KV Ravensburg · virtuell · 26.11.2025 · 19:25 Uhr

2. Grundsatzprogramm Workshop KV Ravensburg

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Thema:

Gesundheit & Pflege stärken: Personal gewinnen, Bürokratie senken, Prävention & Versorgung vernetzen

ID: 12-3

Zu diesem Thema gibt es schon 21 Ideen:
  • Häusliche Pflege von Angehörigen stärken. Bessere Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege

  • Eignungstest und Praktikumsnachweise statt Numerus Clausus für medizinische Studiengänge

    Langfristige Abrechnungssicherheit für Ärzte in der invertitionsintensiven Apparatemedizin

  • Ein funktionierendes digitales Netzwerk zwischen Hausärzten, Apotheken und Pflegediensten/Einrichtungen für schnellere Abklärung der medizinischen Versorgung.

    Pflegekräfte mehr freie Hand geben bei akuten schmerzen, kleiner Wundversorgung ohne Tage lange Rückmeldung vom Arzt.

    Physician Assistant als Teil vom Team Pflegeeinrichtung oder Arztpraxen um Hausärzte zu entlasten.

    Weniger Dokumentation in Pflegeeinrichtungen z.B. tägliche Kontrolle der Kühlschrank Temperatur

  • Signifikante Reduktion der Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen und damit Realisierung von Economies of Scale zur Senkung der Overheadkosten der Krankenkassen.

  • Telemedizin und KI-unterstützte Diagnose- und Behandlungstools fördern.

  • Zwei Ebenen statt zwei Säulen - ein reformiertes Gesundheitssystem kommt ohne 87 gesetzliche Krankenkassen aus, die nur administrative Nebenkosten bedeuten, aber keinen Gewinn für die Bevölkerung. Statt dessen sollten wir uns an Finnland orientieren, dort gibt es eine staatliche Basisversorgung für alle und darüber eine zweite Ebene mit zusätzlichen Leistungen die privat zu tragen sind - bespielsweise über eine Zusatzversicherung, die oft auch Teil von Arbeitsverträgen ist. In der Basisversorgung gibt es eine zentrale Terminvergabe ohne freie Arztwahl, auch das geht nur mit privater Zusatzversichung. Das spart gleichzeitig administrative Kräften in den Praxen, das geht alles online und zentralisiert, Arbeitgeber müssen am zugewiesenen Termin freistellen. Hiermit werden Einnahmen in weit größerem Teil auf Leistungen für Patienten fokussiert, das gesamte System wird effizienter und produktiver.

  • Jegliche Impfpflicht muss rückstandslos abgeschafft werden.

  • Budgetierung abschaffen die ärztliche Versorgung muss vollständig vergütet werden

    Begründung
    - Ärzte sollen mehr Zeit für den Patienten haben
    - Behandlungsfehler werden vermieden (diese verursachen mehr Kosten durch die notwendige Folgebehandlung)

  • Lieferengpässe vermeiden,
    Medikamente in Deutschland produzieren

  • Der Status des weder privat noch gesetzlich krankenversicherten freiwilligen Selbstzahlers medizinischer Leistungen sollte wieder eingeführt werden. Keine Krankenversicherungspflicht mehr, für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen!

  • Keine Pflicht zur digitalen Patientenakte mehr! Diese gefährdet den Schutz sensibelster Daten.

  • • Die Organ- und Blutspendenbereitschaft ist durch staatliche Anreize zu erhöhen
    • Mittels Geldzahlungen oder einer Lotterie
    • Mittels beständiger Rückfragen bei Kontakten zu staatlichen Stellen, Ärzten und Sozialversicherungen
    • Mittels Werbekampagne (Aufklärung, wirb einen Freund Konzept, Werbung mit Geschichten Überlebender, etc.)
    • Es ist ein nationales digitales Spenderregister für alle gesundheitsrelevanten Spenden zu schaffen
    • Das Register darf nicht zur Strafverfolgung genutzt werden
    • Der Spenderstatus muss auf der Krankenkassenkarte schriftlich vermerkt und digital hinterlegt werden
    • Eintragungen und Ändeurngen am Spenderstatus müssen digital und per Post an die Krankenkasse einfach möglich sein
    • Spenden müssen für alle Personengruppen unter Berücksichtigung und möglichem Ausschluss wegen ihrer Vorerkrankungen möglich sein
    • Es sollte öffentlich darüber debattiert werden einen zusätzlichen Feiertag einzuführen, an dem man einen Test zur Spendenfähigkeit bzw. Evaluation absolvieren muss, um frei zu bekommen

