Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Hessen

Echte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Landesregierungen und die Rundfunkkommission der Länder werden aufgefordert,
 den Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
 (Reformstaatsvertrag) zu überarbeiten, um endlich einen schlanken und
 effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen. Wir Freie Demokraten
 wollen keine Beitragsanhebungen mehr und mittelfristig eine spürbare Senkung der
 Rundfunkbeiträge. Dafür muss der Effizienzdruck auf die Anstalten des
 öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv erhöht und die Vorschläge des
 Zukunftsrats müssen konsequenter als im vorliegenden Entwurf umgesetzt werden.
 Wir brauchen endlich fundamentale Strukturreformen. Konkret fordern wir Freie
 Demokraten die Aufnahme folgender Punkte in einen neuen Medienstaatsvertrag:

  •  Privatisierung oder Abschaffung des ZDF
  •  Zentrale Leitung der ARD durch gemeinsame Dachorganisation
  •  Obergrenze für den Erwerb von Sportrechten
  •  Vollständigen Verzicht auf Werbefinanzierung
  •  Reduzierung der Gehälter für Leitungs- und Führungsämter
  •  Beendigung der Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem
     Rundfunkbeitrag
  •  Überführung der 21 Klangkörper der Sender in von Ländern und
     Rundfunkanstalten gemeinsam finanzierte Stiftungen

 Der Reformstaatsvertrag der Rundfunkkommission der Länder bleibt deutlich hinter
 unseren Erwartungen zurück. Lediglich mit kosmetischen Änderungen wird versucht,
 der massiven Kritik am üppigsten staatlichen Rundfunk der Welt zu begegnen. Der
 Entwurf greift nicht einmal die wesentlichen Ideen des Anfang 2024
 veröffentlichten Berichts des Zukunftsrates auf, den die Rundfunkkommission der
 Länder 2023 selbst einberufenen hat, um eine langfristige Perspektive für die
 Öffentlich-Rechtlichen zu entwickeln. Insbesondere für die Schaffung der
 geforderten gemeinsamen Geschäftsführung der ARD sowie die kurzfristig wirksamen
 Maßnahmen zur Reduzierung des Rundfunkbeitrags fehlt den Ländern offensichtlich
 der Mut. Zudem ignoriert die Rundfunkkommission der Länder zu Unrecht
 marktwirtschaftliche Reformideen des Kronberger Kreises. Wir Freie Demokraten
 fordern die Fortentwicklung und eine marktwirtschaftliche Neuordnung des
 öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin zu einem schlanken, effizienten, modernen
 und bürgernahen Rundfunk.

 Rechtskonforme Vermeidung einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages

 Die Rundfunkkommission vermeidet konkrete Aussagen zur Frage des von der
 unabhängigen, von den Ländern bestellten Kommission zur Ermittlung des
 Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelten Erhöhungsbedarfs
 hinsichtlich des Rundfunkbeitrages. Erkennbar ist die Absicht verschiedener
 Ministerpräsidenten, eine Beitragserhöhung zu verhindern. Diese Absicht führt zu
 einer erneuten verfassungswidrigen Verhaltensweise der Länder, sofern nicht die
 im Raume stehenden Möglichkeiten zur kurzfristigen Reduzierung der aus dem
 Rundfunkbeitrag getragenen Kosten genutzt werden. Die Vorschläge der
 Rundfunkkommission führen in den Jahren 2025 bis 2028 nämlich noch nicht zu
 spürbaren Kostenreduzierungen. Diese zentralen Anliegen muss die
 Rundfunkkommission der Länder bei Erstellung des endgültigen Entwurfs für einen
 neuen Medienstaatsvertrag aufgreifen. Dabei bekennen wir Freie Demokraten uns
 zum Erhalt des Kerns einer pluralistischen, demokratischen und kulturstaatlichen
 Rundfunklandschaft, die der freiheitlichen Demokratie dient und der
 Meinungsvielfalt, Unabhängigkeit, Wahrheit und Ausgewogenheit verpflichtet ist.

 Eine ARD-Anstalt mit zentraler Leitung – ohne ZDF

 Zentral für einen schlanken und effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist
 nicht allein die vorgeschlagene Senderreduzierung im Rundfunk, sondern eine
 Abkehr vom Parallelrundfunk von ZDF und ARD. Dieser ist weder
 verfassungsrechtlich begründet noch aus medienpolitischer Perspektive in der
 veränderten Medienwelt mit starken privaten Akteuren erforderlich. Sofortige
 Einsparungsmöglichkeiten und damit den größten Beitrag zur Entlastung der
 Gebührenzahler bringt nach Auffassung der Freien Demokraten die Herauslösung des
 ZDF aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Synergieeffekte in nennenswertem
 Umfang hat also alleine die Konzentration des nationalen Rundfunkauftrages bei
 der ARD.

 Hinsichtlich einer Neustrukturierung der ARD fordern die Freien Demokraten die
 konsequente Umsetzung des Vorschlags des Zukunftsrates, wonach eine ARD-Anstalt
 mit zentraler Leitung die Arbeitsgemeinschaft ersetzt und als Dachorganisation
 der Landesrundfunkanstalten fungiert. Dort werden alle wesentlichen Kompetenzen
 hinsichtlich Strategie, Finanzen und Organisation sowie alle zentralen Aufgaben
 und Dienstleistungen für die bundesweiten Angebote der ARD gebündelt. Das
 Federführungsprinzip, wonach bestimmte Aufgaben durch eine Landesrundfunkanstalt
 für alle anderen erfüllt wird, hat sich in der Vergangenheit nicht als Garant
 für einen effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewiesen. Die
 Landesrundfunkanstalten sollen sich auf die regionale Grundversorgung
 konzentrieren, die wir Freie Demokraten auch als eine wesentliche Aufgabe des
 öffentlich-rechtlichen Rundfunks anerkennen.

