2. Grundsatzprogramm Workshop KV Ravensburg
Staat modernisieren: Verwaltung verschlanken, Prozesse digitalisieren, Serviceorientierung stärken.
ID: 08-1
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Wir setzen uns, als Staat und Gesellschaft, das Ziel, bis im Jahr 2050 mit 50% der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auszukommen, im Vergleich zum Jahr 2025.
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Idee zur Effizienzsteigerung im Staatsapparat
Ein zentrales Problem besteht darin, dass viele Staatsangestellte naturgemäß kein Interesse daran haben, ihre eigene Tätigkeit zu reduzieren oder Strukturen abzubauen – denn niemand schafft sich freiwillig selbst ab. Daher sollte das Ziel von außen, durch den Bürger als Eigentümer des Staates, vorgegeben werden: Bis Ende 2028 sollen die durchschnittlichen Staatsausgaben in jedem Ministerium um 20 % reduziert werden – mit Ausnahme des Bildungsministeriums, das von Kürzungen ausgenommen bleibt. Diese Maßnahme soll Anreize schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken, Aufgaben kritisch zu hinterfragen und Ressourcen gezielter einzusetzen – im Sinne einer bürgernahen, effizienten und zukunftsfähigen Verwaltung. -
Gaia-X und Open Source nutzen. Digitale Dienste von deutschen KMU implementieren lassen und keine amerikanischen Plattformen mehr nutzen.
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Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichen, staatliche Prozesse so automatisieren dass man z. B. Sozialleistungen nicht mehr beantragen muss sondern automatisch bei Bedingungserfüllung erhält.
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Entfesselung wesentlicher Infrastrukturprojekte aus den Bereichen Strassen/Schienen/Energieversorgung und Verteilung, von unnötigen Prüf- und Genehmigungsverfahren. Deutliche Einschränkung von privaten oder ähnl. Klagemöglichkeiten gegen getroffene Entscheidungen.
Es kann doch einfach nicht wahr sein, dass in China die groesste Talbrücke der Welt innerhalb von 3 Jahren erstellt wird und in Deutschland für eine läppische Brücke von 150 m Länge, 10 -20 Jahre vergehen. Für solche unglaublichen Fälle gibt es einfach zuviele Beispiele.
Wenn es nIcht gelingt hier drastische Verbesserungen zu erreichen, können wir uns zukünftig selbst in die absolute Bedeutungslosigkeit “verwalten”
Ich denke das Allgemeininteresse sollte absoluten Vorrang vor Eigeninteressen haben!
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Die öffentliche Verwaltung braucht Digitalisierung.
Um diese jedoch ressort - und verwaltungsübergreifend für die eigene Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung sowie im Interesse der Bürger zielorientiert einzusetzen, benötigt die Verwaltung erst einmal klare innerbetriebliche Ablaufstrukturen und Prozessstrukturen. Daran mangelt es. Ursache sind oft fehlende Zielausrichtungen der Verwaltung und ihrer Aufgaben selbst. In den letzten Jahren hat sich meiner Meinung nach dies noch verschlimmert, was u. a. an einem Mangel an fachlicher und verwaltungstechnischer Erfahrungen der obersten Leitungsebenen liegt.
Führungspositionen sind zwar im Ergebnis von Wahlen immer politisch zu besetzen, aber sie müssen, da vom Steuerzahler finanziert, diesem auch dienen und uneigennützig Prozesse und damit die Digitalisierung vorantreiben. -
Konsequente Zentralisierung von Aufgaben in zentralisierten Behörden. Eine Zentralisierung in Kombination mit Online-Portalen oder weitergehend als Government-as-a-platform-Ansatz (siehe Italien & Großbritannien) mit einem Portal/einer App kann dazu beitragen, dass Prozesse automatisiert werden können, eine gesicherte digitale Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung geschaffen wird und die Gemeinkosten reduziert werden können. Die Kostenreduktion resultiert u. a. durch weniger Gebäude und Flächenbedarf für Beschäftigte, wenn diese mobile Telearbeit haben. Weiter sinken die Kosten für Software, da die große Anzahl an Behörden meistens dazu führt, dass unterschiedliche Software für die gleichen Aufgaben einkauft wird und Schnittstellenkosten entstehen. Dies würde bei zentralisierten Behörden nicht in dem Ausmaß auftreten. Zudem können im Rahmen einer Zentralisierung auch Standards in der Bearbeitung etabliert werden und ein zentrales Wissensmanagement aufgebaut werden. Für die analoge Kommunikation können bestehende zentrale Scanstellen und zentrale Druckstraßen genutzt werden. Außerdem reduziert sich durch die Zentralisierung das benötigte Personal für die Aufgaben von Zentralabteilungen. Weiter könnten die Kompetenzen der Rechenzentren oder öffentlich-rechtlichen IT-Unternehmen für eigene Softwareentwicklung eingesetzt werden, was die Reaktions- und Innovationsfähigkeit erhöht. Zu beachten bei einem solchen Ansatz ist, dass die Nutzungshürden für nicht technikaffine Bevölkerungsgruppen niedrig sein müssen oder im besten Fall nicht vorhanden sind und die Behörde/n mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet sein müssen, gerade im Hinblick auf die bisherigen förderalen Strukturen.
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Konsequente 1:1 Umsetzung europarechtlicher Richtlinien. Überprüfung aller Gesetze vor allem im Bereich U.welt, Klimaschutz und CO2 Besteuerung auf Vorschriften ,die über die europäischen Mindestanforderungen hinaus gehen.
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Die Kernaufgabe des Digital Ministeriums muss es sein eine Platform von Vorgehensweisen und Standards zu schaffen, wie B2G, B2B, G2G Kommunikation ermöglicht werden kann. Diese Standards müssen offen für jeden sein. Ein relativ gutes Beispiel mag die e-Rechnung sein.
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Allen Gesetzen und Regulierungen sollte eine begrenzte Gültigkeitsdauer zugeschrieben werden. Ist diese abgelaufen, müssen sie neu vorgelegt, ihre Sinnhaftigkeit erörtert und dann ggf. angepasst und neu beschlossen, oder verworfen werden.
