Bundessatzung, Geschäfts- und Beitragsordnung, Datenschutzrichtlinie

In ihren Satzungsdokumenten regelt die FDP ihre Spielregeln für die Arbeitsweise in der Partei. Diese beinhalten unter anderem die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Mitglieds, den Aufbau und die Struktur der Partei, Wahlverfahren und Finanzfragen. Die Datenschutz-Richtlinie verpflichtet alle, die in der FDP mit personenbezogenen Daten umgehen, zu besonderer Sorgfalt.

Der 53. Ordentliche Bundesparteitag hat am 10. Mai 2002 in Mannheim die Bundessatzung und die Ordnungen mit Satzungsrang – die Geschäftsordnung , die Schiedsgerichtsordnung und die Finanz- und Beitragsordnung – als Neufassung verabschiedet. Alle vor diesem Datum wurden außer Kraft gesetzt.

Die Bundessatzung und die Finanz- und Beitragsordnung wurden zuletzt auf dem 70. Ord. Bundesparteitag am 26. April 2019 geändert, die Geschäftsordnung zur Bundessatzung auf der 69. Ord. Bundesparteitag am 12. Mai 2018.

Die Schiedsgerichtsordnung wurde auf dem a.o. Bundesparteitag am 4. Mai 2013 geändert.

Die Richtlinie für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Freien Demokratischen Partei hat der Bundesvorstand am 27. Mai 2019 in einer Neufassung verabschiedet.

Aktuelle Geschäftsberichte

Alle zwei Jahre legt die Bundespartei dem Bundesparteitag einen Geschäftsbericht vor.

Hier finden Sie die Berichte der letzten Jahre:

Ombudsmitglied

Das Ombudsmitglied prüft die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Anträge und Beschlüsse der Bundesparteitage durch den Bundesvorstand und legt hierzu jedem Bundesparteitag einen schriftlichen Bericht vor. Es führt eine fortlaufende Beschlusssammlung, in die jedes Mitglied Einsicht nehmen kann.

Ombudsmitglied
Dr. Christopher Gohl
ombudsmitglied@fdp.de

Bundessatzungsausschuss

Der Bundessatzungssausschuss ist zuständig für die richtige Anwendung der Satzungen der FDP. Der Bundesvorstand, das Bundesschiedsgericht, die Landesvorstände, die Landesschiedsgerichte und die Landessatzungsausschüsse können sich an den Bundessatzungsausschuss wenden, der dann ein Gutachten erstellt.

Vorsitzender
Michael Reichelt

Stellvertreter
Patrick Arora

Geschäftsführer
Dr. Thomas Hahn
Telefon: +49 30 28 49 58 88
thomas.hahn@fdp.de

Bundesschiedsgericht

Das Bundesschiedsgericht entscheidet über Streitigkeiten innerhalb der Bundespartei. Dabei ist es vor allem zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Landesschiedsgerichte und die Anfechtung von Wahlen durch Organe der Bundespartei, sowie von Wahlen zur Aufstellung der FDP-Bewerber für Bundestags- und Europawahlen.

Präsident
Dr. Manuel Schütt

Stellvertreterin
Daniela Masberg-Eikelau

Geschäftsführer
Dr. Thomas Hahn
Telefon: +49 30 28 49 58 88
thomas.hahn@fdp.de