  • Gesundheit & Pflege stärken: Personal gewinnen, Bürokratie senken, Prävention & Versorgung vernetzen

    Eine leistungsfähige Gesundheits- und Pflegeversorgung ist zentrale Grundlage von Lebensqualität, Stabilität und gesellschaftlicher Sicherheit. Politik muss Fachkräfte sichern, Prozesse vereinfachen und Versorgung intelligent vernetzen.

    Personal gewinnen heißt Arbeitsbedingungen verbessern, Ausbildungskapazitäten erhöhen und Fachkräfte gezielt anwerben. Nur so bleiben Versorgung und Qualität auf hohem Niveau.

    Bürokratie senken bedeutet Verwaltungsaufwand reduzieren, digitale Prozesse ausbauen und Abläufe effizient gestalten. Entlastete Fachkräfte können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

    Prävention & Versorgung vernetzen heißt Gesundheitsvorsorge, ambulante und stationäre Versorgung sowie Pflege sinnvoll miteinander verbinden. Vernetzte Systeme erhöhen Effektivität, Qualität und Patientensicherheit.

    Die FDP steht für eine Politik, die Gesundheit und Pflege stärkt: zukunftsfähig, effizient und freiheitlich – damit Menschen gut versorgt sind und Fachkräfte entlastet werden.

  • Doppelte Prüfstrukturen in der stationären Altenhilfe (Seniorenheime) in NRW durch MD(medizinischer Dienst) und WTG Behörde(Heimaufsicht) abschaffen. Oft wird nicht die tatsächliche Dienstleistungsqualität geprüft sondern die Dokumentation der Dienstleistungen.

  • Den sogenannten "Entlastungsbetrag" der bei Pflegegrad 1 gewährt wird, ausschließlich für Pflege - und Betreuungsdienstleistungen (Niederschwellige Betreuungsleistungen) zahlen. Mitnahmeeffekte durch reine "hauswirtschaftliche" Dienstleistungen unterbinden. Es gibt tatsächlich leider Anfragen, ob der Entlastungsbetrag auch für "Gartenarbeiten" genutzt werden kann. Das ist Sozialmissbrauch!

  • Das von Jens Spahn (CDU), ehemaliger Bundesgesundheitsminister, eingeführte Personalbemessungsgrundlagemodell in der stationären Pflege (PeBem) funktioniert im Alltag nicht gut: eine Pflege(hilfs)kraft ist oft in einer Schicht für 15 Bewohner alleine für die Grundpflege zuständig, eine PfK (Pflegefachkraft) rechnerisch in einer Schicht für 60 Bewohner verantwortlich - Verantwortung wollen viele Pflegekräfte gerne übernehmen, aber im Alltag drohen Überforderung, akkordähnliche Arbeitsabläufe , hoher Krankenstand und Burnout: der Personalschlüssel an der Basis muss verbessert werden, nicht noch mehr verwaltende und kontrollierende Strukturen, die unnötig Geld und Steuermittel kosten.

  • Koexistenz von staatlicher und privater Gesundheitsvorsorge.
    Staatliche Gesundheitsvorsorge ist nach den Vorbild von Dänemark weitestgehend zu zentralisieren. Eine starke Zentralisierung vereinfacht die Schaffung von Mehrwerten durch Digitalisierung. Der Umfang der staatlichen Vorsorge orientiert sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und wird im gesellschaftlichen Diskurs geregelt. Darüber hinaus gehende Versorgung kann über private Vorsorge abgesichert werden. Einer Verstaatlichung der privaten Krankenversicherung um kurzfristige Liquiditätsvorteile zu erlangen wird konsequent widersprochen.

