Antrag A2004: Drei-Tages-Zugangsfiktion abschaffen, Zustellung digital und rechtssicher gestalten

Antragsteller/ -in: Sachgebiet:
LV Thüringen A2 - Vorankommen durch eigene Leistung

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag stellt fest, dass Behörden allgemein bei der Zustellung eines Verwaltungsaktes spätestens mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juni 2018, (27/17) nicht mehr davon ausgehen können, dass er dem Empfänger innerhalb von drei Tagen zugeht. Somit ist das gesamte Fristenmanagement unsicher. Eine klassisch sichere Zustellung durch die Postdienstleister mit Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG) oder eingeschriebenen Brief (§ 4 VwZG) ist kostenintensiv.

Wir Freie Demokraten fordern, dass die Zustellung auf elektronischem Wege zur Regelzustellung wird. Die Drei-Tages-Zugangsfiktion soll in allen Bundes- und Landesgesetzlichen Normierungen gestrichen werden. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende parlamentarische Initiative zu ergreifen. Auch die Landtagsfraktionen der Freien Demokraten werden gebeten, entsprechende Initiativen zu ergreifen.

    Begründung 

    Die gesetzliche Vermutung, dass ein Bescheid nach drei Tagen nach Aufgabe zur Post zugegangen ist, findet sich noch in anderen gesetzlichen Regelungen (beispielsweise § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG und § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X). Die Regelungen für die Zugangsfiktion stammen noch aus einer Zeit, als die Briefbeförderung noch durch die Deutsche Bundespost als Behörde ausgeführt wurde. Durch diese hoheitliche Aufgabenwahrnehmung konnte man gesichert davon ausgehen, dass das Schriftstück den Empfänger innerhalb eines Dreitageszeitraums erreichte.

    Auch nach der Privatisierung ist die Deutsche Post noch gesetzlich verpflichtet, bestimmte Quoten in der Laufzeit der Postsendungen bis zur Zustellung einzuhalten. Die anderen privaten Postdienstleister unterfallen dieser gesetzlichen Bindung jedoch nicht. Gerade diese werden aber aus Kostengründen zunehmend von Behörden genutzt. Eine Zustellung auf elektronischem Wege sichert die fristgerechte Zustellung, entlastet Verwaltung und Bürger und spart Kosten.