KV Ravensburg · virtuell · 26.11.2025 · 19:25 Uhr

2. Grundsatzprogramm Workshop KV Ravensburg

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Thema:

Leistung lohnt wieder: Anreize setzen, Eigenverantwortung stärken, Missbrauch im Solidarsystem begrenzen

ID: 04-3

Zu diesem Thema gibt es schon 24 Ideen:
  • Sozialleistungen nur für Arbeitsunfähige, nicht für Arbeitsunwillige und zwar nur dann, wenn sie selbst oder bei Minderjährigen ihre Eltern schon in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben. Ausnahme: Flüchtlinge mit anerkanntem Flüchtlingsstatus

  • Überdenken des Mindestlohns als Konzept, da er einen Eingriff in die Preis- und Lohnentwicklung des freien Marktes darstellt und die automatischen, anonymen Mechanismen von Angebot und Nachfrage verzerrt; gleiches gilt für das Bürgergeld!

  • Steuern für die Mitte der Einkommensverteilung senken; Progression abmildern. Millionen von hart arbeitenden Bürgern werden durch die Arithmetik unseres Steuersystems ausgebremst. Mehr Einsatz lohnt sich oft nur marginal. Hier wird viel Motivation bei denen zerstört, die unsere Gesellschaft tragen.

  • Missbrauch der Sozialsysteme systematisch verfolgen und drastisch bestrafen. Nur so wird der gesellschaftliche Grundkonsens wiederhergestellt, dass die Stärkeren für die Schwachen zahlen.

  • Herabsetzung der Einkommensteuersätze und Abschaffung der Grunderwerbssteuer, dafür Heraufsetzen der Kapitaleinkommensbesteuerung (auch nichtsebstgenutzte) und breitere Besteuerung von Erbschaften (auch Unternehmen) dann lohnt Leistung und nicht die Komfortzone

  • Das Wohngeld müsste in das Bürgergeld integriert werden, bzw. ein fließender Übergang organisiert, denn die Energiekrise ist vorbei. Stattdessen brauchen wir Anreize die Arbeitsstunden auszuweiten und das üppige Wohngeld führt zu einer hohen Grenzbelastung bei einem Anstieg des Familieneinkommens.

  • Minijobs reformieren - Denn die Beschäftigungsform fördert, dass viele Ehefrauen nur wenige Stunden in der Woche arbeiten und qualifizierte Arbeitnehmer einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Dies ist mit Blick auf die Gesamtwirtschaft negativ für die Produktivitätsentwicklung und den Fachkräftemangel.
    Die FDP sollte daher fordern, den Minijob zu reformieren. Besonders wichtig wäre es, Steuer- und Beitragsfreiheit bei Beschäftigten im Nebenerwerb und für Eheleuten abzuschaffen.
    Die unbürokratische Anmeldung bei der Minijobzentrale sollte jedoch Vorbild für alle Beschäftigungsformen sein.

  • Leistung muss sich lohnen
    1. Arbeitslosengeld Zahlung für max. 12 Monate - danach stufenweise Reduzierung bis auf 0% nach weitern 6 Monaten
    2. Mehr als 3 Angebote dürfen nicht abgelehnt werden - sonst stufenweise Reduzierung des Arbeitslosengeldes

  • Eigenverantwortung im Solidarsystem der Krankenversicherung:
    Mehrbetrag bei Krankenkassen-Beiträgen für Menschen, die rauchen, Übergewicht haben, zu viel Alkohol zu sich nehmen, keine normale Fitness nachweisen- siehe Übergewicht bereits bei 25 Prozent der Jugendlichen!! Diejenigen, die etwas für Ihre Gesundheit tun, werden genötigt, die höheren Beiträge mit zu zahlen! - Das sollte vermieden werden.

  • Nicht nur Eigenverantwortung ist wichtig, auch gesellschaftliche Verantwortung; dazu gehört, Missbrauch des Sozialstaates auf allen Ebenen zu ahnden; Schlupflöcher am oberen wie am unteren Ende schließen. Für das Gemeinwohl sind alle verantwortlich.