  • Sparen ohne einzuschränken!
    Man kann an sehr vielen Stellen einsparen, ohne Leistungen einzuschränken.
    Beispiel: Träger vom Herzschrittmacher muss alle 6 Monate zur Kontrolle des Gerätes.
    Heutzutage: 1. Zum Hausarzt, Überweisung holen - 2. Zum Kardiologen, Kontrolle durchführen - 3. Zum Hausarzt Abschlussgespräch
    Besser: 1. Zum Kardiologen, Kontrolle durchführen und Fachgespräch

    Ähnliches lässt sich für sehr viele chronisch Erkrankte mit den jeweiligen Fachärzten darstellen, insbesondere, wenn dann die elektronische Patientenakte Pflicht wäre. Durch diese wäre nämlich der Hausarzt stets weiterhin informiert und viele bürokratische Belastungen würden auf beiden Seiten Hausarzt und Facharzt wegfallen.

    Auch bei stationären Behandlungen insbesondere bei Krankenhauswechseln aus fachlichen Gründen ließe sich sparen. Wird jemand aus dem Krankenhaus entlassen erfolgt in der Regel am Entlassungstag oder dem Tag zuvor eine Blutentnahme. Wird dieser Patient nun in ein anderes Krankenhaus verlegt, erfolgt dort erneut eine Blutentnahme.
    WARUM?
    Die Werte liegen doch bereits vor.

  • Die Finanzierung, vor allem der Pflege, auf Subjektförderung umstellen (eine alte Forderung der FDP): nicht die aufgeblähten Wohlfahrtsapparate teuer subventionieren. Keine Infrastrukturförderung mehr! Den Bürgern Geldleistungen an die Hand geben, damit sie den Markt steuern können. Solche Budgets der Sozialversicherung finanzieren dann die Grundversorgung. Mehr individuelle Zuwahlleistungen einführen. Das fördert die Kreativität der sozialen Unternehmen, die alternativen Wohnformen und die Auflösung der starren, bürokratischen und innovationsfeindlichen Wohlfahrtstaatsorganisationen.

  • Reformierung des deutschen Gesundheitssystems

    II. Reformvorschläge im Einzelnen

    1. Finanzielle Nachhaltigkeit und Steuerung der Ressourcen

    Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung einer sozial gestaffelten Selbstbeteiligung bis zu maximal 1 % des beitragspflichtigen Einkommens. Damit sollen Patientinnen und Patienten stärker für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sensibilisiert werden, ohne sozial Schwächere zu überfordern. Gleichzeitig erhöht diese Maßnahme die Transparenz für Bürger und sorgt für ein stärkeres Bewusstsein für die tatsächlichen Kosten im Gesundheitswesen. Eine Aussetzung der Selbstbeteiligungen sollen für „Disease Management Programme“ von chronischen Erkrankungen und Prävention Untersuchungen aller Qualitäten gelten.
    Weiter wollen wir Patientinnen und Patienten stärker für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sensibilisieren. Hierfür sollen Maßnahmen, wie bspw. das Übersenden einer Kostenaufstellung an den Patienten, ergriffen werden.Begleitend muss eine granuläre Debatte über die Kosten-Nutzen-Abwägung von medizinischen Therapien angestoßen werden. Ziel ist es eine Lösung zu finden, welche sowohl die grundgesetzlichen Rechte der Patienten und deren Interesse auf eine schnelle Genesung wart, als auch Kosteneffektivität mit Blick auf steigende und unnötige Therapiekosten adressiert.
    Ein weiteres Instrument ist eine klare Bedarfsbestimmung der Verschreibungsmenge durch die behandelnden Ärzte. Wir wollen, dass zukünftig verpflichtend nur die exakt benötigte Stückzahl an Medikamenten verordnet werden, die für die konkret indizierte Therapiedauer notwendig ist (z.B. bei einer Therapiedauer von 7 Tagen, morgens und Abends eine Tablette, die Verordnung von maximal 14 Tabletten). Dies soll Überverschreibungen bspw. durch Großpackungen verhindern und eine zielgenaue Steuerung der Arzneimittelressourcen fördern.

