LV Bayern
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung generationengerecht reformieren
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung
sollen als solidarische Teilversicherung erhalten bleiben und sich auf eine klar
definierte, medizinisch notwendige Basisversorgung konzentrieren. Ergänzende
Leistungen sollen über kapitalgedeckte Elemente und freiwillige
Zusatzversicherungen abgesichert werden, um Wahlfreiheit zu ermöglichen und die
Finanzierung langfristig zu stabilisieren.
Zur nachhaltigen Reform des Systems setzt sich die FDP insbesondere für folgende
Maßnahmen ein:
-
Klare Definition der solidarisch finanzierten Basisversorgung, überprüft
durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Darüberhinausgehende Leistungen,
etwa Komfortleistungen oder erweiterte Wahlleistungen, sollen über
Zusatzversicherungen oder transparente Zuzahlungen ermöglicht werden. -
Stärkung kapitalgedeckter Elemente, etwa durch einen Demografiefonds, um
die Auswirkungen des demografischen Wandels abzufedern und die
Beitragsentwicklung langfristig zu stabilisieren. -
Zur gezielten Steuerung medizinischer Leistungen werden Selbstbeteiligungen
eingeführt. Um untere Einkommensschichten zu entlasten, werden diese auf
ein zumutbares Maß begrenzt. Sensible Bereiche – insbesondere Vorsorge,
Chroniker, Geburtshilfe und die zu reformierende Notfallversorgung –
bleiben von der Zuzahlung vollständig befreit. -
Strukturelle Effizienzreformen, insbesondere durch Bürokratieabbau, eine
Krankenhausstrukturreform, eine verbindliche und funktionierende digitale
Infrastruktur sowie ein Primärversorgungssystem als erste Anlaufstelle zur
geordneten Koordination der Versorgung. -
Streichung versicherungsfremder Leistungen, jedoch Erhalt der kostenfreien
Mitversicherung der Kinder, die Kosten hierfür sollen durch Bundesmittel
übernommen werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern ist auf
Fälle zu begrenzen, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt
werden. Die Dauer und Ausgestaltung dieser Mitversicherung ist an
bestehende sozialrechtliche Regelungen zur Anerkennung von Erziehungs- und
Pflegeleistungen anzuknüpfen. Übernahme der Gesundheitsversicherungskosten
von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern durch den Bund.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen einen weiteren Anstieg der Beitragssätze verhindern.
Mit diesen Reformen verbindet die FDP eine stabile solidarische Grundversorgung mit mehr Eigenverantwortung, Wahlfreiheit und generationengerechter Finanzierung im deutschen Gesundheits- und Pflegesystem.