LV Hessen
Echte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Landesregierungen und die Rundfunkkommission der Länder werden aufgefordert,
den Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag) zu überarbeiten, um endlich einen schlanken und
effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen. Wir Freie Demokraten
wollen keine Beitragsanhebungen mehr und mittelfristig eine spürbare Senkung der
Rundfunkbeiträge. Dafür muss der Effizienzdruck auf die Anstalten des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv erhöht und die Vorschläge des
Zukunftsrats müssen konsequenter als im vorliegenden Entwurf umgesetzt werden.
Wir brauchen endlich fundamentale Strukturreformen. Konkret fordern wir Freie
Demokraten die Aufnahme folgender Punkte in einen neuen Medienstaatsvertrag:
- Privatisierung oder Abschaffung des ZDF
- Zentrale Leitung der ARD durch gemeinsame Dachorganisation
- Obergrenze für den Erwerb von Sportrechten
- Vollständigen Verzicht auf Werbefinanzierung
- Reduzierung der Gehälter für Leitungs- und Führungsämter
-
Beendigung der Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem
Rundfunkbeitrag -
Überführung der 21 Klangkörper der Sender in von Ländern und
Rundfunkanstalten gemeinsam finanzierte Stiftungen
Der Reformstaatsvertrag der Rundfunkkommission der Länder bleibt deutlich hinter
unseren Erwartungen zurück. Lediglich mit kosmetischen Änderungen wird versucht,
der massiven Kritik am üppigsten staatlichen Rundfunk der Welt zu begegnen. Der
Entwurf greift nicht einmal die wesentlichen Ideen des Anfang 2024
veröffentlichten Berichts des Zukunftsrates auf, den die Rundfunkkommission der
Länder 2023 selbst einberufenen hat, um eine langfristige Perspektive für die
Öffentlich-Rechtlichen zu entwickeln. Insbesondere für die Schaffung der
geforderten gemeinsamen Geschäftsführung der ARD sowie die kurzfristig wirksamen
Maßnahmen zur Reduzierung des Rundfunkbeitrags fehlt den Ländern offensichtlich
der Mut. Zudem ignoriert die Rundfunkkommission der Länder zu Unrecht
marktwirtschaftliche Reformideen des Kronberger Kreises. Wir Freie Demokraten
fordern die Fortentwicklung und eine marktwirtschaftliche Neuordnung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin zu einem schlanken, effizienten, modernen
und bürgernahen Rundfunk.
Rechtskonforme Vermeidung einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages
Die Rundfunkkommission vermeidet konkrete Aussagen zur Frage des von der
unabhängigen, von den Ländern bestellten Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelten Erhöhungsbedarfs
hinsichtlich des Rundfunkbeitrages. Erkennbar ist die Absicht verschiedener
Ministerpräsidenten, eine Beitragserhöhung zu verhindern. Diese Absicht führt zu
einer erneuten verfassungswidrigen Verhaltensweise der Länder, sofern nicht die
im Raume stehenden Möglichkeiten zur kurzfristigen Reduzierung der aus dem
Rundfunkbeitrag getragenen Kosten genutzt werden. Die Vorschläge der
Rundfunkkommission führen in den Jahren 2025 bis 2028 nämlich noch nicht zu
spürbaren Kostenreduzierungen. Diese zentralen Anliegen muss die
Rundfunkkommission der Länder bei Erstellung des endgültigen Entwurfs für einen
neuen Medienstaatsvertrag aufgreifen. Dabei bekennen wir Freie Demokraten uns
zum Erhalt des Kerns einer pluralistischen, demokratischen und kulturstaatlichen
Rundfunklandschaft, die der freiheitlichen Demokratie dient und der
Meinungsvielfalt, Unabhängigkeit, Wahrheit und Ausgewogenheit verpflichtet ist.
Eine ARD-Anstalt mit zentraler Leitung – ohne ZDF
Zentral für einen schlanken und effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist
nicht allein die vorgeschlagene Senderreduzierung im Rundfunk, sondern eine
Abkehr vom Parallelrundfunk von ZDF und ARD. Dieser ist weder
verfassungsrechtlich begründet noch aus medienpolitischer Perspektive in der
veränderten Medienwelt mit starken privaten Akteuren erforderlich. Sofortige
Einsparungsmöglichkeiten und damit den größten Beitrag zur Entlastung der
Gebührenzahler bringt nach Auffassung der Freien Demokraten die Herauslösung des
ZDF aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Synergieeffekte in nennenswertem
Umfang hat also alleine die Konzentration des nationalen Rundfunkauftrages bei
der ARD.
Hinsichtlich einer Neustrukturierung der ARD fordern die Freien Demokraten die
konsequente Umsetzung des Vorschlags des Zukunftsrates, wonach eine ARD-Anstalt
mit zentraler Leitung die Arbeitsgemeinschaft ersetzt und als Dachorganisation
der Landesrundfunkanstalten fungiert. Dort werden alle wesentlichen Kompetenzen
hinsichtlich Strategie, Finanzen und Organisation sowie alle zentralen Aufgaben
und Dienstleistungen für die bundesweiten Angebote der ARD gebündelt. Das
Federführungsprinzip, wonach bestimmte Aufgaben durch eine Landesrundfunkanstalt
für alle anderen erfüllt wird, hat sich in der Vergangenheit nicht als Garant
für einen effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewiesen. Die
Landesrundfunkanstalten sollen sich auf die regionale Grundversorgung
konzentrieren, die wir Freie Demokraten auch als eine wesentliche Aufgabe des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks anerkennen.
