Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Bayern

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung generationengerecht reformieren

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung
 sollen als solidarische Teilversicherung erhalten bleiben und sich auf eine klar
 definierte, medizinisch notwendige Basisversorgung konzentrieren. Ergänzende
 Leistungen sollen über kapitalgedeckte Elemente und freiwillige
 Zusatzversicherungen abgesichert werden, um Wahlfreiheit zu ermöglichen und die
 Finanzierung langfristig zu stabilisieren. 

 Zur nachhaltigen Reform des Systems setzt sich die FDP insbesondere für folgende
 Maßnahmen ein:

  •  Klare Definition der solidarisch finanzierten Basisversorgung, überprüft
     durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Darüberhinausgehende Leistungen,
     etwa Komfortleistungen oder erweiterte Wahlleistungen, sollen über
     Zusatzversicherungen oder transparente Zuzahlungen ermöglicht werden.
  •  Stärkung kapitalgedeckter Elemente, etwa durch einen Demografiefonds, um
     die Auswirkungen des demografischen Wandels abzufedern und die
     Beitragsentwicklung langfristig zu stabilisieren.
  •  Zur gezielten Steuerung medizinischer Leistungen werden Selbstbeteiligungen
     eingeführt. Um untere Einkommensschichten zu entlasten, werden diese auf
     ein zumutbares Maß begrenzt. Sensible Bereiche – insbesondere Vorsorge,
     Chroniker, Geburtshilfe und die zu reformierende Notfallversorgung –
     bleiben von der Zuzahlung vollständig befreit.
  •  Strukturelle Effizienzreformen, insbesondere durch Bürokratieabbau, eine
     Krankenhausstrukturreform, eine verbindliche und funktionierende digitale
     Infrastruktur sowie ein Primärversorgungssystem als erste Anlaufstelle zur
     geordneten Koordination der Versorgung. 
  •  Streichung versicherungsfremder Leistungen, jedoch Erhalt der kostenfreien
     Mitversicherung der Kinder, die Kosten hierfür sollen durch Bundesmittel
     übernommen werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern ist auf
     Fälle zu begrenzen, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt
     werden. Die Dauer und Ausgestaltung dieser Mitversicherung ist an
     bestehende sozialrechtliche Regelungen zur Anerkennung von Erziehungs- und
     Pflegeleistungen anzuknüpfen. Übernahme der Gesundheitsversicherungskosten
     von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern durch den Bund.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen einen weiteren Anstieg der Beitragssätze verhindern. 

Mit diesen Reformen verbindet die FDP eine stabile solidarische Grundversorgung mit mehr Eigenverantwortung, Wahlfreiheit und generationengerechter Finanzierung im deutschen Gesundheits- und Pflegesystem.

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