  • Einkommensteuer radikal senken, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer dafür erhöhen, damit wieder gilt: Generationengerechtigkeit und „jeder ist seines Glückes Schmied“, da jeder mehr Selbstbestimmung über den eigenen Geldbeutel hat.

    Außerdem:
    - Wahlfreiheiten bei Krankenkassenleistungen, Arbeitslosigkeit und Rente im Sinne von drei Vorsorgemodellen, wovon eine Basis, eine Comfort und eine BV Premiumstufe ist und jeweils privat weiter vorgesorgt werden könnte.
    - Steuererklärung radikal vereinfachen! Das muss eine Sache von 5 Minuten sein und die tausend Ausnahmen und Erleichterungen müssen gestrichen werden.

    Es muss gelten:
    Die Hoheit meines Lebens liegt bei mir!

  • Leistung und Eigenverantwortung sind das Fundament einer freien und stabilen Gesellschaft. Wer Arbeit, Engagement und Innovation belohnt, stärkt die Mitte und schützt gleichzeitig das Sozialsystem vor Überlastung.

    Anreize setzen heißt, dass Leistung spürbar belohnt wird – durch steuerliche Entlastung, gezielte Förderungen und Anerkennung von Eigeninitiative. Motivation entsteht durch echte Perspektiven, nicht durch Gleichmacherei.

    Eigenverantwortung stärken bedeutet, Menschen zu befähigen, Entscheidungen über ihr Leben, ihre Vorsorge und ihr Engagement selbst zu treffen. Wer Verantwortung übernehmen kann, stärkt zugleich die Gesellschaft.

    Missbrauch im Solidarsystem begrenzen heißt, dass Hilfen gezielt denen zugutekommen, die sie wirklich brauchen, während Fehlanreize beseitigt werden. So bleibt Solidarität wirksam und nachhaltig.

    Die FDP steht für eine Politik, die Leistung wieder lohnt: freiheitlich, verantwortungsbewusst und stabilisierend für die gesellschaftliche Mitte.

  • Hinwirkung zu "Flexicurity" Model nach skandinavischem Vorbild. Da nicht davon auszugehen ist, dass es möglich sein wird den Sozialstaat zu reformieren (security), sollte man den flexibility Ansatz ausweiten, bspw. Kündigungsschutz lockern.

  • Differenzierung bei Gesetzen zwischen Großunternehmen und KMU, gleicher Aufwand bedeutet nicht gleiche Belastung.

  • - Verpflichtendes Soziales Jahr (Bundeswehr, Pflege o. ä.) für alle
    - Altersvorsorge verpflichtend für alle (Müller, Selbstständige)
    - Nicht „Leistung muss sich lohnen“, sondern Leistung ist normal und eine Voraussetzng!
    - Parteien, Bürger, Unternehmen etc. sollten mehr Social Media-Arbeit machen, Einblick in Arbeit und Engagement geben, zeigen wie Leistung aussehen kann

  • Arbeit statt Stillstand
    ●Recht auf Arbeit statt dauerhaftem Bürgergeld.
    ●Bürgergeld nur gegen Bürgerarbeit (z. B. Katastrophenschutz, Feuerwehr, Gemeinwesen).
    ●Sachleistungen statt Geldleistungen: Gemeinschaftsunterkünfte & Kantinenverpflegung erbauen, Schulen und Weiterbildung vor Ort, direkte Arbeitsvermittlung vor Ort.
    ●Bundeswehr und soziale Berufe sind zumutbare Arbeiten

  • Das Feld der Berechtigten für das Bürgergeld sollte deutlich eingeschränkt werden:
    1.) Deutsche Staatsbürgerschaft
    2.) Eine gewisse Zeit der Einzahlungsdauer in das Sozialsystem sollte vorliegen, z.B. 5 Jahre
    3.) Wie in den USA sollte der Anspruch auf Bezug staatlichen Arbeitslosengeldes auf eine gewisse Dauer begrenzt werden, z.B. wie in den USA auf 6 Jahre verteilt auf die gesamte Lebensdauer.