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Es soll ein Jahr lang überhaupt keine neuen Gesetze und Regulierungen geben. Zuerst sollen alle bestehenden auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden und das Gesetzbuch verschlankt werden. Erst wenn wir die geltenden Gesetze auf ihr absolutes Minimum reduziert haben, sollten wir darüber nachdenken neue Gesetze zu machen.
Allein das würde wahrscheinlich mehr für Bürger und Land bewirken als ein weiteres "Entbürokratisierungsgesetz," was eigentlich ein Widerspruch in sich ist indem es Entbürokratisierung mit Bürokratie regelt. -
Unser viel zu kompliziertes Steuergesetz grundsätzlich überarbeiten. Konkrete Aussagen sind gefragt, zum Beispiel:
die Körperschaftsteuer senken (um 5%) Steuerfreibeträge nochmals erhöhen? Mehr Netto usw. -
Wie bereits mal beschlossen, die KFZ Steuer auf die Mineralölsteuer legen. Wer viel fährt, zahlt mehr. Auch muss man sich nicht um säumige Steuerzahler kümmern. 20 % der KFZ Steuer soll nicht gezahlt werden, da Konto nicht gedeckt usw.
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Nach meiner Einschätzung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Modernisierung eine Neuausrichtung des Mindsets der Führungs- und Mitarbeiterebenen. Es reicht nicht, Vorschriften akribisch umzusetzen. Vielmehr muss das Streben nach verbesserter Perfomance, nach Effizienzsteigerung honoriert werden. Eigenständiges Handeln und Entscheiden darf nicht durch Angst vor den möglichen Folgen (Haftung) ausgebremst werden. Hierzu ist es erforderlich Beförderung und Entlohnung insbesondere der Führungskräfte nicht primär nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Zahl der zugeordneten Mitarbeiter zu gestalten, sondern auch Faktoren wie Innovationsfreudigkeit, Veränderungsbereitschaft, Rationalisierungsbemühungen, Verbesserung des Betriebsklimas durch Förderung von Eigenständigkeit Kritikbereitschaft (Offenheit) und Entscheidungsfähigkeit usw. zu berücksichtigen. Mir ist bewusst, dass die Aufgabenstellung einer Verwaltung nicht mit einer Vertriebsabteilung vergleichbar sind, aber Kundenzufriedenheit und ständiges Bemühen um schlanke Arbeitsprozesse sollten auch zum Kern der Arbeitswelt in den Verwaltungen gehören.
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Vergesst bitte die Vereine und die Ehrenamtlichen nicht! Vereine, gemeinnützige Vereine ersticken auch in der Bürokratie. Der Verwaltungsaufwand geht weit über das Ehrenamt hinaus. Nur ein Beispiel : Schutzkonzept (Acht Stufenplan) zur Erhaltung der Förderfähigkeit von Sportvereinen. Um das umzusetzen, braucht man einen Juristen und einen fähigen Sachbearbeiter.
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Notarwesen verschlanken und ggf. Verwaltungsschritte ganz abschaffen. Viele Akte der Unternehmensgründung und Verwaltung bedürfen eines persönlichen Erscheinens beim Notar. Dann wird teilweise stundenlang Text vorgelesen. Das geht einfacher, digitaler und effizienter!
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Zahl der Bundesländer drastisch reduzieren, ich will als Steuerzahler nicht geschätzt 200 Ministerien finanzieren.
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Die Belastung durch Bürokratie muss deutlich gesenkt werden. Deshalb brauchen wir das “One in, two out”-Prinzip, nach dem bei Einführung einer Vorschrift mindestens zwei bestehende Vorschriften abzuschaffen sind. Die Einführung des Once-Only-Prinzips, damit Bürger und Unternehmen ihre Daten bei Ämtern nur einmal einreichen müssen. Die Bonpflicht soll ersatzlos abschafft und den Mehrwertsteuersatz auf ein einheitliches Niveau gesenkt werden. Das europäische Lieferkettengesetzes soll abgeschafft werden, ebenso die ab 2025 geltende Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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Alle bisherigen Ideen sind zu unkonkret und deswegen unwirksam. Fortschritt gibt es zum Beispiel mit einer kleinen, aber sehr wirksamen Änderung im Digitalgesetz.
Dort steht „Benutzerfreundlichkeit“. Dieser Begriff ist vage, unkonkret und kann nicht gemessen werden. Das bedeutet, dass alle Digitalprojekte scheitern müssen, weil gar keine Metriken für den Erfolg aus dem Begriff „Benutzerfreundlichkeit“ abgeleitet werden können.
Die FDP muss sich dafür einsetzen, den Begriff zu ersetzen durch „Gebrauchstauglich“ / „Usable / Usability“ nach ISO 9241-11. Diese Norm ist international / weltweit bekannt und bietet konkrete Aspekte zur Messung der Gebrauchstauglichkeit / Usability von Prozessen, von Verfahren, von Dienstleistungen, von Webseiten etc.. Zu diesem Begriff gibt es weltweit anerkannte Kriterien wie: Effizienz (wieviel Aufwand in Form von Besuchen auf einer Behörde, Wartezeit, Klicks auf Websiten etc. benötige ich für Ummeldung eines Wohnsitzes?), Effektivität (Kann ich als Bürger mein Ziel erreichen, oder nur zu einem bestimmten Maße?), wie zufrieden ist der Bürger (messbar mit Fragebogen), Barrierefreiheit (wieviel Aufwand brauche ich, wenn ich Einschränkungen habe?), UX / Benutzererlebnis (macht mir das Ganze Spaß ? Bin ich begeistert?), Vermeidung von Gefahren (werde ich als Benutzer vor Gefahren bewahrt?). Dies sind Aspekte, die alle mit weltweit anerkannten Methoden geprüft und gemessen werden können. Sogar Vergleiche mit anderen Ländern sind möglich.Der bisherige Begriff „Benutzerfreundlichkeit“ ist NICHT messbar und international NICHT anerkannt.
Das bisherige Digitalgesetz nennt hier nur Webseiten und verengt alles und ist deshalb untauglich.
Digitalgesetz muss der Begriff „Gebrauchstauglichkeit nach ISO 9241-11“ eingeführt werden, der Begriff „Benutzerfreundlichkeit“ entfernt werden.
