2. Grundsatzprogramm Workshop KV Ravensburg
Kritik am Bürgergeld, dessen Ausgestaltung, Höhe und Anreizwirkung.
ID: 1868
Kritik am Bürgergeld, dessen Ausgestaltung, Höhe und Anreizwirkung.
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Idee zur Reform des Bürgergelds
Das Bürgergeld soll ausschließlich den absoluten Mindestlebensstandard sichern – nicht mehr. Es darf kein dauerhafter Ersatz für Erwerbstätigkeit sein. Wer arbeitsfähig ist, soll keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, sondern zur Aufnahme einer Beschäftigung verpflichtet werden. Gleichzeitig muss ein deutlicher Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Bürgergeld bestehen, damit sich Arbeit finanziell wieder spürbar lohnt und Leistungsbereitschaft belohnt wird.
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Das Bürgergeld sollte nur denen gewährt werden, die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht arbeiten können oder aus anderen Gründen keine Chance auf ein eigenes Einkommen haben. Die Bemessung ist an gemeinsamen Haushalten oder Lebensgemeinschaften und nicht an pro Kopf Zahlen zu orientieren. Zusätzliche Leistungen für Wohnen oder Energie sind auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen. Empfänger von Bürgergeld sollen nicht mehr Leistungen erhalten als für Mindestlohn Arbeitende. Auch Asylsuchende müssen einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Es gibt hinreichend einfache Arbeiten, die kaum Sprachkenntnisse erfordern.
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Arbeitspraktiker (40h Woche) für alle Bürgeldempfänger in Betrieben mit hohen Lohnkostenanteil (Bsp. bis 10% Beschäftigung). Dadurch lernen die Leute wieder einen geregelten Tagesablauf kennen und tragen zum volkswirtschaftlichen Nutzen bzw. Standortsicherung bei. Auch kein Aufstocken für Teilzeitkräfte. Nur für Kinderbetreuung gibt es Abzug bei den Pflichtstunden von 40h.
Wer das nicht schafft bekommt eine öffentliche Arbeit zugewiesen, wie Zebrastreifenlotse und muss dort regelmäßig sein Anwesenheit scannen.
Die das auch verweigern, bekommen das Geld gestrichen.
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Zielgenaue Verteilung des Bürgergeldes. Aktuell besteht ein hohes Missbrauchspotential.
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Alle Sozialtransferleistungen gezielt pauschalisieren: Beispiel Irland : Für alle Menschen ohne Einkommen, ob arbeitslos oder als Rentner über 67, gibt es eine Pauschale ( ca. 1200 E pro Monat ) sowie kostenlos die Gesundheitskarte. Damit muss jeder Empfänger alles inclusive Wohnen selbst organisieren und finanzieren. Es reichen wenige Beamte , da viele Prüfungen wie Wohnsituation und Vermögensstatus wegfallen. Somit wird viel Personal bei der Arbeitsagentur eingespart, ausserdem gleichzeitig Altersarmut ausgeschlossen. Finanziert werden die Leistungen über eine Sozialversicherung, die von allen Arbeitseinkommen ca. 6% dafür einzieht, der Chefarzt mit €300.000 bezahlt werden also €18.000 per Monat, die Reinigungskraft mit €30.000 nur €1.800 per Monat. Die Leistung im Notfall (arbeitslos oder ohne Rente im Alter ) ist für beide die gleiche, nämlich €1200 pro Monat. Damit ist ein bedeutender sozialer Ausgleich geschaffen. Man erreicht also hohe Personalreduktion bei der Bundesagentur für Arbeit und sozialen Ausgleich und Vermeidung von Altersarmut mit einem Schlag. Der Ministerpräsident Irlands ist Mitglied von " Fianna Foil ", die im EU-Parlament der Fraktion der Liberalen angehört .