    2. Digitalisierung als Motor der Transformation

    Der zügige flächendeckende Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) ist unerlässlich. Diese soll nicht nur als bloße Datensammelstelle fungieren, sondern aktiv in medizinische Entscheidungsprozesse eingebunden werden, etwa durch automatische Medikationsprüfungen, Zugriff auf Laborwerte und Impfhistorie oder ein integriertes Notfalldatenmanagement.
    Ebenso wichtig ist die Förderung der künstlichen Intelligenz (KI) und anderer datenbasierter Technologien in der Versorgung. Diagnostik und Therapie können so nicht nur effizienter, sondern auch präziser gestaltet werden – etwa durch KI-gestützte Auswertung von Röntgenbildern oder prädiktive Algorithmen zur Früherkennung chronischer Erkrankungen.
    Die intersektorale digitale Vernetzung zwischen ambulanten, stationären, rehabilitativen und pflegerischen Einrichtungen ist dabei essenziell. Eine gemeinsame digitale Plattform oder interoperable Systeme sollen die Versorgungskontinuität stärken und Doppeluntersuchungen vermeiden.
    Die ärztliche Schweigepflicht ist ein Eckpfeiler des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und ihren Ärzten und ermöglicht dadurch u.a. eine erfolgreiche Versorgung. Dies gilt es auch im Digitalen sicherzustellen, weshalb sich die genannten Forderungen zur Digitalisierung nur im Einklang mit dem Datenschutz umsetzen lassen. Daher muss die Digitalisierung unter Wahrung der Patientensouveränität erfolgen. Dies erfordert die Einhaltung höchster Datenschutzstandards und einen technisch gesicherten Datenzugriff. Die Patienten müssen zu jedem Zeitpunkt die feingranulare Zugriffskontrolle über ihre Daten behalten und entscheiden können, wer auf welche Dokumente in der Akte zugreifen darf. (Opt-In-Funktion) Zudem müssen alle Zugriffe lückenlos protokolliert werden, um das Vertrauen der Bürger in die digitalen Werkzeuge zu sichern. Eine gesonderte Nutzung z.B. für Forschungszwecke, darf nur auf Basis einer gesonderten, informierten und jederzeit widerrufbaren Einwilligung (Opt-Out-Funktion) erfolgen.

    Die Nutzung von KI für Diagnostik und Früherkennung erfordern große Datenmengen, was den Datenschutz besonders herausfordernd macht. Aus diesem Grund sind hierbei Pseudonymisierte oder dezentrale Verfahren (z. B. Federated Learning) für KI-Anwendungen zwingend zu nutzen. Anstatt alle sensiblen Patientendaten in einer zentralen Cloud zu sammeln (was ein hohes Risiko darstellt), sollten KI-Algorithmen direkt auf lokal verschlüsselten und pseudonymisierten Datensätzen in den Kliniken oder Praxen trainiert werden. Nur die daraus gewonnenen Muster (Modell-Updates) werden zentral zusammengeführt. Dies entspricht dem Prinzip der Datensparsamkeit und minimiert das Risiko einer Datenpanne.

    3. Strukturreform der Versorgungslandschaft

    Ein Schlüsselkonzept ist die Einführung eines dreistufigen Krankenhausversorgungsmodells:
    • Stufe 1: Grundversorgung mit 24/7-Notfallaufnahme, Notfallchirurgie und innerer Medizin.
    • Stufe 2: Schwerpunktkrankenhäuser mit erweiterten Fachabteilungen.
    • Stufe 3: Maximalversorger und Universitätskliniken für hochspezialisierte Versorgung.
    Damit wird eine stärkere Konzentration medizinischer Leistungen erreicht, wodurch Qualität, Effizienz und Personalbindung verbessert werden. Kleine, nicht ausgelastete Kliniken sollen in Versorgungszentren mit ambulanter Schwerpunktsetzung umgewandelt werden.
    Zugleich muss die ambulante Primärversorgung gestärkt werden. Dies kann durch regionale Gesundheitszentren erfolgen, in denen Hausärzt:innen, Fachärzt:innen, Pflegekräfte und Therapeut:innen gemeinsam unter einem Dach arbeiten. Diese Zentren könnten eine Art „medizinisches Zuhause“ für Patient:innen bieten und als Lotsen durch das System fungieren.
    Die ambulante Versorgung soll durch Einführung eines Primärarztsystems auf Allgemeinmediziner:innen als erste Ansprechstelle fixiert werden. Sie behandeln eigenständig im Rahmen ihres Wissens und dienen als weiterverweisender Zusender, wenn die Allgemeinmedizin ausgeschöpft ist. Somit werden nicht nötige Termine bei Fachärzten reduziert und Kapazitäten für Patient:innen geschaffen. Ausnahmen für einzelne Fachrichtung sind denkbar und sollen nach wissenschaftlicher Bewertung geschaffen werden.