Eine Analogie gibt es im Bereich Medizingeräte. Die Empfehlung der FDA in USA führt dazu, das nur Medizingeräte zugelassen werden die eine Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit nach bestimmten Kriterien erfüllt haben. Analog dazu sollten nur Verwaltungsanwendungen zugelassen werden, die bestimmte Kriterien der Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Modell der FDA ist im Vergleich zur MDR, die in Europa verwendet wird, sehr konkret und sehr erfolgreich.
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Digitalisierung darf nicht heißen, analoge Abläufe 1:1 ins Digitale zu kopieren. Sie muss Prozesse vereinfachen, Verantwortung dezentralisieren und Menschen befähigen, selbstbestimmt zu handeln. Nur so entsteht echte digitale Freiheit.
Beispiel Bewohnerparkausweis: Es muss doch möglich sein, dass die Identifikation digital ermöglicht wird (z. B. eID, Elster-ID, BankIdent), dass ich digital unterschreiben kann, der Vorgang automatisiert (Adresse, Berechtigung, Fahrzeugdaten) über Schnittstellen geprüft wird, keine Nachweise als Anhänge. Und ich dann den Parkausweis als digitale Belegkopie bekomme. Man kann darüber diskutieren, ob er noch physisch verschickt werden muss, damit er im Auto angebracht wird, oder ob eine Kennzeichenüberprüfung (wie beim SMS-Parkticket) nicht ausreichend ist. Theoretisch sollte das per Kennzeichenscan und sofortiger Datenbankabfrage auch möglich sein.
Und schon haben wir eine Personalstelle in der Verwaltung frei, die sich um andere Dinge kümmern kann. -
KEINE Bürger ID
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Problem: Strukturelle Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten im Thema Rente und Pension. Während die einen eine Rente auf der Basis des Durchschnittseinkommens ihres Lebens erhalten, erhalten Beamte eine Pension auf der Basis des letzten und somit höchsten Einkommens.
Lösungsweg: Angleichen auf dasselbe Prinzip, des Durchschnittseinkommens ihres Lebens. Koppelung der möglichen Pensionshöhe an das Rentensystem. Sinken die Renten, so sinken die Pensionen.
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"Bürgergeld" so zusammenfassen, dass man alle Unterstützungsleistungen (z.B. Wohngeld, Schulgeld für Ausflüge und Mittagessen, Kindergeld, Unterstützungsleistungen aller Art) aus EINER Hand erhält, aus EINER Behörde, heute müssen Anträge an verschiedene Behörden gestellt werden, die sich nicht miteinander austauschen, Sachverhalte müssen mehrfach eingereicht und dargelegt werden.
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Je direkter der Austausch von Arm zu Reich und umgekehrt ist, desto effektiver ist eine Gesellschaft. Gemäß dieser These ist es dringend notwendig die sozialen Behörden (Jobcenter und Sozialamt) so weit abzuschaffen, wie möglich.
1.) Möglichst alle Extraleistungen, wie Bewerbungskosten, Fahrtkosten usw. die durch Einzelanträge bewilligt werden abschaffen. Gegebenenfalls durch eine Pauschale ersetzen. Für Abrechnungen und Bewilligungsbescheide kann man wirklich KI verwenden.
2.) Das Personal des Jobcenters sollte wirklich auf die Arbeitsvermittlung beschränkt werden und muss nicht akademisiert sein. (Leiharbeitsfirmen könnten hervorragend den Job des Jobcenters übernehmen) -
Ich bin davon überzeugt, dass wir einen guten, qualitativ hochwertigen Staatsapparat benötigen. Gleichzeitig stelle ich fest, dass der Staat (zumindest auf Bundesebene) in den letzten Jahren immer stärker in die Wirtschaft eingegriffen hat. Daraus sind eine ganze Reihe an Beteiligungen entstanden (über 100 unmittelbare Beteiligungen auf Bundesebene und weitere über 350 mittelbarer Beteiligungen). Zugleich ist auch die Anzahl an Behörden (soweit ich das beurteilen kann) gewachsen. Im Einzelfall kann dies immer richtig und wichtig sein. Ich glaube, aus einer Gesamtsicht heraus, wäre es gut, wenn sich die staatliche Bürokratie etwas stärker auf ihre Kernaufgaben zurückzieht und dafür in diesen eine noch bessere Leistung erbringt.
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Ich würde für eine Reduzierung des Föderalstaates plädieren, d. h., dass Aufgaben von Kommunen und Ländern zur Effizienzsteigerung an den Bund verschoben werden. Des Weiteren würde ich 30 Prozent leistungsbasierte Bezahlung für Angestellte und Beamte vorschlagen, zur Erhöhung von Fairness, Arbeitsklima und Motivation.
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Ein moderner Staat entlastet Bürger, Unternehmen und Behörden, indem er effizient, digital und serviceorientiert arbeitet. Politik muss Strukturen vereinfachen und Verwaltungsprozesse an die Anforderungen der Gegenwart anpassen.
Verwaltung verschlanken heißt, Bürokratie reduzieren, Doppelstrukturen vermeiden und Entscheidungswege verkürzen. Ein schlanker Staat schafft Raum für Eigenverantwortung und Innovation.
Prozesse digitalisieren bedeutet, Anträge, Genehmigungen und Kommunikation effizient online abwickeln zu können. Digitale Verwaltung spart Zeit, Kosten und erhöht Transparenz.
Serviceorientierung stärken heißt, dass Bürger und Unternehmen als Kunden der Verwaltung betrachtet werden. Freundlichkeit, Effizienz und klare Kommunikation verbessern Vertrauen und Akzeptanz staatlicher Leistungen.
Die FDP steht für einen modernen Staat: effizient, digital und serviceorientiert – damit Verwaltung Bürger unterstützt, statt sie zu bremsen.
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Gesetze so formulieren, dass zunächst die Ziele eines Gesetzes klar benannt werden. Idealerweise möglichst wenig Vorgaben zur Umsetzung machen (technologieoffen). Falls Umsetzung beschrieben wird, muss auch beschrieben werden, wie die Umsetzung bei der Zielerreichung gemessen werden kann - und welche Kosten bei der Messung / Umsetzung entstehen.