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollten nur anerkannte Asylbewerber für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland erhalten.

    Die Bezahlkarte sollte bundesweit einheitlich eingeführt werden.

    Wie in der Schweiz diskutiert wird, sollten Asylbewerber keine Urlaube im Heimatland verbringen dürfen, ohne das ihr Asylanspruch und der auf Leistungen erlischt.

  • Leistung von Kulturschaffenden anerkennen, u.a. durch Förderprogramme, die sich an Qualität, Innovation und Wirkung orientieren und nicht an politischen Vorgaben.

  • Die Künstlersozialkasse stärken.

  • Bürokratieabbau in der Kultur- und Kreativwirtschaft und dadurch Innovationen und Gründungen vereinfachen.

  • Der Weg in die Selbstständigkeit beginnt schon in der Schule und Berufsschule.
    Dort mehr Eigeninitiative fördern und Fächer oder Themenwochen machen, die für Unternehmertum positiv belegen.

  • Die Künstlersozialkasse stärken.

  • Alle sind vor dem Staat gleich, schluss mit zwei Gesetzen. Finanzen zwischen Staat und Bürger regelt nur noch das Finanzamt. Wer Bedarf hat und Anspruch erhält negative Einkommensteuer, der Übergang vom Leistungsempfänger zum Nettozahler ist fließend und bedarf keinerlei Bürokratie extra. Sozialämter und -gesetzt werden abgeschafft.