    4. Personalstrategie und Aufwertung von pflegerischen Berufen, Physician Assistents und des Rettungsdiesntes

    Ohne qualifiziertes Personal wird kein System funktionieren. Daher müssen Pflegeberufe massiv aufgewertet werden – sowohl finanziell als auch in ihrer beruflichen Eigenständigkeit. Pflegekräfte sollen eigenständig heilkundliche Aufgaben übernehmen dürfen, wie z. B. Wundmanagement oder Medikamentenverordnung bei chronischen Erkrankungen. Hierzu bedarf es klarer rechtlicher Rahmenbedingungen sowie qualifizierter Fortbildungswege (z. B. Advanced Practice Nurses).
    Neben dem Pflegepersonal soll das Berufsbild „Physician Assistent“ in Deutschland rechtlich verankert werden und eigenständige Behandlung, Dokumentation und Verfassen von Arztbriefen unter ärztlicher Supervision durchführen dürfen. Sowohl in Praxen als auch Kliniken sollen Ärzte so entlastet werden.
    Zudem muss das System flexibler werden: digitale Dienstplanmodelle, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, verpflichtende Personaluntergrenzen sowie der Ausbau multiprofessioneller Teams (Ärzte, Pflege, Sozialdienst) sind zentrale Pfeiler.
    Auch die ärztliche Weiterbildung muss reformiert werden, indem mehr strukturierte Weiterbildungsprogramme eingeführt und die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner durch finanzielle und organisatorische Anreize attraktiver gestaltet wird.

    5. Ausbildung von Mediziner:innen – Reform des Studium

    Das Studium der Humanmedizin soll langfristig & grundlegend reformiert werden. Zentrale Ziele sind:
    - Frühere und vermehrte Integration von Praxiskompetenzen.
    - Inhaltliche Umgestaltung mit Fokus auf eine Ausbildung zum Generalisten und Allgemeinmediziner. Dabei sollen Inhalte, welche auf Facharztniveau stattfinden explizit aus dem Lernplan gestrichen werden, um nicht zielführendes auswendig lernen zu verhindern.
    - Die Struktur aus Vorklinik und Klinik soll gestrichen werden und mit dieser das Physikum als erster Teil des medizinischen Staatsexamens.
    - Die Dauer des Studiums soll auf 5 Jahre verkürzt werden.
    - Eine Überführung im Sinne der Bologna Reform in einen Bachelor und Master System ist anzustreben.
    - Nach 3 Jahren erhalten die Studierenden nach erfolgreichen bestehen aller Kurse den neu eingeführten Bachelor of Practical Medicine, welcher äquivalent zum Physician Assistent anzusehen ist.

    6. Prävention, Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung

    Prävention muss einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Dazu gehört, dass in Schulen flächendeckend Gesundheitsbildung eingeführt wird – mit Themen wie Ernährung, Bewegung, mentale Gesundheit, Medienkompetenz und Erste Hilfe.
    Versicherte sollen durch Bonussysteme und gezielte Angebote motiviert werden, präventive Leistungen wahrzunehmen – wie Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Bewegungsprogramme. Wer regelmäßig Präventionsangebote nutzt, könnte z. B. Beitragsermäßigungen oder Sachprämien erhalten.
    Die „sprechende Medizin“ muss wieder gestärkt werden. Gespräche, Aufklärung und Einbindung der Patient:innen in Therapieentscheidungen sollten als gleichwertige medizinische Leistungen honoriert werden – sowohl in der ambulanten wie auch in der stationären Versorgung.

    7. Koordinierte Steuerung und Governance

    Ein übergeordnetes Ziel ist die Überwindung der sektoralen Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung. Dies erfordert eine zentrale, koordinierte Gesundheitsgovernance – etwa in Form regionaler Versorgungssteuerungen, bei denen Kommunen, Kassen, Ärztekammern und Klinikträger kooperativ an der Versorgungsplanung mitwirken.
    Zudem muss die Rolle des Bundesgesundheitsministeriums strategisch gestärkt werden, etwa durch ein „Zukunftsressort Gesundheit“, das evidenzbasierte Langfristziele definiert und regelmäßig evaluiert.

