Ein modernes und liberales Namensrecht

Klingel

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für die Liberalisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts, ohne es beliebig zu machen. Denn im internationalen Vergleich ist das geltende deutsche Recht relativ starr und streng. Es trägt den Anliegen moderner Familien oft nicht Rechnung. Die Reform des Namensrechts bringt endlich neue Freiheiten für Familien – denn Namen sind ein wichtiger Ausdruck der eigenen Identität. Wichtig: lange Namensketten sind auch nach neuem Recht ausgeschlossen und es gilt nur für deutsche Staatsangehörige. 

  • Doppelnamen jetzt für beide Eheleute und Kinder möglich
  • Erleichterte Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder 
  • Mehr Rücksichtnahme auf nationale Minderheiten 

Was erleichtert sich durch die Reform des Namensrechts?

Nach geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen. Das ändern wir mit der Reform des Namensrechts. Ab 1. Mai 2025 können Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen. Zudem sollen die Kinder der Eheleute den Doppelnamen als Geburtsnamen erhalten – auch wenn sie nicht verheiratet sind. Der Ehe- bzw. Geburtsdoppelname darf aus maximal zwei Namen neu gebildet werden. Überlange Familiennamen sollen nicht entstehen. 


Ein Beispiel: 
Matthias Schmidt und Elke Baum heiraten. Nach geltendem Recht können sie die Ehenamen Schmidt oder Baum bestimmen. Wählen sie Schmidt, so kann Elke den Namen Baum voranstellen oder anfügen. Bekommen die beiden ein Kind, so erhält es den Familiennamen Schmidt als Geburtsnamen. Nach neuem Recht können die beiden einen gemeinsamen Doppelnamen als Familiennamen bestimmen. Beide Eheleute führen diesen Namen. Möglich sind Schmidt-Baum oder Baum-Schmidt (auch ohne Bindestrich). Auch die Kinder erhalten den Doppelnamen als Geburtsnamen. 
 

Dr. Marco Buchmann
Das geltende deutsche Namensrecht war in etwa so zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton. Wir schaffen jetzt mehr Freiheit und Flexibilität.
– Dr. Marco Buschmann, FDP-Präsidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz

Wir erleichtern wir die Namensänderung?

Scheidungskinder sollen den geänderten Familiennamen eines Elternteils unkomplizierter als bisher erhalten können. Auch Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, sollen die Namensänderung einfacher rückgängig machen können. Zum Beispiel bei Scheidung des leiblichen Elternteils vom Stiefelternteil. Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen.

Wie werden besondere Namenstraditionen berücksichtigt?

Die namensrechtlichen Traditionen nationaler Minderheiten werden durch das neue Namensrecht deutlich stärker als bisher berücksichtigt. Etwa soll Sorbinnen die übliche weibliche Abwandlung des Familiennamens ermöglicht werden. Auch sollen Friesen und Dänen Geburtsnamen nach friesischer bzw. dänischer Tradition ermöglicht werden. 

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