Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

Bundesvorstand des Liberalen Mittelstandes

Vollständige Transparenz über Stifter und Spender von politisch tätigen Vereinen oder vergleichbareren Rechtsgestaltungen

Vollständige Transparenz über Stifter und Spender von politisch tätigen Vereinen oder vergleichbareren Rechtsgestaltungen

Wir Freie Demokraten fordern, dass Vereine oder andere Rechtsgestaltungen, gleich welcher Rechtsform, die sich allgemeinpolitisch betätigen (zum Beispiel Letzte Generation sowie auch NGO's im Allgemeinen), öffentliche Transparenz über die Herkunft Ihrer Spenden und die Spender und die tatsächlichen Stifter schaffen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit solche Rechtsgestaltungen für die strafbaren Handlungen ihrer Mitglieder haftbar gemacht werden können.


Begründung

Auf allen parteipolitischen Ebenen sorgt das Parteienfinanzierungsgesetz für die nötige Offenheit und Transparenz wer die Organisation finanziert. Deren Einhaltung kontrollieren auch NGO´s wie Transparency International oder Lobby-Control. Bei Unternehmen gibt es im Rahmen der Compliance-Vorschriften umfangreiche Anforderungen an die Berichts- und Offenlegungspflichten. 

Doch auch NGO´s beeinflussen in nicht unerheblichem Maße politische Entscheidungen auf EU- und Bundesebene. Mit zahlreichen Initiativen zu Vorschriften greifen sie dabei, nicht unwesentlich beeinflussend, in die wirtschaftlichen Strukturen der jeweiligen EU-Länder ein. Dabei werden auch immer wieder Lobbyinteressen in- und ausländischer Akteure offenbar.

Der Fall der ehemalige EU-Vizepräsidentin Eva Kaili und der darin verwickelten NGO „Fight Impunity“, die der Stiftung von Ex-EU-Politiker Antonio Panzeri zuzurechnen ist, zeigen jedoch, dass hier oftmals zu blauäugig angenommen wird, dass Gemeinnützige Organisationen oder ideelle Zusammenschlüsse von politisch Aktiven ausschließlich „die Guten“ sind. Neben Korruptionsvorwürfen sowie Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wird hier auch dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Geldwäschegesetz im Falle von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen es sich nicht zu einfach macht, wenn nur die Vorstandsmitglieder, nicht jedoch die maßgeblichen Spender/Geldgeber benannt werden müssen. Auch hier müssen Mittelherkunft und Mittelverwendung offengelegt werden. Insbesondere dann wenn die Geldgeber politische Ziele verfolgen und sogar strafbare Handlungen der Mitglieder wie im Falle der „Letzten Generation“ finanzieren. Auf den Kosten von Polizei- und Rettungseinsätzen bleiben die Länder regelmäßig dann sitzen, wenn die Aktivisten selbst über kein eigenes Vermögen verfügen. In diesem Falle sollten die Spender und Geldgeber in die Mithaftung genommen werden können.

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