Transparenzbekanntmachung

Plakate und Flyer zur Kommunalwahl

FDP Ortsverband Bad Nauheim

Diese Veröffentlichung umfasst die Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Anzeige bereitgestellt werden müssen.

Nach der Verordnung ist dies Aufgabe des Herausgebers der Werbung, also des Anbieters politischer Werbedienstleistungen, der die Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet.

Wir übernehmen diese Bereitstellung ersatzweise für den Herausgeber, ohne hierdurch eine entsprechende rechtliche Verpflichtung anzuerkennen.

 

Veröffentlichungszeitraum: 14.01.2026 - 15.03.2026

Aggregierte Beträge für die politische Anzeige: 4500 EUR

Informationen über die Herkunft der Beträge: privat - EU

Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge:
Preisgemäßpreisliste

Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
Kommunalwahl Hessen am 15.3.2026

Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme:
https://innen.hessen.de/presse/wahltag-fuer-die-kommunalwahlen-2026

Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden: info@fdp-badnauheim.de

 

Mittel zur Unterstützung

Wirksame Mittel zur Unterstützung natürlicher Personen bei der Ausübung ihrer Datenschutzrechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung, einschließlich des Rechts, ihre personenbezogenen Daten zu ändern und ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der politischen Werbung zu widerrufen:

Name und Kontaktdaten des (der) Verantwortlichen:
FDP Bad Nauheim
Breslauer Str. 5
35519 Rockenberg