NRW legt als erstes Land Fahrplan für die Rückkehr zum Regelbetrieb vor

Das monatelange Betreuungsloch in der Corona-Krise hat bei vielen Eltern alle Reserven ausgeschöpft. NRW wagt jetzt den Schritt zum Regelbetrieb in den Kitas.

Kindertagesstätte
NRW wagt jetzt den Schritt zum Regelbetrieb in den Kitas.
Kita-Kinder in Nordrhein-Westfalen können ab dem 17. August zurück in den Regelbetrieb in ihre angestammten Gruppen mit den ursprünglich gebuchten Betreuungsstunden. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens stehen die Betreuungsangebote dann wieder vollumfänglich zur Verfügung. Ab sofort gilt zudem eine alltagstauglichere Regelung für „Schnupfnasen-Kinder“. Dieser nächste Lockerungsschritt in der Corona-Strategie der Landesregierung sei nun verantwortbar, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Dienstag in Düsseldorf. Die Neuregelungen gelten auch für die Betreuung bei Tageseltern. „Klar ist: Dies bleibt ein Regelbetrieb in der Pandemie“, unterstrich Stamp.

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„Die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Familien haben in den letzten Monaten einen unvorstellbaren Kraftakt gestemmt. Für das großartige Engagement und die Flexibilität aller Beteiligten bedanke ich mich herzlich“, erklärte Stamp. „Für mich stand immer fest, dass der Schutz aller, der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegepersonen, der Kinder und Eltern gewährleistet sein und daher jeder Öffnungsschritt wohlüberlegt sein muss.“
 
Grundsätzlich ist klar: Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen des RKI oder weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen kann es aber auch immer zu erneuten Einschränkungen kommen. Auch landesweite Regelungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

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Wenn sich die Infektionslage verschlechtere, könne es aber immer wieder zu Einschränkungen kommen, betonte der Minister. Im schlimmsten Fall sei auch die Schließung einer kompletten Kita nicht auszuschließen. Landesweite Kriterien für eine solche Entscheidung der örtlichen Gesundheitsämter gebe es nicht. „Das ist eine sehr individuelle Situation vor Ort.“ Mit „Mikro-Management aus Düsseldorf“ sei das nicht zu bewältigen.

Zum Umgang mit Schnupfen empfiehlt das Ministerium: „Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber, etc. hinzukommen.“ Wenn nicht, könne das Kind wieder betreut werden. Ein ärztliches Attest sei nicht erforderlich.

„Viele Familien sind bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gekommen“, so Stamp. Überstundenkonten seien leer und Urlaubstage aufgebraucht. „Wir wollen verhindern, dass Familien — und besonders Alleinerziehende — in Existenznot geraten.“ Daher werde NRW Druck machen, dass der Bund die bezahlten Betreuungstage für berufstätige Eltern kranker Kinder ausweitet.

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