Auch Russland steht nicht über dem Völkerrecht – Eine liberale Antwort auf den russischen Angriffskrieg

Internationaler Gerichtshof in Den Haag
© shutterstock / oliverdelahaye

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Wir verurteilen Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der einen der schlimmsten denkbaren Brüche des modernen Völkerrechts darstellt. Er ist ein fundamentaler Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen. Wir setzen uns entschieden für die Verteidigung der freiheits- und friedensschützenden Grundrechte des Völkerrechts ein. Diese Rechtsprinzipien müssen wir auch mit den Mitteln des Rechts schützen.

Wie setzen sich Deutschland und seine Partner für die Verfolgung russischer Kriegsverbrechen ein?

Deutschland hat gemeinsam mit 38 Staaten dafür gesorgt, dass der unabhängige Ermittler beim Internationalen Strafgerichtshof seit März 2022 tätig ist. Darüber hinaus hat der Generalbundesanwalt (GBA) ein Strukturermittlungsverfahren eingeleitet und im letzten Jahr für diese Aufgabe noch einmal zusätzliche Stellen erhalten. Acht EU-Mitgliedstaaten bilden zudem ein gemeinsames Ermittlungsteam (Joint Investigation Team) und Eurojust baut eine Datenbank auf, um derartige Verbrechen zentral zu dokumentieren. Deutschland muss sich bei der Koordinierung der Ermittlungen auf nationaler und internationaler Ebene weiterhin aktiv einbringen. Auch der Verdacht eines durch Russland verübten Völkermordes am ukrainischen Volk muss weiter geprüft und dementsprechende Ermittlungen eingeleitet werden

Marco Buschmann
© BPA/Steffen Kugler
Innerhalb der Staatengemeinschaft leisten wir unseren Beitrag dazu, dass die Verantwortlichen für russische Kriegsverbrechen in der Ukraine juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Wenn die Waffen sprechen, schweigt das Recht nicht.
– Dr. Marco Buschmann, FDP-Präsidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz

Wie sollte die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs gestärkt werden?

Die Errichtung einer internationalen Strafgerichtsbarkeit ist eine historische Errungenschaft, die wir bewahren und weiterentwickeln müssen. Das Verbrechen der Aggression, das heißt der Befehl zur Invasion der Ukraine, darf nicht ungesühnt bleiben. Mangels Ratifikation des Status des IStGH durch Russland droht im konkreten Fall Straflosigkeit. Wir sprechen uns deshalb dafür aus, die Zuständigkeit des IStGH im Bereich des Verbrechens der Aggression zu erweitern und der Zuständigkeit für andere Völkerrechtsverbrechen anzunähern.

Wie kann Straflosigkeit im Fall der russischen Aggression verhindert werden?

Bis zu einer Änderung des Statuts des IStGH lässt sich eine Straflosigkeit im Falle des Verbrechens der Aggression nur vermeiden, wenn ein Verfahren vor einem anderen Gericht erfolgt. Dabei könnte es sich um ein ukrainisches Gericht, ein internationales Tribunal auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrags unter Beteiligung der Ukraine oder eine Mischform („hybrides Gericht“) handeln, bei dem ein ukrainisches Gesetz einen Sondergerichtshof mit Beteiligung internationaler Richter schafft. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass ein solches Sondertribunal in jedem Fall mit internationalen Richtern besetzt ist, um die Unparteilichkeit und internationale Expertise für das Strafverfahren zu garantieren.

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