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Eine liberale Reform des Bürgergelds. Alle steuerfinanzierten Sozialleistungen sollen in Form einer negativen Einkommensteuer zusammengefasst werden. Das Wohngeld soll in Form einer regionalen Pauschale vereinfacht werden. Das Sozialgesetzbuch soll reformiert werden, um Anreize zur Arbeitsaufnahme und Überwindung der Hilfsbedürftigkeit evidenzbasiert und verfassungskonform auszugestalten. Dazu gehört sowohl das frühzeitige konsequente Sanktionieren bei der Verweigerung von Mitwirkungspflichten als auch der sofortige Abbau von Sanktionen, sobald die Mitwirkung erfüllt wird. Sanktionen mit hohen rechtlichen Anforderungen wollen wir rechtssicher kodifizieren. In dieser Form werden das Lohnabstandsgebot und positive Arbeitsanreize sowie ein würdevolles und verfassungskonformen
Existenzminimum gleichzeitig garantiert. -
Die vorbehaltlose Zahlung des Bürgergeldes ist nichts anderes als ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das gehört abgeschafft. Häufig wird argumentiert, dass diese Form der Alimentation von Nichtstun grundgesetzlich nicht in Frage gestellt werden darf. Das ist in Frage zu stellen, ggf. ist anzustreben, das Grundgesetz entsprechend abzuändern, sodass eine Grundsicherung nur demjenigen zugestanden wird, der eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium hat und somit in der Lage ist, auch etwas in die Solidargemeinschaft einzuzahlen. Selbstverständlich sind Härtefälle, wie zum Beispiel bei körperlichen Einschränkungen auszunehmen.
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Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld zusammenlegen und Transferzentzugsraten großzügiger gestalten, um positive Leistungsanreize zu schaffen.
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Wohnkosten sind das eigentliche Problem der Leistungen bei Bürgergeld etc.
Meine Idee:
Wohnkosten und Mietkosten 3-4% (der Gesamtkosten) jeden Monat abschmelzen, Untergrenze: 50% der zu Anfang übernommenen Kosten und Ausnahme für Kranke Empfänger und Rentner.
- Jeden Monat 3% weniger, 1. Monat 100%, 2. Monat 97%, 3 Monat 94% usw. ... ist menschlich und Motivation zur Eigenleistung. -. -
Das Bürgergeld sollte ausschließlich aus Sachleistungen bestehen. Wer etwas hinzuverdient, soll das Geld behalten dürfen, bis er den Steuerfreibetrag erreicht hat. Allerdings muss er dann sämtliche Sozialabgaben in gleicher Höhe wie andere Beschäftigte von seinem Lohn zahlen. Die Sachleistungen werden dann nach und nach abgeschmolzen. Wer nichts hinzuverdient, bekommt gemeinnützige Arbeit vermittelt (Ein-Euro-Jobs) und muss keine Sozialabgaben zahlen. Wer auch die gemeinnützige Arbeit ablehnt, verliert seinen Anspruch auf Sachleistungen; es werden nur noch Grundbedürfnisse abgedeckt (Lebensmittelgutscheine und Recht auf Platz in einer Obdachlosenunterkunft; nur noch medizinische Notversorgung). Ausnahmen gelten für Alleinerziehende, Pflegende, Schwerbehinderte und Rentner. Für Drogensüchtige und Alkoholiker muss ein gesondertes Auffangnetz geschaffen werden, da diese nicht integrierbar, aber möglicherweise noch therapierbar sind. Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung verlieren sämtliche Ansprüche und dürfen auch nicht arbeiten.
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Meiner Meinung nach sollte das Bürgergeld nur für Personen gelten, die gesundheitlich nicht in der Lage sind arbeiten zu gehen. Alle weiteren Personengruppen, die einer Tätigkeit nachgehen können aus gesundheitlichen Gründen, sollten dies auch tun. Dazu zähle ich Asylbewerber, Flüchtlinge, sowie auch Deutsche Staatsbürger, die körperlich wie auch geistig in der Lage sind einer Tätigkeit von mindestens 2 Stunden am Tag nachzugehen.
Dazu wäre mein Vorschlag, das Bürgergeld wird komplett abgesetzt und die Sozialleistungen aus Sozialkassen werden angepasst, sodass gewisse Grundbedürfnisse des Überlebens der jeweiligen Person gesichert sind mit dem Krankengeld oder eben der gezahlten Sozialleistungen. Somit werden nur Personen berücksichtigt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können und es wird vorher mit Zeugnis eines unabhängigen Gutachters geprüft, ob dieser Fall besteht. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kleidung werden unter den Sozialleistungen mit inbegriffen, die von der Sozialkasse übernommen werden.
Jeder, der per Gutachten als arbeitsfähig eingestuft wird, muss auf mindestens eine darauffolgende berufliche Tätigkeit die länger als 1 Jahre andauerte verweisen können, bevor er einen erneuten Antrag stellen darf. Es dürfen zudem für dieselbe Person nicht mehr als 2 abgewiesene Anträge im Register bestehen.