Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

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Energiesicherheit durch Nutzung der Kernenergie – die Schicksalsfrage für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands der Bundesrepublik Deutschland

Energiesicherheit durch Nutzung der Kernenergie – die Schicksalsfrage für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands der Bundesrepublik Deutschland

Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei (FDP) wird aufgefordert, unverzüglich aus ihrer Mitte ein Gesetz in den Bundestag einzubringen (§ 76 Abs. 1 GO BT), das im Wesentlichen dem Atomgesetz in seiner bis zum 26. April 2002 geltenden Fassung entspricht und im Übrigen alle anderen rechtlichen, technischen und sonstigen Aspekte regelt, die für

  • den unmittelbaren Weiterbetrieb der Kernkraftwerke „Brokdorf“, „Emsland“, „Grohnde“, „Isar 2“, „Gundremmingen C“ und „Neckarwestheim 2“ sowie
  • den Neubau und unbefristeten Betrieb neuer Kernkraftwerke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

in Übereinstimmung mit in Europa geltenden Sicherheitsstandards erforderlich sind.

Begründung

Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas wurde Deutschland in Energienot manövriert. Steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit gefährden Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärft diese Gefahren und bremst – zusammen mit anhaltender Kohleverstromung – den internationalen Klimaschutz. Der Weltklimarat IPCC bezeichnet die Kernenergie als ein Instrument des Klimaschutzes. Die Europäische Union ordnet Kernenergie als nachhaltige Energiequelle ein. Auf dieser Grundlage plädieren wir für den Weiterbetrieb sowie ggfs. Neubau deutscher Kernkraftwerke als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind. Eine weitergehende Begründung wird ggfs. nachgereicht oder erfolgt mündlich.

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