  • Eine Umgestaltung des deutschen Sozialversicherungssystems angelehnt an das irische System der unterschiedlichen Beitragsklassen für die einzelnen Berufsgruppen
    Ausgangslage & Zielmarke
    2024 lag das gesamte Sozialbudget bei rund 1,35 Billionen Euro, etwa zwei Drittel davon wurden über Sozialbeiträge (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbständige) finanziert.
    Die Summe der Beitragssätze (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) liegt heute für Durchschnittsverdiener bei ca. 41 % des Bruttolohns (jeweils etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) – plus zahlreiche Sonderregeln, BBG-Grenzen, Beamten-Sondersysteme etc.
    Zielvorgabe für die Reform:
    System vereinfachen und alle Erwerbstätigen in ein einheitliches Sozialversicherungssystem einbeziehen (inkl. Beamte, Selbständige), Struktur der Beitragspflicht an PRSI-Klassen in Irland angelehnt (Typ des Jobs, Status, Einkommenshöhe),
    Beitragseinnahmen insgesamt ca. +3 % gegenüber 2024, also grob +25–30 Mrd. € zusätzlich (bei ähnlicher Bemessungsgrundlage).
    Systemlogik: Klassen statt vieler Sonderregeln
    Angelehnt an die irischen PRSI-Klassen (A, B, C, D, E, J, K, M, S usw.) schlagen wir für Deutschland folgende Beitragsklassen vor:
    Beitragspflicht grundsätzlich auf Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt, Gewinne aus Selbständigkeit) und teilweise auf Kapital-/Vermögenseinkommen (oberhalb von Freibeträgen).
    Ein einheitlicher Gesamtbeitragssatz pro Klasse (statt getrennter Sätze für RV, GKV, PV, AV), der intern auf die Zweige aufgeteilt wird.
    Einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen für alle Zweige, um die heutige Fragmentierung zu beenden.
    Beamte werden schrittweise einbezogen, erhalten aber eine Übergangsklasse mit niedrigeren Arbeitnehmerbeiträgen, da bereits Pensionsansprüche bestehen (ähnlich irischen Klassen B–D für bestimmte öffentliche Dienste).
    Beitragsklassen im Überblick (Vorschlag)
    Klasse A – Standard-Arbeitnehmer (Privatwirtschaft + Großteil öffentlicher Dienst)
    Personenkreis
    - Alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Privatwirtschaft
    - Tarifbeschäftigte in Bund, Ländern, Kommunen (also heutige „Angestellte im öffentlichen Dienst“)
    Beitragssatz (Gesamt)
    42 % des Bruttolohns bis zur einheitlichen BBG (z.B. 7.800 €/Monat), 21 % Arbeitnehmer, 21 % Arbeitgeber
    → Heute liegt die kombinierte Belastung im Schnitt bei etwa 41 %; wir erhöhen hier nur moderat um +1 Prozentpunkt, um einen Teil der Mehreinnahmen zu generieren.
    Besonderheiten
    Keine separaten Zweig-Sätze mehr für RV/KV/PV/AV; das passiert „unter der Haube“.
    Kinderzuschläge und Pflege-Aufschläge werden über Steuern statt über höhere Sozialbeiträge geregelt (vereinfachte Beitragsstruktur).
    Klasse B – „Neue Beamte“ / künftige Staatsbedienstete
    Personenkreis
    - Alle neu eingestellten Beamten (Bund, Länder, Kommunen) ab einem Stichtag,
    - Richter, Soldaten, sonstige hoheitlich tätige Personen bei Neueinstellung.
    Beitragssatz (Gesamt) 44 % des Bruttos, 18 % Arbeitnehmer, 26 % Arbeitgeber (Staat)
    Logik
    Der Staat trägt einen höheren Arbeitgeberanteil, weil er derzeit ohnehin Pensionslasten voll finanziert.
    Beamte erhalten künftig ihre Alterssicherung primär aus der gesetzlichen Rente + Zusatzversorgung; das Beamtenpensionssystem wird langfristig eingefroren.
    Klasse C – „Bestands-Beamte“ (Übergangsregime)
    Personenkreis
    - Alle bereits ernannten Beamten, Richter, Soldaten vor dem Stichtag.
    Beitragssatz (Gesamt) 30 % des Bruttos (reduziert gegenüber Klasse A/B), 10 % Arbeitnehmer, 20 % Arbeitgeber (Staat)
    Übergang
    Pensionsansprüche werden gewahrt. Nach und nach (z.B. im Rahmen von Beförderungen oder freiwilligen Wechseln) kann in Klasse B gewechselt werden. Nach ca. 30 Jahren verschwindet diese Klasse weitgehend von selbst.
    Klasse S – Selbständige und Freiberufler (analog PRSI Class S)
    Personenkreis
    - Gewerbetreibende, Freiberufler, Landwirte, selbständige Kreative etc.
    - Bestimmte Gesellschafter-Geschäftsführer, soweit sie nicht als abhängig Beschäftigte gelten (Anlehnung an irische Definition für Class S).
    Bemessungsgrundlage
    Gewinn aus selbständiger Tätigkeit (nach Steuerrecht), Mindestbemessung: z.B. 20.000 €/Jahr (um Unterfinanzierung zu vermeiden).
    Beitragssatz: 22 % des Gewinns, allein vom Selbständigen zu tragen Mindestjahresbeitrag z.B. 4.400 € (entspricht 22 % von 20.000 €), Obergrenze: gleiche BBG wie Klasse A/B (z.B. 7.800 €/Monat)
    Effekt
    Viele heute nur teilversicherte Selbständige würden erstmals voll in Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingebunden. Das bringt bei realistischen Annahmen schnell mehrere Milliarden € zusätzliche Beitragseinnahmen pro Jahr.
    Klasse J – Geringfügig Beschäftigte, Minijobs, Nebentätigkeiten (analog irischer Class J)
    Personenkreis
    - Beschäftigte mit Monatslohn unter 650 € (neuer, leicht erhöhter Schwellenwert statt heutiger 538 €)
    - Nebenjobs von Personen, die in Haupttätigkeit bereits in Klasse A/B/C/S versichert sind.
    Beitragssatz
    Für Hauptjoblose (Minijob als einzige Tätigkeit): 30 % des Lohns, 10 % Arbeitnehmer, 20 % Arbeitgeber
    Für echte Nebentätigkeiten (neben Klasse A/B/C/S): Pauschal 15 % Arbeitgeber (keine zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträge)
    Besonderheit
    Alle Minijobber sind voll sozialversichert, erwerben aber geringe, proportional gerechnete Ansprüche (z.B. Rentenpunkte). Damit wird Fragmentierung reduziert und der Niedriglohnsektor weniger „sozialversicherungsfrei“.
    Klasse K – Beitragsklasse für hohe Kapital- und Zusatzeinkünfte (angelehnt an PRSI Class K)
    Personenkreis
    Personen mit hohen Kapital-, Miet- und sonstigen Einkünften über einem jährlichen Freibetrag (z.B. 30.000 €),
    bestimmte öffentliche Mandatsträger mit zusätzlichen Erwerbseinkünften (an irische Class K angelehnt).
    Beitragssatz: 5 % auf relevante Einkünfte über dem Freibetrag, bis zu einem Cap (z.B. 150.000 €).
    Zweck
    Breitere Finanzierungsbasis, leichte Umverteilung zugunsten des Sozialversicherungssystems, ohne die Ertragsbesteuerung grundsätzlich zu verändern. Diese 5 % fließen in einen Stabilisierungsfonds, der Schwankungen in GKV und Rentenversicherung abfedert.
    Klasse M – Personen ohne Beitragspflicht
    Personenkreis (wie irische Class M)
    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    - Personen über Regelaltersgrenze mit ausschließlich gesetzlichen Renten,
    - bestimmte ehrenamtlich Tätige mit nur sehr geringen Vergütungen,
    - Menschen in spezifischen Schutzsituationen (z.B. bestimmte Leistungen nach SGB XII).
    Finanzierung
    Leistungen für diese Gruppe laufen primär über Steuern und Familienleistungen, nicht über eigene Sozialbeiträge.