Ziel dieser Idee ist, dass keine detaillierte Umsetzungsvorgabe erfolgt und sich darin verheddert wird; dass Ziele klar von Umsetzungen getrennt werden; dass keine unnötigen Messungen erfolgen, die niemand analysieren kann und unnötig Kosten entstehen (z.B. 500 Millionen Bürokratie zur Verteilung von 2 Milliarden Kindergrundsicherung; Energiemessdaten erheben ohne Nutzung in der Analyse etc.) -
Die unbefristete Umtauschmöglichkeit von D-Mark in Euro könnte auslaufen. Nach über 23 Jahren Euro-Einführung handelt es sich überwiegend um geringe Beträge, deren Bearbeitung weiterhin Bürokratiekosten verursacht. Eine gesetzliche Frist (z.B. Ende 2030), nach der kein Umtausch mehr möglich ist, würde perspektivisch Verwaltungsressourcen einsparen und dürfte verfassungsrechtlich unproblematisch sein.
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Eine europäische KI-Vision entwickeln, die bias-frei z.B. ein autonomes KI-System umfasst, das (ausnahmsweise) nicht von den wenigen US-amerikanischen Tech-Unternehmen gesteuert wird. Eine nicht manipulierte und nicht manipulierende KI, die nicht zur Durchsetzung von Interessen genutzt wird, sondern zum Erkenntnisgewinn, kann europäischer USP sein und die Wettbewerbsfähigkeit und die Unabhängigkeit der EU stärken. Das Ganze könnte ein Puzzleteil einer EU-Vision sein, die Europa klar von Asien und USA abgrenzt und als Zentrum der Wissenschaftsfreiheit, Bürgerrechte etc. definiert. Liberale Werte als Alleinstellungsmerkmal in einer neuen Welt und Anziehungspunkt für alle Menschen, die an diese liberalen Werte glauben.
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Vom Antrags- zum Service-Staat
Ziel: Leistungen des Staates (Bund, Land, Kommune) werden automatisch erbracht, sobald ein bekannter Bedarf vorliegt. Der Bürger muss nicht mehr aktiv Anträge stellen und Daten mehrfach einreichen.
Kern-Schritte
1. Sichere Daten-Plattform schaffen:
- Keine zentrale Datenbank! Stattdessen wird ein föderales Ökosystem aufgebaut, das weiß, wo welche Daten liegen.
- Daten verbleiben bei den Quellbehörden (Einwohnermeldeamt, Finanzamt, etc.) und werden nur auf festgelegten, sicheren Kanälen für konkrete Leistungen abgefragt.
2. Bürgerkonto als Schaltzentrale einführen:
- Jeder Bürger erhält ein sicheres Online-Konto (via Personalausweis).
- Er sieht, welche Daten vorliegen, und verwaltet Einwilligungen für den Datenaustausch zwischen Behörden.
- Ein Transparenzprotokoll zeigt jeden Zugriff.
- Es gibt in den Behörden die Möglichkeit nach Einwilligung aktiv dabei Unterstützung zu erhalten.
3. Automatisierte Services etablieren:
- Prozesse werden so umgestaltet, dass der Staat aktiv wird. Statt eines Antragsformulars erhält der Bürger ggf. eine Benachrichtigung: "Wir haben die Daten für Leistung X. Wollen Sie sie diese beantragen? [Ja/Nein]".
Vorteile:
- Für Bürger:
· Keine Doppelarbeit: Das "Once-Only"-Prinzip – jede Information wird nur einmal mitgeteilt.
· Weniger Bürokratie: Kein mühsames Ausfüllen von Formularen und Sammeln von Nachweisen.
· Proaktiver Staat: Leistungen gehen automatisch ein, man "verpasst" nichts mehr.
- Für den Staat:
· Hohe Effizienz: Verwaltungskosten sinken durch Automatisierung.
· Richtigere Entscheidungen: Vollständigere Datenlage führt zu weniger Fehlern.
· Erhöhte Bürgerzufriedenheit und Vertrauen in den Staat.
Herausforderungen:
- Rechtliche Hürden: Ein neues Datennutzungsgesetz ist nötig, um den datenschutzkonformen Behördenaustausch explizit zu erlauben und zu regeln.
- Föderale Komplexität: Bund, Länder und Kommunen müssen sich auf einheitliche Technologien und Prozesse einigen.
- Kulturwandel in der Verwaltung: Vom bewahrenden "Antragsprüfer" zum dienstleistungsorientierten "Aktivierer".
- IT-Sicherheit: Die Plattform muss gegen Cyberangriffe geschützt und absolut vertrauenswürdig sein.
Konkrete Beispiele:
- Elterngeld & Kindergeld:
· Heute: Mehrere Anträge mit gleichen Nachweisen.
· Zukunft: Standesamt meldet Geburt → System schlägt automatische Beantragung vor → Bürger stimmt zu → Daten werden von Finanzamt und Meldebehörde abgerufen → Leistung wird gezahlt.
- Wohngeld:
· Heute: Komplexer Antrag mit vielen Nachweisen.
· Zukunft: Bürger aktiviert "Automatische Prüfung" → System prüft jährlich Einkommen (Finanzamt) und Miete (Melderegister) → Bei Anspruch: Benachrichtigung und Angebot zur automatischen Auszahlung. -
Tokenisierung der Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2.
Damit einhergehend dieses System zu nutzen und als Eigentumsnachweis bei einem Verkauf nachzuweisen oder direkt an den neuen Käufer digital zu senden inkl. Zulassungsbehörde. Ebenfalls eine Möglichkeit digital Autos an und abzumelden ohne persönlich anwesend zu sein.
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EU Silikon Valley als zentraler IT Lieferant für EU Standards und Software inkl. Digitaler Datenhaltung. Es muss Schluss sein mit föderaleristischer Software- und IT Entwicklung. Verwaltung dezentral, IT Service zentral, EU weit und verpflichtend.
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Alle Ministerien und Verwaltungsstrukturen auf den Prüfstand stellen. So viele Ministerien wie möglich abschaffen oder zusammenlegen. Anzahl der Staatsekretäre halbieren. „Beauftragte” abschaffen. Verbandsklagerechte einschränken.