Die Anzahl der Landesrundfunkanstalten soll von 9 auf 7 verringert werden. Der
Saarländische Rundfunk und Radio Bremen sollen dabei mit größeren
Landesrundfunkanstalten fusionieren. Weitere Fusionen zwischen den größeren
Rundfunkanstalten sind zu prüfen. Die öffentlich-rechtlichen Mediatheken sind in
eine gemeinschaftliche Mediathek zu überführen.
Obergrenze für Sportrechte
Wir Freie Demokraten fordern eine restriktive Obergrenze für den Erwerb von
Sportrechten. Die ARD hat in den letzten Jahren ca. 238 Mio. Euro und das ZDF
ca. 158 Mio. Euro pro Jahr für Sportrechte ausgegeben. Der Kronberger Kreis geht
davon aus, dass die Fußballberichterstattung pro Sendeminute der teuerste Inhalt
im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Ein intensiver Wettbewerb um den Erwerb
von Sportrechten zeigt, dass private Anbieter die Übertragung von
Sportereignissen gewährleisten können, sodass diese Übertragung aus dem Auftrag
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herausgenommen werden kann. Damit kann der
öffentlich-rechtliche Rundfunk auch nicht zum zusätzlichen Preistreiber für die
Versteigerung von Sportrechten werden. Eine Gefahr, dass dann etwa die Fußball
Bundesliga nur noch im Bezahlfernsehen zusehen wäre, besteht nicht, weil der DFL
im Wege des Kartellrechts vorgegeben werden kann, dass die Vermarktung der
Rechte an eine zeitnahe, frei empfangbare Kurzberichterstattung zu knüpfen ist.
Vollständiger Verzicht auf Werbefinanzierung
Der monatliche Rundfunkbeitrag ist für viele kleine Haushalte und junge Menschen
eine hohe Belastung. Deshalb sind Schüler, Studenten, Auszubildende und
Freiwilligendienstleistende vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Härtefallanträge
müssen schnell und unbürokratisch entschieden werden.
Begrenzung und Transparenz von Gehältern
Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk die eigenen Erträge gerade nicht am
Markt erwirtschaften muss, lehnen wir Freie Demokraten den Vorschlag ab, dass
sich die Vergütung auch an vergleichbaren öffentlichen Unternehmen orientieren
darf. Die Spitzengehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen auch die in
vergleichbaren Positionen in der privaten Medienwirtschaft nicht übersteigen.
Die Ausgaben für jedes Sendungsformat müssen in der Form eines Preisschildes
öffentlich einsehbar sein, damit die durchschnittlichen Produktionskosten dieses
Formats nachvollziehbar sind.
Streichung der Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag
Zu den Vorschlägen der KEF zur Umsetzung sofortiger Einsparmöglichkeiten mit
einem Umfang, der insgesamt eine Beitragsreduzierung um 1,87 € pro Monat
ermöglichen würde, gehört die Streichung der systemfremden Finanzierung der
Landesmedienanstalten zur Kontrolle des privaten Rundfunks aus dem
Rundfunkbeitrag. Wir Freie Demokraten fordern die Abschaffung dieser
Finanzierungsart, die den unzutreffenden Eindruck erweckt, es handele sich um
vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk verursachte Kosten.
Überführung der 21 Klangkörper der Sender in von Ländern und Rundfunkanstalten
gemeinsam finanzierte Stiftungen
Die insgesamt 21 Klangkörper der Sender sind essenzielle Bestandteile des
kulturellen Angebots in Deutschland geworden und erweitern die Kultur- und
Musiklandschaft auf hohem Niveau. Sie haben jedoch einen Umfang erreicht, der
nicht mehr durch den Rundfunkauftrag gedeckt ist. Wegen ihrer Bedeutung für das
kulturelle Leben in Deutschland müssen sie deshalb dauerhaft in ihrem Bestand
auch außerhalb der Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert
werden. Wir Freie Demokraten fordern deshalb die Überführung dieser Klangkörper
in öffentlich-rechtliche Stiftungen, da damit eine langfristige Grundlage für
den Fortbestand dieser wichtigen kulturellen Institutionen geschaffen wird. Sie
dürfen nicht sachfremden Sparzwängen zum Opfer fallen. Mit dem Stiftungsmodell
wird die notwendige finanzielle Stabilität und Sicherheit ermöglicht, um den
Spielbetrieb weiterhin auf höchstem Niveau zu ermöglichen. Eine
Stiftungsstruktur erlaubt außerdem mehr Unabhängigkeit, sodass flexiblere
Möglichkeiten für zukünftige Entwicklungen und Kooperationen im Kulturbereich
entstehen können.
Politische Neutralität und Förderung von Pluralismus
Die bestehende politische Einseitigkeit der Formate – insbesondere für eine
junge Zielgruppe (u. a. „funk “) – muss beendet werden. In Zukunft muss
stattdessen ein politisch neutrales Angebot an die Stelle des bisherigen
Angebots treten, welches Argumente aller relevanten politischen Richtungen fair
und gleichberechtigt beleuchtet.
Inhalte müssen konsequent darauf ausgerichtet werden, im Sinne des Pluralismus
ein breites Spektrum an Meinungen abzubilden. Dabei soll eine inhaltliche
Vielfalt gefördert werden, die alle gesellschaftlichen Gruppen und politischen
Überzeugungen einbindet.
Begründung:
Erfolgt mündlich.