    Einnahmewirkung – warum die Beiträge steigen
    Ohne exakte Mikrodaten kann man nur eine Modellschätzung machen; ein plausibles Szenario:
    Erhöhung des Standardsatzes von ca. 41 % (heutiger Schnitt) auf 42 % in Klasse A/B
    Wenn man einen beitragspflichtigen Lohn von grob 800–850 Mrd. € annimmt, bringt +1 Prozentpunkt etwa +8–9 Mrd. €.
    Einbeziehung und Höherstufung der Selbständigen (Klasse S)
    Heute sind viele Selbständige gar nicht oder nur rudimentär in der gesetzlichen RV/GKV/PV/AV.
    Wenn z.B. zusätzliche 2 Mio. Selbständige im Schnitt 5.000 € p.a. mehr beitragen, ergeben sich +10 Mrd. €.
    Ausweitung auf Kapital- und Vermögenseinkommen (Klasse K)
    Bei relevanten Einkünften im zweistelligen Milliardenbereich kann ein 5 %-Beitrag weitere 5–8 Mrd. € bringen (je nach genauer Ausgestaltung der Freibeträge).
    In Summe ist damit ein Einnahmeplus von ca. 25–30 Mrd. € gegenüber 2024 sehr plausibel – also „etwas höher“ als die bisherigen Beitragseinnahmen, ohne die Beitragssätze flächendeckend massiv zu erhöhen.
    zm-online.de

    Flankierende Maßnahmen & Übergang

    Damit das politisch und praktisch funktioniert, wären aus meiner Sicht nötig:

    Langer Übergangszeitraum: 10–15 Jahre, um Beamtenbestände (Klasse C), bestehende private Vorsorgeverträge und Arbeitgeberstrukturen anzupassen.

    Anrechnung bestehender Ansprüche
    Beamtenpensionen werden auf gesetzliche Rentenansprüche angerechnet, Doppelprivilegien vermieden. Digitales Beitragskonto. Jeder Bürger hat ein zentrales Sozialkonto; Wechsel zwischen Angestellt/Selbständig/Beamter werden transparent abgebildet.

    Deckelung der Gesamtbelastung
    Politisches Ziel: kumulierte Abgabenlast (Steuern + Sozialbeiträge) für mittlere Einkommen nicht weiter über das ohnehin hohe Niveau steigen lassen; Mehreinnahmen primär durch Basisverbreiterung und nur moderate Satzanhebungen.