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Förderverfahren konsequent digitalisieren und dabei vereinheitlichen und vereinfachen.
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Digitalisierung von Museumsbeständen vorantreiben, um eine breite Teilhabe zu ermöglichen.
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Digitaler Schnellstart für die Unternehmensgründung - Pragmatik vor Formalia - insbesondere für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
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Abbau möglichst vieler Stellen in der städtischen Verwaltung. Grundsätzlich sollte die FDP verlauten lassen, dass immer mit der teuersten Stelle zuerst angefangen wird. Ziel der FDP ist es: "immer die teuerste Stelle zuerst zu streichen, bis alle städtischen - und auch Gemeindebediensteten beim Mindestlohnniveau angekommen sind. Im Gegenzug werden dann auch unterqualifizierte Bewerber an die Tätigkeiten herangeführt." Das Geld, welches von den teureren Stellen abgezogen wird, wird zur aufgabenorientierten Ausbildung der unterqualifizierten Bewerber eingesetzt. Bevorzugt Bürgergeldempfänger.
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Kultur einfacher und unbürokratischer fördern. Förderkultur entschlanken.
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Weiterbildungsmöglichkeiten und entsprechende Fördermöglichkeiten digitalisieren, um Abgebote und Arbeitsmarktchancen transparent und leicht auffindbar zu machen.
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Entbürokratisierung von Erbfällen in Deutschland - Entlastung der Justizbehörden.
Begrenzung der gesetzlichen Erbfolge: Gesetzlich festlegen, dass bei Intestaterbfolge nur nahe Verwandte erben (z. B. bis zu Großeltern und deren Nachkommen). Entfernte Verwandte (Urgroßeltern, Cousins 2. Grades etc.) würden ausgeschlossen; fehlt es an näheren Erben, erbt der Staat. Dies entspricht dem Vorbild in GB und verhindert langwierige Erbenermittlungen in die entfernte Verwandtschaft.
Automatisches Erbrecht des Ehegatten ausweiten:
Prüfen, ob der überlebende Ehegatte (ggf. auch eingetragener Lebenspartner) gesetzlich in mehr Fällen Alleinerbe werden kann – insbesondere wenn keine (minderjährigen) Kinder vorhanden sind. Dies würde Erbengemeinschaften vermeiden und entspricht Modellen in Skandinavien (Schweden). Alternativ könnte ein Wahlrecht eingeführt werden, sodass der Ehegatte den Anteil der Kinder zunächst übernehmen kann (gegen Ausgleichsforderung), ähnlich der niederländischen Regelung.Pflichtteilsrecht überprüfen:
Eine Einschränkung des Pflichtteils für entferntere Angehörige (z. B. Wegfall des Pflichtteils für Eltern des Erblassers, wenn dieser eigene Kinder hatte) könnte Testatoren erlauben, klarere Verfügungen ohne bürokratische Ausgleichsansprüche zu treffen. Auch das könnte indirekt Verfahren erleichtern. Allerdings ist dies gesellschaftlich kontrovers – daher ggf. nur behutsam angehen.Notar als Erbschein-Ersatz:
Einführung eines Verfahrens, in dem Notare Erbscheine ausstellen dürfen. Nach niederländischem Vorbild könnten Notare die Erben feststellen und eine Erbenbescheinigung erteilen, die wie ein Erbschein wirkt. Dies würde die Nachlassgerichte massiv entlasten und dank der vorhandenen Notariatsstruktur dennoch Rechtssicherheit gewährleisten. Notare könnten flexibler und schneller reagieren; die gerichtliche Kontrolle bliebe in Streitfällen möglich.Zentrales Nachlass-Portal:
Aufbau eines digitalen Nachlassportals, über das Angehörige alle notwendigen Schritte abwickeln können. Dieses Portal könnte an das bereits existierende zentrale Testamentsregister und das elektronische Personenstandsregister angebunden sein. Denkbar ist, dass ein Erbe sich mit dem Sterbefall beschäftigt, indem er sich online identifiziert, die Sterbeurkunde digital einreicht und dann Schritt für Schritt durch die Nachlassabwicklung geführt wird (Checklisten, Formulare, Fristen). Auch Anträge (z. B. auf Erbschein) könnten elektronisch gestellt werden. Das Portal könnte zudem eine Art „digitales Nachlasszeugnis“ generieren, sobald alle erforderlichen Daten geprüft sind.Once-Only-Prinzip umsetzen:
Behörden sollen benötigte Dokumente automatisiert abrufen, statt Bürger diese mehrfach beschaffen zu lassen. Konkret: Das Nachlassgericht sollte Sterbeurkunde, Geburtsurkunden der Erben etc. direkt aus den Standesamtsregistern elektronisch beziehen können. Eine gesetzliche Grundlage im FamFG und der Grundbuchordnung wäre zu schaffen. So müsste z. B. ein Erbe nicht mehr sein Familienstammbuch kopieren und beglaubigen lassen; das Gericht holt sich die Verwandtschaftsnachweise selbst. Ebenso sollte die Grundbuchumschreibung direkt auf die elektronischen Nachlassakten zugreifen dürfen, um einen Erbschein überflüssig zu machen.Elektronischer Erbschein / Nachlasszeugnis:
Einführung eines elektronisch signierten Erbscheins, der sofort nach Erteilung digital an Banken, Grundbuchämter usw. übermittelt werden kann. Das könnte analog zum Europäischen Nachlasszeugnis erfolgen. In Verbindung mit dem oben genannten Once-Only-Prinzip ließe sich die Bearbeitungszeit drastisch verkürzen, da Medienbrüche entfallen.Vorläufiger Erbnachweis für dringliche Verfügungen:
