Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Waldpolitik - Klimaleistungen vergüten

Waldpolitik - Klimaleistungen vergüten

Wir Freie Demokraten fordern eine strikt an der CO2-Senkenfunktion orientierte, dauerhafte Vergütung der Ökosystemleistungen des Waldes. Eine solche Prämie muss ohne zusätzliche Bürokratie (zum Beispiel durch den Einsatz von Fernüberwachung wie Drohnen oder Satellitenbilder), unabhängig des Waldbaus, gestaltet werden.

Wald wird sich verändern, daher fordern wir einen Waldumbau zu artenreichen, klimaresilienten Wäldern mit standortgerechten Baumarten in unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen. Die multifunktionale Forstwirtschaft inklusive der Holznutzung ist ein über Jahrzehnte bewährtes Erfolgsmodell. Holz ist ein nachhaltiger Rohstoff, den wir dringend benötigen. Stofflich genutztes Holz bindet CO2 über einen langen Zeitraum. Wir sehen in großflächigen Flächenstilllegungen keinen Mehrwert. Für eine bessere Bewirtschaftung sollen Hürden für Kooperationen zwischen Waldeigentümern beseitigt werden. Forstwirtschaftliche Vereinigungen wollen wir stärken.

Die Verkehrssicherungspflichten sind eine wachsende Herausforderung, einerseits durch erhöhte Gefahren durch Trockenschäden und auf der anderen Seite durch steigende Zahlen von Sportlern und Spaziergängern im Wald. Die Verkehrssicherungspflicht muss in dem novellierten Gesetz mit klaren Kriterien definiert werden und auch Verkehrsträger sind in die Pflicht zu nehmen.

Begründung

Eine Novellierung des Waldgesetzes steht im Laufe der Legislaturperiode an.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine multifunktionale Forstwirtschaft ein. Die Geschichte der deutschen Forstwirtschaft ist insgesamt eine Erfolgsgeschichte. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist die bewaldete Fläche in Deutschland von 9,9 Millionen ha auf 11,4 Millionen ha gewachsen. Der Holzvorrat beträgt 3,9 Milliarden m³ und liegt mit 336 m³/ha nach Österreich und der Schweiz auf Platz drei der europäischen Länder. Die CO2-Speicherkapazität steigt stetig (von 873 Millionen Tonnen im Jahr 1990 auf 1230 Millionen Tonnen im Jahr 2017). Rund ein Drittel der bundesweiten Waldfläche wird bereits naturnah bewirtschaftet. Seit dem Bundeswaldgesetz von 1975 erfüllen die Waldbesitzer im Rahmen der Sozialpflichtigkeit, dass Bürgerinnen und Bürger den Wald als Erholungsfaktor nutzen können.

Wälder sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen (Biodiversität) und nachhaltiger Rohstofflieferant. Viele dieser Leistungen stellen der Wald und seine Besitzer der Gesellschaft als freie Güter zur Verfügung. Bisher finanzierte sich Wald überwiegend aus dem Erlös von Holzverkäufen. Walderhalt und Waldumbau ist aus diesen Einnahmen nicht mehr finanziert.

Der multifunktionale Wald ruht auf drei wichtigen Säulen: der Ökonomie, der Ökologie und dem sozialen Aspekt. Nur bewirtschaftete Wälder erfüllen diese drei Säulen. Deshalb richten wir uns gegen die Stilllegung von Waldflächen. Wald muss, damit er erhalten bleibt, bewirtschaftet werden.

Die Wälder in Deutschland sind vom Klimawandel betroffen. Wetterextreme wie Trockenheit und Stürme sind die Ursachen für starken Windwurf und Käferschäden. Gleichzeitig sind Wälder eine wichtige Säule im Kampf gegen den Klimawandel. Sie speichern CO2 und Wasser.

Durch Klimawandel bedingte Großschadensereignisse haben den Wert vieler Wälder sinken lassen. Gleichzeitig stehen die Waldbesitzer vor großen Herausforderungen. Die Kosten für Wiederaufforstungen, Waldumbau und Entnahme des Schadholzes sind nicht durch die Holzeinnahmen gedeckt.

In Begriffen der Volkswirtschaft: Wald wird zum Opfer negativer externer Effekte der CO2 emittierenden Sektoren, gleichzeitig sind seine freien Güter positive externe Effekte.

Wir verstehen die Vergütung der Ökosystemleistungen nicht als Steuerungsinstrument, sondern als Ausgleich für erbrachte Leistungen im Sinne der CO2-Senkenleistung, der Grundwassergewinnung und dem Erholungsfaktor. Eine solche Prämie muss ohne zusätzliche Bürokratie (zum Beispiel durch den Einsatz von Fernüberwachung wie Drohnen oder Satellitenbilder), unabhängig des Waldbaus, gestaltet werden.

Eine detaillierte und kleinteilige gesetzgeberische Regulierung der Waldbewirtschaftung ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers.

Für die Definition von Mindeststandards orientieren wir uns an den Vorschlägen des wissenschaftlichen Beirats Wald.

  • Walderhalt durch Genehmigungsvorbehalte für Waldumwandlungen
  • Erhalt der Waldbestockung durch Vermeidung von Kahlschlägen
  • Waldbetretungsrecht
  • angepasste Wildtierbestände
  • Bodenschutz: Unterlassung von Maßnahmen, die in erheblichem Maße die
    Bodenfruchtbarkeit mindern, der organischen Bodensubstanz schaden oder zu
    Bodenerosionen oder Bodenverdichtung führen
  • Aufrechterhaltung des Wasserrückhaltevermögens und der Filterwirkung des Waldes

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