
- Die betroffenen Erwerbstätigen erhalten einen monetären Anreiz, noch berufstätig zu sein. Dies gilt insbesondere für höherqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einer Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro nur in einem geringen zeitlichen Umfang arbeiten könnten.
- Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, weiterhin auf die Expertise der betroffenen Beschäftigen zugreifen und flexibler auf den Personalmangel reagieren zu können.
- Für Start-ups bietet sich die Chance zur Kooperation mit dieser Beschäftigtengruppe, so dass sie von der entsprechenden Erfahrung profitieren können (Stichwort: Mentoring).
- Jüngere Beschäftigte könnten ebenfalls von den Erfahrungen profitieren, sodass sich der Übergang von der alten Generation zur neuen leichter gestaltet.