Schaffung eines Instruments, das Erben erlaubt, vor Erteilung des endgültigen Erbscheins dringende Geschäfte zu tätigen. Etwa ein „vorläufiges Nachlasszeugnis“, das auf Antrag unmittelbar nach dem Todesfall ausgestellt wird (gegen einfache Nachweise wie die Sterbeurkunde und eidesstattliche Versicherung der nächstgelegenen Verwandten). Dieses könnte begrenzte Verfügungsbefugnisse einräumen – z. B. bis zu einem bestimmten Betrag vom Konto abheben, eine Beerdigung bezahlen, Wertpapiere zur Schadensabwendung verkaufen. Das mindert das Risiko wirtschaftlicher Schäden durch Wartezeiten.Freigaberegel für kleine Guthaben:
Angelehnt an die britischen Bankpraktiken sollten deutsche Banken gesetzlich verpflichtet oder motiviert werden, Kontoguthaben bis zu einer bestimmten Höhe ohne Erbschein freizugeben. Beispielsweise könnte man festlegen, dass bis 10.000 € Guthaben an den überlebenden Ehegatten oder die Kinder ausgekehrt werden dürfen, sobald eine Sterbeurkunde und Verwandtschaftsnachweise vorliegen. Die Bank hätte im Gegenzug Haftungsfreistellung, solange sie sorgfältig prüft. Dies würde viele Kleinnachlässe sofort erledigen und Gerichte entlasten. Bisher führen Banken / Sparkassen dies mit eigenen Formularen bereits durch - es fehlt die gesetzliche Rückendeckung.Transmortale Vollmacht fördern:
Öffentlichkeitskampagnen und Standardformulare, um die Kontovollmacht über den Tod hinaus bekannter zu machen. Außerdem könnten gesetzliche Klarstellungen die Rechte eines Bevollmächtigten nach Todesfall absichern (zurzeit zögern manche Stellen, Vollmachten anzuerkennen, sobald der Tod bekannt wird, obwohl sie juristisch gültig sind). Eine breite Nutzung solcher Vollmachten würde zahlreiche Nachlassfälle unkompliziert halten.Standardisierte Inventar- und Teilungsregeln: Nach Vorbild Schweden könnte man überlegen, ein pflichtiges Nachlassverzeichnis einzuführen. Zwar wäre dies eine zusätzliche Pflicht, aber wenn es – z. B. innerhalb von 6 Monaten – erstellt und behördlich anerkannt wird, könnte es als universeller Erbnachweis dienen und zugleich die Basis für die Erbauseinandersetzung sein. In diesem Zuge könnte ein vereinfachtes Verfahren zur Erbteilung etabliert werden: etwa muss bei mehreren Erben binnen einer bestimmten Frist dem Nachlassgericht gemeldet werden, wie die Aufteilung erfolgen soll, andernfalls wird eine amtliche Vermittlung (Mediator oder Nachlasspfleger) eingeschaltet. Dies würde besonders festgefahrene Erbengemeinschaften schneller auflösen.
Fristen für Nachlassgerichte: Gesetzliche oder interne Service-Vorgaben, wie schnell Kernprozesse erledigt sein sollen (z. B. Testamentseröffnung innerhalb von 1 Monat nach Eingang, Erbscheinserteilung in unstreitigen Fällen innerhalb von 3 Monaten). Werden diese Fristen überschritten, sollte automatisch geprüft werden, ob etwa personelle Verstärkung oder Aufteilung der Arbeit nötig ist. Denkbar ist z. B. einfach gelagerte Erbscheinanträge (etwa: ein Erbe, Ehegatte, kein Streit) im Eilverfahren zu bearbeiten.
Entlastung der Rechtspfleger durch Assistenzsysteme:
Einführung von Software, die Erbscheinsanträge vorprüft und den Großteil der Routine (Vollständigkeit der Urkunden, Berechnung der Erbquoten nach Stammbaum) automatisiert erledigt. Der Rechtspfleger müsste dann nur noch die Ergebnisse kontrollieren. So könnte die Durchlaufzeit verkürzt werden. In Pilotprojekten könnten KI-gestützte Systeme genealogische Daten auslesen und Erbquoten ermitteln – was heute manuell Tage dauert, kann digital in Sekunden gehen.Verbesserte Vernetzung von Gerichten, Notaren und Banken:
Aufbau einer sicheren Kommunikationsplattform, über die Nachlassgerichte notarielle Testamentsdaten abrufen können und über die Banken den Gerichten den aktuellen Kontostand melden. Beispielsweise könnte, sobald ein Erbschein beantragt wird, das Gericht elektronisch eine Anfrage an alle Banken stellen (ggf. via Bundesbank-Kontenregister), um Konten des Verstorbenen zu ermitteln und einzufrieren. Umgekehrt könnten Banken nach Erteilung automatisiert die Freigabe erhalten. Solche integrativen Systeme existieren bisher nicht, würden aber viel manuellen Mitteilungsaufwand sparen.Nachlass-Fallmanagement durch Behörden: Einrichtung eines zentralen Ansprechpartners je Todesfall. Zum Beispiel könnte – analog Dänemark – das Standesamt oder eine Nachlassstelle beim Amtsgericht die Koordination übernehmen. Sobald der Tod registriert ist, nimmt diese Stelle mit den Angehörigen Kontakt auf, informiert über nötige Schritte, sammelt deren Wünsche (z. B. „Wir wollen privat abwickeln“ oder „Wir benötigen Hilfe bei Schulden/Nachlassverwalter“) und steuert dann den Prozess. Das würde die aktuell oft fragmentierten Abläufe (jeder Erbe beantragt für sich etwas, keiner hat Gesamtübersicht) bündeln.
Schulung und personelle Aufstockung: Kurzfristig sollte angesichts der Pensionierungswelle und Überlastung bei Nachlassgerichten über zusätzliche Einstellungen oder Abordnung von Personal nachgedacht werden. Außerdem könnten Mitarbeiter geschult werden, einfache Maßnahmen zu nutzen, wie z. B. Zustimmungserklärungen der Miterben einzuholen, um Anhörungen zu sparen.
Der DAV hat angeregt, dass Erbscheinsanträgen in unstreitigen Fällen bereits schriftliche Zustimmungen aller Beteiligten beigefügt werden können, sodass das Gericht ohne weitere Verzögerung entscheiden kann. Solche praktischen Handgriffe sollten gefördert und standardisiert werden.Abschaffung überholter Formerfordernisse: Prüfen, ob z. B. das eigenhändige Testament in heutiger Zeit noch zeitgemäß ist, oder ob – wie in NL – eine Pflicht zur notariellen Beurkundung langfristig sinnvoll wäre, um chaotische Erbfälle zu reduzieren. Kurzfristig könnte man zumindest verlangen, dass im eigenhändigen Testament die gesetzlichen Erben benannt werden, damit das Gericht weniger recherchieren muss.
