Veranstaltung zum Grundsatzprogramm der FDP
Wahrnehmung von Einschränkungen oder Gefährdung der Meinungsfreiheit.
ID: 0543
Wahrnehmung von Einschränkungen oder Gefährdung der Meinungsfreiheit.
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Problemstellung:
Bewertungsplattformen sind ein zentrales Instrument für die freie Meinungsäußerung von Verbrauchern. Unternehmen nutzen jedoch zunehmend die Löschung von Bewertungen, um kritische Stimmen zu unterdrücken – häufig über das Anzweifeln eines Kundenkontakts, auch wenn gar keine personenbezogenen Daten vorliegen. Plattformen entfernen solche Rezensionen zunächst offline, was die Meinungsfreiheit einschränkt, die Informationslage verzerrt und ein Ungleichgewicht zwischen Unternehmen mit Ressourcen für Löschdienste und normalen Nutzern schafft. Gleichzeitig müssen sich Unternehmen vor eindeutig ungerechtfertigten Bewertungen schützen können – dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben.Idee:
Klare Kriterien: Die Rechtsordnung schützt die Meinungsäußerung; Löschungen sind nur bei eindeutigen Grenzüberschreitungen zulässig.
Kontrolle von Drittdiensten: Professionelle Löschagenturen dürfen nicht genutzt werden, um legitime Bewertungen systematisch zu entfernen.
Begrenzung von Abmahnungen: Abmahnungen auf Grund von Rezensionen sind nur in engen, klar definierten Grenzen erlaubt.
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Neuorganisation des ÖRR in technisch-wirtschaftlich-organisatorischer Hinsicht und auch im Hinblick auf Ausgewogenheit. Dem Rundfunkstaatsvertrag wird derzeit nicht gerecht nachgekommen. 45% der GEZ-Gebühren fließen gar nicht ins Programm, sondern gehen für Pensionsverpflichtungen der Bediensteten, Gehälter und Verwaltung drauf. Die Berichterstattung ist vielfach offensichtlich, manchmal subtil - aber fast immer rot-grün geprägt. Der RBB-Skandal sowie die kürzliche Entlassung einer Journalistin beim NDR, die nicht auf Linie war, sprechen Bände. Auch das praktizierte FDP-Bashing ist nicht tolerierbar. Insoweit: Ausgewogene Besetzung der Intendanten und austarierte Berichtserstattung aller demokratischen politischen Perspektiven.
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Entzug der finanziellen Förderung oder sonstiger Unterstützung mit Steuergeldern bei allen NGOs u d e.V.s, die Denunziationsportale betreiben oder Trusted Flagger beschäftigen für Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Gemeint sind damit alle Denunziationsmöglichkeiten wie z.B. bei angeblichen "Hassäußerungen" und "Hetze", bei vermutetem "Rassismus", "White Premacy", "Trans-Phobie" oder angeblich "Rechts-tendenziösen Äußerungen". Liegt ein Straftatbestand vor, kann stets eine Anzeige erfolgen. Alles unterhalb der Strafbarkeitsgrenze heißt "FREIHEIT".
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Abschaffung des § 188 StGB. Im Gegensatz zu einer einfachen Beleidigung brauchen Politiker keinen besonderen weitergehenden Schutz mit einem erhöhten Strafrahmen. Dies führt aber dazu, dass wie in der "Schwachkopf"-Affäre schnell die Polizei mit Hausdurchsuchungsbefehl vor der Türe steht. In § 188 StGB ist die Voraussetzung für einen erhöhten Strafrahmen...die Eignung der Tat, das öffentliche Wirken (des Politikers) zu erschweren...".
Solche gummiartige unbestimmte Rechtsbegriffe führen zu einer völlig unklaren Abgrenzung und den jeweiligen Rechtsfolgen und sind eines freiheitlichen Rechtsstaates nicht würdig.Die hier verwendeten Kriterien "Wahrnehmung" oder Angst" vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind subjektive Kriterien jedes Einzelnen, die tatsächlichen legislativen Einschränkungen u.a. auch mit Förderung von Meldestellen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze sollten hier eine eigene Rubrik für Ideen erhalten.