Kalte Progression abbauen, arbeitende Mitte entlasten

Handwerkerin

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für eine Entlastung der Mitte der Gesellschaft durch den Abbau der kalten Progression. Das alltägliche Leben ist für die Menschen spürbar teurer geworden – Preise für Lebensmittel und Energie sind enorm gestiegen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf der Staat aber nicht von der Inflation profitieren. Vielmehr muss er Mehreinnahmen an die Menschen zurückgeben. Das ist ein Gebot der Fairness! Wir wollen daher heimliche Steuererhöhungen in Folge der kalten Progression verhindern. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz werden wir die Mitte der Gesellschaft entlasten und Familien gezielt unterstützen.

  • Heimliche Steuererhöhung für die Mitte der Gesellschaft verhindern
  • Mehreinnahmen des Staates an Menschen zurückgeben
  • Familien gezielt unterstützen

Was genau bewirkt die kalte Progression?

In Zeiten der Inflation können steigende Preise zur Folge haben, dass Menschen trotz einer Gehaltserhöhung real weniger Geld zur Verfügung haben als zuvor. Ihre Kaufkraft sinkt also. Grund dafür ist, dass die Gehaltserhöhung durch die Einstufung in einen höheren Steuertarif und die hohe Inflation faktisch „aufgefressen“ wird. Es profitiert hingegen der Staat durch zusätzliche Steuereinnahmen. Das ist nicht fair. Diese heimliche Steuererhöhung durch Unterlassung werden wir daher verhindern.

Christian Lindner
© Leon Kuegeler, photothek
Vom Inflationsausgleichsgesetz werden 48 Millionen Menschen profitieren.
– Christian Lindner, BUNDESVORSITZENDER DER FREIEN DEMOKRATEN UND BUNDESMINISTER DER FINANZEN

Welche Maßnahmen schlagen die Freien Demokraten mit dem Inflationsausgleichsgesetz vor?

  1. Den Einkommensteuertarif werden wir an die Inflation anpassen. Die Tarifeckwerte werden somit gemäß der voraussichtlichen Inflation nach rechts verschoben. Davon profitiert vor allem die arbeitende Mitte. Der Spitzensteuersatz soll erst bei 62.810 Euro statt bisher 58.597 Euro greifen, 2024 ab 66.761 Euro.
  2. Den Grundfreibetrag werden wir 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro anheben.
  3. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend zum 01.01.2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro und 2023 um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht. Das Kindergeld wird zudem einheitlich auf jeweils 250 Euro pro Kind zum 1. Januar 2023 angehoben. Von der Erhöhung profitieren alle Familien.
  4. Wir wollen, dass Unterhaltsleistungen für Familienangehörige steuerlich stärker berücksichtigt werden. Deshalb soll der Unterhaltshöchstbetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro für das Jahr 2022 angehoben werden. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2022 soll der Unterhaltshöchstbetrag automatisch an die Höhe des Grundfreibetrags angepasst werden.

Wer profitiert vom Abbau der kalten Progression?

48 Millionen Menschen werden von den Maßnahmen zum Ausgleich der kalten Progression profitieren – Arbeitnehmerinnen und Geringverdiener, Rentnerinnen und Selbstständige, Studierende mit steuerpflichtigen Nebenjobs und vor allem Familien. Vorgesehen ist eine Gesamtentlastung von 10 Milliarden Euro für 2023.

Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen profitieren relativ am meisten von den Maßnahmen. Zwar steigt mit wachsendem Einkommen der Entlastungseffekt in Euro und Cent bis zu einem gewissen Punkt an, aber dies resultiert aus der höheren Steuerprogression und der höheren Steuerschuld. Zudem sind absolute Spitzeneinkommen von der Anpassung ausgenommen.

Hinzu kommt, dass durch den Inflationsausgleich mehr als 270.000 Bürgerinnen und Bürger von der Einkommensteuer befreit werden – davon ca. 75.000 Rentnerinnen und Rentner.

Und: die Dämpfung der kalten Progression leistet ebenfalls einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Denn je höher die Steuern sind, umso größer ist der Anreiz, nur in Teilzeit zu arbeiten. Und umgekehrt: Je geringer die Steuern, desto attraktiver ist das Arbeiten in Vollzeit

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