BV Steglitz-Zehlendorf
Reform der Berufungszulassung in der Verwaltungsgerichtsordnung
Die Berufungszulassung in der Verwaltungsgerichtsordnung muss eine sinnvolle
Abwägung zwischen den Zielen der Verfahrensbeschleunigung und der
Einzelfallgerechtigkeit sicherstellen. Während durch die VwGO-Novelle von 1996
kürzere Verfahrensdauern erreicht wurden, hat sie zugleich in Bezug auf die
Zulassung von Berufungsverfahren zu einer uneinheitlichen Rechtspraxis und
geringen Zulassungsquoten geführt.
Wir Freie Demokraten fordern daher einen Kompromiss, der dem Ziel einer
gerechten Entscheidung Rechnung trägt. Daher fordern wir:
-
§ 124a Abs. 5 S. 4 VwGO („Mit der Ablehnung des Antrags wird das Urteil
rechtskräftig.“) zu streichen -
und die Nichtzulassungsbeschwerde wie bei der Revision (§ 133 Abs 1 VwGO)
zuzulassen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.