Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

Bundesvorstand der Freien Demokraten

Änderung der Bundessatzung und der Geschäftsordnung zur Bundessatzung – Namensänderung LiSL

Änderung der Bundessatzung und der Geschäftsordnung zur Bundessatzung – Namensänderung LiSL

1. Ersetze in § 13 Absatz 1 Satz 2 Nr. 13 Bundessatzung „Liberalen Schwulen und Lesben“ durch:

„Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer“

2. Ersetze in § 11 Absatz 1 Nr. 13 Geschäftsordnung zur Bundessatzung „Liberalen Schwulen und Lesben“ durch:

„Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer“

Begründung

LiSL hat auf der Bundesmitgliederversammlung am 16. Oktober 2022 beschlossen, seinen Namen zu ändern. Um die bereits im Verband vertretenen Bisexuellen, Trans* und nicht-binären Personen auch im Verbandsnamen abzubilden, wurde dieser von „Liberale Schwule und Lesben“ zu „Liberale Schwule, Lesben, Bi, Trans und Queer“ erweitert; das Kürzel „LiSL“ blieb unverändert. Die vorgeschlagene Satzungsänderung vollzieht diese Namensänderung in der Bundessatzung der FDP und der Geschäftsordnung zur Bundessatzung der FDP nach.

Nach Annahme der Satzungsänderung würde § 13 Absatz 1 Satz 2 Nr. 13 Bundessatzung vollständig lauten:

„Rederecht haben unbeschadet des § 25 (Zulassung von Gästen) nur die stimmberechtigten Delegierten und […]

13. die Mitglieder des Bundesvorstandes der Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer (LiSL), soweit sie Mitglied der FDP sind.“

Nach Annahme der Satzungsänderung würde § 11 Absatz 1 Nr. 13 Geschäftsordnung zur Bundessatzung vollständig lauten:

„Anträge zur Behandlung auf dem Bundesparteitag und Vorschläge zur Wahl auf dem Bundesparteitag können gestellt werden […]

13. vom Bundesvorstand der Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer (LiSL), […].“

 

Stellungnahme des Bundessatzungsausschusses zum Satzungsänderungsantrag SÄ005 zum 74. Ord. Bundesparteitag vom 21. bis 23. April 2023

Betr.: Änderung von § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 der Bundessatzung der FDP (BS) sowie von § 11 Abs. 1 Nr. 13 der Geschäftsordnung zur Bundessatzung der FDP (BGO)

Satzungsrechtlich handelt es sich formal um einen Antrag, da ein untrennbarer Sachzusammenhang besteht.

Der Antrag ist zulässig.

Er begegnet keinen satzungsrechtlichen Bedenken.

Es handelt sich vorliegend um eine rein formale Änderung, da sich der Verein „Liberale Schwule und Lesben“ in „Liberale Schwule, Lesben, Bi, Trans und Queer“ umbenannt hat, ohne jedoch die Abkürzung LiSL zu ändern.

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