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Einführung systematischer definierter Prozesse zur Ideenfindung und Verabschiedung von Veränderungen (Vereinfachungen) von Gesetzen, Vorschriften und Regeln aller Art. Auf allen Verwaltungsebenen sollte eine angemessene Ermächtigung für die Einführung resultierender Veränderungen geschaffen werden; ggfs mit lokalen Geltungsbereichen.
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Digitalisieren kann auch zu mehr Bürokratie führen. Bsp. Einführung digitaler Ausweise, Eintritt in Portale öffentlich-rechtlicher Organisationen. Digitalisierung ja, aber nur, wenn die dahinter liegenden Prozesse verschlankt werden.
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Personalausweis muss kostenfrei sein. Linke Tasche, rechte Tasche + überflüssige Verwaltungsaufgaben passen nicht zum schlanken Staat. Es macht keinen Sinn, dass der Staat von jedem Bürger einzeln Geld einsammelt, wenn dieser Verwaltungsakt doch ohnehin für alle verpflichtend ist und letztendlich keine freiwillige Leistung welche nur einzelne Bürger in Anspruch nehmen. Entsprechende Verwaltungsaufwendungen würden dadurch entfallen und Prozesse vereinfacht. Insgesamt (über alle föderalen Strukturen hinweg) würden zudem Kosten eingespart.
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Bürokratieabbau für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
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Radikale Verschlankung des Verwaltungsapparates. Wozu braucht jedes Bundesland z.b ein Bildungsministerium.
Ein Ministerium und das gilt für Gesamtdeutschland. Spart unterm Strich auch Kosten.
Unnötige Verfahren und Gesetze gehören abgeschafft. Warum gar jedes Land eine eigene Bauvorschrift? Macht alles nur kompliziert und teuer. Experten bzw Fachleute aus der Praxis sollen beim aussortieren helfen. Pragmatismus ist hier auch gefragt. -
Deutschland leidet unter Verantwortungslosigkeit und Leistungsverweigerung!!!
Was ist damit gemeint:
Ein Aspekt der Verantwortungslosigkeit ist die Herstellung von Vorschriften und Formularen, mit denen man selbst sich in der Verwaltung vor jeder Verantwortung schützt und sie auf andere (die Bürger) abwälzt. Dieses Verhalten erzeugt bei den Bürgern den Eindruck, dass die Staatliche Verwaltung nicht der Diener der Bürger und des Staates ist, sondern dass staatliche Verwaltung die Bürger versklavt.
Die Lösung ist Bürokratieabbau! Die das jetzt fordern haben aber keine Ideen dazu, weil angebliche Sachzwänge es nicht möglich machen. Das Schlagwort der Lösung heißt: VERWALTUNGSNEUTRALITÄT
Was ist damit gemeint: Verwaltungsneutralität besagt, bei jedem Gesetz, dass verabschiedet werden soll, müssen die Urheber des Gesetzes die Verwaltungsneutralität nachweisen. Heißt: es darf in keiner Ebene ein Mehraufwand erzeugt werden als der jetzt schon vorhandene. Ansonsten darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Sprich: die Gesetzgeber und Verwaltungen müssen unnütze Vorschriften oder Formulare abschaffen, damit es keinen höheren Verwaltungsaufwand sowohl in den staatlichen Verwaltungen und bei den Bürgern gibt. So würde schon mal die ausufernde Bürokratie begrenzt. Das gilt dann auch gegenüber der EU. Heißt konkret, es wird keine neue Vorgabe der EU mehr umgesetzt, wenn durch die EU-Gremien die Verwaltungsneutralität nicht nachgewiesen wurde.
Dies wäre die erste Stufe des Bürokratieabbaus.
Die nächste Stufe ist: Für jedes neue Gesetz müssen 5 alte Gesetze zusammengelegt oder gestrichen werden. Erstes Ziel wäre die Reduzierung der Gesetze auf die Hälfte der derzeitigen. Da wäre besonders an die derzeitige Gesetzgebung im Steuerrecht zu denken.
Das derzeitige Steuerrecht ist in hohem Masse bürgerfeindlich, weil sich im Dickicht der Gesetzgebung am ehesten teure Steuerberater auskennen. Mit den entsprechenden Tricks werden, die die es sich leisten können, immer reicher und die normalen arbeitenden Bürger werden ausgeplündert. So kommt es das der Cum-Ex-Skandal überhaupt entstehen konnte und dass sich bestimmte Leute unter politischem Schutz sich mit Milliarden bereichern konnten. Und weil auch die derzeitige politische Kaste nicht gewillt ist solche Parteien-Finanzierer zu stören, ändern die Politiker nichts. Was weiterhin dazu führt, dass die Staatsfinanzen geplündert werden. Die Lösung wäre die Abschaffung der Steuergesetze, die diesen Betrug ermöglichen. Es sei angemerkt, dass das gerade verabschiedete sogenannte Bürokratie-Entlastungsgesetz vor allem den Cum-Ex-Betrügern genutzt hat, weil so viele ihrer Taten unter die Verjährung fallen.
Es kann nicht sein, dass die arbeitende Bevölkerung inzw. häufig mehr als 50 % ihres Lohnes abgeben muss. Da wünscht man sich einen König zurück, der hat nur den Zehnt verlangt.
Es ist die Verantwortungslosigkeit der Politiker, dass Bürger 50 % und in Zukunft noch mehr abgeben müssen. Aufgrund des Diätensystems und der mangelnden Erfahrung mit realem Arbeiten haben Politiker nicht das Verständnis für die Nöte der Bürger.
