Quick-Freeze-Lösung statt Vorratsdatenspeicherung

Digitales

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für die Abschaffung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Denn sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Das Gefühl der Überwachung macht schlichtweg unfrei. Durch das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die deutsche Vorratsdatenspeicherung gekippt. De facto wird sie schon seit vielen Jahren nicht mehr angewendet, weil sie gegen Grundrechte verstößt. Wir Freie Demokraten haben es für angemessen und richtig gehalten, zunächst den EuGH entscheiden zu lassen. Aber in der Frage sind wir klar aufgestellt: Im Koalitionsvertrag haben wir beschlossen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen.

  • Abschaffung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung
  • Ersetzen durch Quick-Freeze-Lösung
  • Ja zu grundrechtsschonenden Ermittlungsbefugnissen

Warum wollen wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen?

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundrechte. Schon 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung Teile der damaligen deutschen Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Es war die erste in einer langen Reihe von Entscheidungen, in der die Vorratsdatenspeicherung vor den Gerichten gescheitert ist. Auch andere Mitgliedstaaten der EU haben sich immer wieder an vergleichbaren Regelungen versucht und sind vor dem EuGH gescheitert. Erst im April dieses Jahres hat der EuGH entsprechende Regelungen in Irland für europarechtswidrig erklärt.

Stellt die Abschaffung einen Verlust für die Strafverfolgung dar?

Nein. In dem begrenzten Zeitraum, in dem es die Vorratsdatenspeicherung gab, hat sie zu keinem messbaren Nutzen bei der Aufklärung von möglichen Straftaten geführt. Sie ist seit Jahren ausgesetzt und wird nicht mehr genutzt. Diesen Zustand wollen wir schnell überwinden. Denn einerseits ein verfassungswidriges Instrument im Gesetzt zu haben, das nicht genutzt wird, aber andererseits kein geeignetes, grundrechtsschonendes Instrument für Ermittler zu haben – das ist die schlechteste Variante.

Marco Buschmann, FDP-Präsidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz
© Laurence Chaperon
Wir beenden die anlasslose Massen-Speicherung von Daten und schaffen die Vorratsdatenspeicherung ab. Mit Quick Freeze wollen wir stattdessen den Ermittlungsbehörden ein wirksames und grundrechtsschonendes Instrument an die Hand geben.
– Dr. Marco Buschmann, FDP-Präsidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz

Warum fordern wir stattdessen die Quick-Freeze-Lösung?

Wir Freie Demokraten wollen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung durch die sogenannte Quick-Freeze-Lösung (in etwa “schnelles Einfrieren“) ersetzen. Grundrechtsschutz und eine effektive Strafverfolgung sind für uns kein Widerspruch. Mit der Quick-Freeze-Lösung wollen wir den Ermittlerinnen und Ermittlern ein zeitgemäßes und grundrechtsschonendes Instrument für die Strafverfolgung im digitalen Raum an die Hand geben.

Auf dieses Modell weist der EuGH in seinen bisherigen Entscheidungen hin. Bei einem schweren Tatverdacht können relevante Daten bei den Providern eingefroren werden, um sie später zu Ermittlungszwecken nutzen zu können. Für das tatsächliche „auftauen“ der Daten wird eine richterliche Erlaubnis erforderlich sein. Quick-Freeze ist somit anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss abgesichert und rechtssicher umsetzbar.

Warum ziehen wir Quick-Freeze anderen Alternativen vor?

Von politischen Mitbewerbern wird eine Speicherung von IP-Adressen ins Feld geführt. Was vorher die Vorratsdatenspeicherung als Ganzes gewesen sein soll, wird nun für die „Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen“ behauptet. Es sei das dringend benötigte Instrument für die Ermittlungsbehörden, ohne das die Strafverfolgung im Internet praktisch zum Scheitern verurteilt sei. Aber es gilt: Auch bei dieser pauschalen Überwachung bleibt das Moment des Generalverdachts bestehen. Ein Leben in Freiheit setzt Grenzen der Strafverfolgung voraus. Das gilt im analogen Leben genauso wie im digitalen Raum.

Ein Beispiel: Wenn ich im Internet nach einer Wohnung suche, verberge ich mich für die Anbieter der Portale hinter einer anonymen Nummer, die schnell wieder vergessen ist. Aber wenn mein Internetanbieter diese Nummer protokolliert, dann kann mir dieser Besuch persönlich zugeordnet werden. Die Suche nach der Wohnung wird zu einem Eintrag in mein persönliches Tagebuch im Netz. Kombiniert mit weiteren Informationen aus meinem Surf-Verhalten sind tiefgehende Rückschlüsse auf das Privatleben möglich. Die IP-Adresse ist dabei also der Schlüssel zu meinem Tagebuch im Netz. In einem liberalen Rechtsstaat ist es nicht richtig, die Provider zu einer massenhaften und anlasslosen Speicherung dieser Schlüssel zu verpflichten. Stattdessen setzen wir auf die Quick-Freeze-Lösung.

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