BFA Arbeit und Soziales
Beschäftigte in tarifungebundenen Unternehmen nicht bestrafen - Einseitige Gewerkschaftsförderung verhindern
Beschäftigte in tarifungebundenen Unternehmen nicht bestrafen - Einseitige Gewerkschaftsförderung verhindern
Die Koalitionsfreiheit in Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert, dass Beschäftigte das Recht haben, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“. Diese Koalitionsfreiheit beinhaltet auch das Recht, Gewerkschaften beizutreten, Tarifverträge zu verhandeln und Arbeitskämpfe zu führen.
Diese Koalitionsfreiheit beinhaltet aber auch das Recht, in eigener Entscheidung keiner Gewerkschaft beizutreten und für ein Unternehmen keinen Tarifvertrag auszuhandeln.
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD trifft in ihrem Koalitionsvertrag nun Regelungen, die Beschäftigte benachteiligen, die in Unternehmen ohne Tarifvertrag arbeiten. Das trifft vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen und insbesondere in Ostdeutschland. Ihre Arbeitsplätze werden unsicherer gemacht und für Mehrarbeit sollen sie weniger netto verdienen als in tarifgebundenen Unternehmen.
Konkret wollen CDU/CSU und SPD laut Koalitionsvertrag:
- Zuschläge für Mehrarbeit bei Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen je nach Tarifvertrag bereits nach 34 Wochenstunden Regelarbeitszeit steuerfrei stellen, bei allen anderen erst ab 40 Wochenstunden,
- ein „Bundestariftreuegesetz“ einführen, was ab einem bestimmten Auftragsvolumen tarifungebundene, meist also kleine und mittlere Unternehmen, benachteiligt,
- „die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver“ machen.
Die Freien Demokraten
- erinnern CDU und CSU daran, dass es nicht staatliche Aufgabe ist, die Mitgliederzahl in Gewerkschaften mit steuerlichen Anreizen zu fördern,
- fordern, dass es bei der steuerlichen Behandlung von Mehrarbeit zu keiner Bestrafung von Beschäftigten in nicht-tarifgebundenen Unternehmen kommt, sondern dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Frage gleich behandelt werden,
- fordern, auf ein „Bundestariftreuegesetz“ zu verzichten und Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Lage nicht zu gefährden.
Begründung:
Erfolgt mündlich.