Diäten sind der Freifahrtschein für verantwortungslose Politik. Das gehört geändert: Alle Politiker sollen genauso wie Bürger Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Außerdem sollten Politiker leistungsgerecht bezahlt werden. Die Leistungsbemessung könnte so aussehen:
Der prozentuale Anstieg der Arbeitslosigkeit führt automatisch zur Kürzung der Politikergehälter, also wenn die Arbeitslosigkeit 3% ist, wird den Politikern 3% vom Gehalt abgezogen, steigt die Inflation um 5% werden den Politikern 5% ihres Gehaltes abgezogen, sinkt das Bruttoinlandsprodukt um 2% werden 2% von Gehalt der Politiker abgezogen. Gleiches gilt für alle Sozialabgaben. Verbessern Politiker die Situation sollen sie auch entsprechend belohnt werden. Und dies muss erfolgen für alle Politiker im Parlament. Eine solche Regelung würde viele positive Effekte für die gesamte Politik haben: so würde die Einigungsfähigkeit zunehmen, wenn es um die Prosperität des Staates geht, und zwar über politische Grenzen hinweg. Es wäre sehr wahrscheinlich, dass sinnfreie Staatsausgaben und Steuerverschwendung auch in das Blickfeld der Politiker geraten würden. Bisher haben Bürger den Eindruck es wird völlig verantwortungslos Geld ausgegeben und Politiker verweigern sich einer Leistungsbemessung.
In der Demokratie sollten Politiker und staatlich Verwaltung die Diener des Staates sein, sprich der Bürger und nicht umgekehrt. -
- Vollständige digitale Prozesse, von Start bis Ende
- Digitalisierung/Staatsmodernisierung muss konkret gemacht werden.
- Transparenz für jeden Bürger sichtbar und greifbar
- 50% Prozent Reduzierung von Ministerien und Verwaltungsmitarbeitern
- Prozesse gänzlich (End-to-End) digital betrachten
- Fax-Verbot ab 20XX
- 1 App für alles und für jeden
- Digitale Unterstützung für ältere Menschen auf dem Amt
- Bürokratie aus Brüssel stoppen
- Alle Gesetze laufen in 5 Jahren ab.
- Über mögliche 500 Sozialleistungen: Vereinfachung auch im Sozialsystem
- Vereinfachung von Begrifflichkeiten (z.B. Einkommenbemessung)
- Bürgergeld im liberalen Sinne
- Prozesse auf den Prüfstand vor der Digitalisierung
- Fälschungssichere digitale Identität mit Geburt zuweisen und ein Leben lang benutzen. Damit kann man effizient Datenhaltung betreiben und schnellere Abläufe ermöglichen. Kommt den Bürgern durch schnellere Bearbeitung zugute. Bedenken: Es gibt auch Möglichkeiten durch diese Digitale Identität Entwicklungen zu begünstigen, die nicht gewünscht sind (Ethik, Sinn und Freiheit, Privatsphäre sind abzuwägen).- Bürokratiemelder: https://staatskanzlei.hessen.de/entbuerokratisierung/der-buerokratiemel… --> Beispiel Hessen auch für Bund und BaWü fordern
- Eine Bewilligungsbehörde bei mehreren Zuwendungsgebern: Wenn mehrere Behörden oder Stellen Gelder für ein Projekt zur Verfügung stellen, musste bisher lediglich sichergestellt werden, dass sie sich untereinander abstimmen. Neu ist nun: Der eigentliche Förderbescheid kommt künftig grundsätzlich nur noch von einer einzigen Behörde. Das schafft Klarheit und reduziert Bürokratie im Sinne der Empfänger.
- Erhöhung der Betragsgrenze beim Besserstellungsverbot: Bei Projektförderungen durften Projektmitarbeiter finanziell nicht bessergestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete, wenn die Zuwendung mehr als 50.000 Euro betrug. Im Ergebnis erschwert das nicht nur die Mitarbeiterakquise, sondern führt auch dazu, dass die Stellen kompliziert nach den Maßstäben des Öffentlichen Dienstes bewertet werden müssen. Dieser Betrag wurde auf 100.000 Euro erhöht, sodass regelmäßig derartige Bewertungen nicht erforderlich sind.
- https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/kom… --> Das aktuelle Gesetz der Landesregierung unterstützen! Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz.
- Daten in der Verwaltung als KI und Anwendungen nutzen. Müssen auf Deutschen Cloudservern vorgehalten werden, damit der Zugriff beschränkt werden kann. Datenschatz nutzen und KI mit den Verwaltungsdaten trainieren.
- „Steuern auf einem Bierdeckel“ - Als Ziel erheben! Investitions-Neutralität des Steuersystems anstreben!
- Wie setzen wir Anreize für Bürokratieabbau? => Freiwerdende Ressourcen in der Verwaltung nicht entlassen, sondern weiterbilden, empowern und für die Weiterentwicklung nutzen und einsetzen!
- Gegenseitige Abhängigkeit als Chance und Ressource - Andere brauchen und selber gebraucht werden! Fördert Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
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Ich plädiere dafür, die historische Stabilität und Verlässlichkeit des Beamtentums mit der Innovationskraft, Flexibilität und dem unternehmerischen Denken der freien Wirtschaft zu verbinden. Eine zukunftsfähige Finanzverwaltung muss nicht nur rechtssicher, sondern auch handlungsfähig sein und Chancen mutig ergreifen können.
1. Ausbau von Kommunikations- und Schnittstellenstrukturen
Der Austausch zwischen Bediensteten der Finanzverwaltungen und den steuerberatenden Berufen sollte systematisch verstärkt werden. Mehr digitale Schnittstellen, transparente Kommunikationswege und gemeinsame Dialogformate erhöhen Effizienz, Verständnis und Rechtsklarheit auf beiden Seiten.2. Flexiblere und pragmatischere Entscheidungsprozesse
Kurzfristig notwendige Entscheidungen müssen durch vereinfachte, aber rechtssichere Erlasse, Verfügungen und digitale Instrumente schneller umgesetzt werden können. Eine moderne Verwaltung braucht Handlungsspielraum und Mut zur praxistauglichen Lösung, gerade in dynamischen Situationen.3. Konsequenter Abbau starrer Verwaltungsstrukturen
Starre, historisch gewachsene Strukturen sollten mit aktiver Beteiligung der Betroffenen – intern wie extern – überprüft, verschlankt und neu aufgebaut werden. Ziel ist eine lernfähige, agile Verwaltungsorganisation, in der Engagement und Gestaltungswille nicht gebremst, sondern genutzt werden.