 Die Anzahl der Landesrundfunkanstalten soll von 9 auf 7 verringert werden. Der
 Saarländische Rundfunk und Radio Bremen sollen dabei mit größeren
 Landesrundfunkanstalten fusionieren. Weitere Fusionen zwischen den größeren
 Rundfunkanstalten sind zu prüfen. Die öffentlich-rechtlichen Mediatheken sind in
 eine gemeinschaftliche Mediathek zu überführen.

 Obergrenze für Sportrechte

 Wir Freie Demokraten fordern eine restriktive Obergrenze für den Erwerb von
 Sportrechten. Die ARD hat in den letzten Jahren ca. 238 Mio. Euro und das ZDF
 ca. 158 Mio. Euro pro Jahr für Sportrechte ausgegeben. Der Kronberger Kreis geht
 davon aus, dass die Fußballberichterstattung pro Sendeminute der teuerste Inhalt
 im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Ein intensiver Wettbewerb um den Erwerb
 von Sportrechten zeigt, dass private Anbieter die Übertragung von
 Sportereignissen gewährleisten können, sodass diese Übertragung aus dem Auftrag
 des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herausgenommen werden kann. Damit kann der
 öffentlich-rechtliche Rundfunk auch nicht zum zusätzlichen Preistreiber für die
 Versteigerung von Sportrechten werden. Eine Gefahr, dass dann etwa die Fußball
 Bundesliga nur noch im Bezahlfernsehen zusehen wäre, besteht nicht, weil der DFL
 im Wege des Kartellrechts vorgegeben werden kann, dass die Vermarktung der
 Rechte an eine zeitnahe, frei empfangbare Kurzberichterstattung zu knüpfen ist.

 Vollständiger Verzicht auf Werbefinanzierung

 Der monatliche Rundfunkbeitrag ist für viele kleine Haushalte und junge Menschen
 eine hohe Belastung. Deshalb sind Schüler, Studenten, Auszubildende und
 Freiwilligendienstleistende vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Härtefallanträge
 müssen schnell und unbürokratisch entschieden werden.

 Begrenzung und Transparenz von Gehältern

 Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk die eigenen Erträge gerade nicht am
 Markt erwirtschaften muss, lehnen wir Freie Demokraten den Vorschlag ab, dass
 sich die Vergütung auch an vergleichbaren öffentlichen Unternehmen orientieren
 darf. Die Spitzengehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen auch die in
 vergleichbaren Positionen in der privaten Medienwirtschaft nicht übersteigen.
 Die Ausgaben für jedes Sendungsformat müssen in der Form eines Preisschildes
 öffentlich einsehbar sein, damit die durchschnittlichen Produktionskosten dieses
 Formats nachvollziehbar sind.

 Streichung der Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag

 Zu den Vorschlägen der KEF zur Umsetzung sofortiger Einsparmöglichkeiten mit
 einem Umfang, der insgesamt eine Beitragsreduzierung um 1,87 € pro Monat
 ermöglichen würde, gehört die Streichung der systemfremden Finanzierung der
 Landesmedienanstalten zur Kontrolle des privaten Rundfunks aus dem
 Rundfunkbeitrag. Wir Freie Demokraten fordern die Abschaffung dieser
 Finanzierungsart, die den unzutreffenden Eindruck erweckt, es handele sich um
 vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk verursachte Kosten.

 Überführung der 21 Klangkörper der Sender in von Ländern und Rundfunkanstalten
 gemeinsam finanzierte Stiftungen

 Die insgesamt 21 Klangkörper der Sender sind essenzielle Bestandteile des
 kulturellen Angebots in Deutschland geworden und erweitern die Kultur- und
 Musiklandschaft auf hohem Niveau. Sie haben jedoch einen Umfang erreicht, der
 nicht mehr durch den Rundfunkauftrag gedeckt ist. Wegen ihrer Bedeutung für das
 kulturelle Leben in Deutschland müssen sie deshalb dauerhaft in ihrem Bestand
 auch außerhalb der Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert
 werden. Wir Freie Demokraten fordern deshalb die Überführung dieser Klangkörper
 in öffentlich-rechtliche Stiftungen, da damit eine langfristige Grundlage für
 den Fortbestand dieser wichtigen kulturellen Institutionen geschaffen wird. Sie
 dürfen nicht sachfremden Sparzwängen zum Opfer fallen. Mit dem Stiftungsmodell
 wird die notwendige finanzielle Stabilität und Sicherheit ermöglicht, um den
 Spielbetrieb weiterhin auf höchstem Niveau zu ermöglichen. Eine
 Stiftungsstruktur erlaubt außerdem mehr Unabhängigkeit, sodass flexiblere
 Möglichkeiten für zukünftige Entwicklungen und Kooperationen im Kulturbereich
 entstehen können.

 Politische Neutralität und Förderung von Pluralismus

 Die bestehende politische Einseitigkeit der Formate – insbesondere für eine
 junge Zielgruppe (u. a. „funk “) – muss beendet werden. In Zukunft muss
 stattdessen ein politisch neutrales Angebot an die Stelle des bisherigen
 Angebots treten, welches Argumente aller relevanten politischen Richtungen fair
 und gleichberechtigt beleuchtet.

 Inhalte müssen konsequent darauf ausgerichtet werden, im Sinne des Pluralismus
 ein breites Spektrum an Meinungen abzubilden. Dabei soll eine inhaltliche
 Vielfalt gefördert werden, die alle gesellschaftlichen Gruppen und politischen
 Überzeugungen einbindet.


Begründung:

Erfolgt mündlich.

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