Kreisverband Rendsburg-Eckernförde und Kiel · virtuell · 13.01.2026 · 19:00 Uhr

Veranstaltung zum Grundsatzprogramm der FDP

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Anliegen:

Sorge über zunehmende Kriminalität und Gewalt.

ID: 0597
Zu diesem Anliegen gibt es schon 6 Ideen:
  • Systeme in Deutschland müssen vernetzt werden, damit im Verdachtsfall, die Daten mit Hilfe von KI ausgewertet werden können. Überbordender Datenschutz darf nicht zur Beeinträchtigung der Sicherheit führen oder kriminellen Organisation ein Schutzschild für Betrug, Geldwäsche etc. dienen.

  • Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12, besser sogar 10 Jahre.

  • Ich bin für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung, um effektiv Straftaten verfolgen zu können. Zugriff auf die Daten ist nur durch richterliche Anordnung möglich. Opferschutz muss vor Datenschutz stehen. Insbesondere bei der Bekämpfung der Kinderpornografie.

  • Im Bereich der Dorgenkriminalität sollte die zu knappe personelle Besetzung primär für die Kontrolle bzw. Bekämpfung besonders gefährlicher Drogen wie Crack, Fentanyl, Meth und Heroin angesetzt werden. Überhaupt müssen für unterschiedliche Wirstoffklassen unterschiedliche Strategien entwickelt und Prioritäten gesetzt werden. Polizei und Gerichte sollten darüber hinaus mehr Entscheidungsspielraum dabei haben, welche Delikte sie verfolgen oder welche Fälle sie aufnehmen wollen oder nicht, um so der Überlastung mit zu kleinen Fällen entgegenzuwirken. (Beispiel Niederlande) Kontrollen müssen in Risikogebieten ohne besonderen Grund möglich sein.

  • Effizienter und strengere Maßnahmen gegen organisierte Kriminalität, die die demokratischen Institutionen langsam aber sicher unterwanderten. Bereits bei Verdacht sollte den Kriminellen Einhalt geboten werden, auch Datenschutzrechte und andere Rechte, die die Ermittlung behindern, sollten dann aufgehoben werden. Die Kripo muss praxistaugliche, zielführende Mittel zur Aufdeckung der Straftaten bekommen

  • Der Staat hat die Aufgabe, Menschen im öffentlichen Raum wirksam vor Kriminalität zu schützen. Ziel muss sein, dass sich alle jederzeit sicher bewegen können.

    Dazu können klare, ortsbezogene Regeln und Verbote für den öffentlichen Konsum von Alkohol, Cannabis und Tabak beitragen, ebenso eine gute Beleuchtung, eine maßvolle, nicht-biometrische Videoüberwachung sowie ergänzende, nicht-überwachende Maßnahmen zur Deeskalation. Dazu zählen auch situationsbezogene akustische Signale oder Durchsagen, die der Orientierung und Beruhigung dienen.
    Auch digitale Plattformen sollten Verantwortung für öffentlich zugängliche Inhalte tragen und verpflichtet sein, eindeutig rechtswidrige Inhalte nach rechtsstaatlichen Verfahren zu prüfen und zu entfernen. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und der Schutz legitimer Meinungsäußerung müssen dabei gewährleistet bleiben.
    Anlasslose Massenüberwachung, die anlasslose Überwachung privater Räume oder privater Kommunikation sollte hingegen abgelehnt werden. Sie widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, dem Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung und fördert Selbstzensur, auch bei rechtmäßigem Verhalten. Sicherheit im öffentlichen Raum darf nicht durch einen dauerhaften Überwachungsdruck im privaten Leben erkauft werden