    8. Reform der Krankenkassenstruktur und Verwaltungsmodernisierung

    a) Verschlankung der Krankenkassenlandschaft
    Deutschland hat aktuell über 90 gesetzliche Krankenkassen, viele mit eigenen Verwaltungsstrukturen, Marketingabteilungen und IT-Systemen. Diese Kleinteiligkeit führt zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, unnötiger Bürokratie und teils redundanten Strukturen.
    Die Reform sieht eine strukturierte Konsolidierung der Krankenkassenlandschaft vor – mittelfristig sollte die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen auf unter 30 Träger reduziert werden. Dies könnte durch gezielte Fusionen und Anreize für Zusammenschlüsse erreicht werden, etwa über Effizienzkennzahlen oder höhere finanzielle Handlungsspielräume für größere Kassen.
    b) Abschaffung der doppelten Beitragserhebung auf Betriebsrenten
    Ein weiterer Reformbaustein betrifft die faire Finanzierung: Die aktuell geltende doppelte Beitragspflicht auf Betriebsrenten (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil allein von den Rentner:innen gezahlt) wird als ungerecht empfunden. Die Reform sieht die Abschaffung dieser Doppelbelastung vor, um das Vertrauen in die gesetzliche Krankenversicherung zu stärken und Altersarmut entgegenzuwirken.
    c) Stärkere Rolle des Morbi-RSA mit Qualitätsfaktoren
    Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) dient der gerechten Umverteilung von Beitragsgeldern unter den Kassen, basierend auf der Krankheitslast ihrer Versicherten. Dieses System soll beibehalten, aber weiterentwickelt werden – z. B. durch die Integration von Qualitätsindikatoren, sodass Kassen, die nachweislich in bessere Versorgung investieren, auch finanziell profitieren. Gleichzeitig sollen Fehlanreize, wie das „Upcoding“ von Diagnosen zur Erhöhung von Ausgleichszahlungen, konsequent unterbunden werden.
    d) Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung
    Die Krankenkassen müssen ihre Rolle als digitale Versorgungsmanager weiterentwickeln. Hierzu zählen:
    • Digitale Schnittstellen für Versorgungsprozesse (z. B. digitale Genehmigungsverfahren, Online-Antragsportale)
    • Automatisierte Datenanalysen zur frühzeitigen Identifikation chronischer Erkrankungen
    • Versicherten-Apps mit Zugang zu Präventionsprogrammen, Therapieverläufen und Arztterminen
    • Kooperation mit Gesundheitsplattformen zur Vernetzung mit Kliniken, Apotheken, Therapeuten und Pflegeeinrichtungen
    Ein bundesweites Benchmarking der Kassen hinsichtlich Servicequalität, Digitalisierungsgrad, Kundenzufriedenheit und medizinischer Versorgung sollte eingeführt werden, um Transparenz für die Versicherten zu schaffen und Innovationsdruck zu fördern.
    Option:
    e) Integration der privaten Krankenversicherung in eine solidarische Gesamtstruktur („Gesundheitskasse“) – langfristige Perspektive
    Das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) führt in Deutschland seit Jahrzehnten zu struktureller Ungleichheit, sowohl im Zugang zur Versorgung als auch bei der Honorierung medizinischer Leistungen. Privatversicherte werden vielerorts bevorzugt behandelt, während GKV-Patient:innen oft mit längeren Wartezeiten und eingeschränkten Angeboten konfrontiert sind. Zudem führt die Abkopplung der PKV vom solidarischen Finanzausgleich zu einer zunehmenden Segmentierung der Gesundheitsversorgung – mit problematischen Auswirkungen auf Gerechtigkeit und Systemeffizienz.
    Im Sinne eines nachhaltigen und sozial gerechten Gesundheitssystems wird daher langfristig die Einführung einer einheitlichen Gesundheitskasse angestrebt. Diese würde:
    • alle Bürger:innen unabhängig vom Einkommen, Berufsstatus oder Vorerkrankungen einbeziehen. Einzig Soldaten und Soldatinnen sollen im Sinne der Heilfürsorge ausgenommen werden.
    • den solidarischen Ausgleich stärken und die Finanzierungsbasis verbreitern
    • einheitliche Leistungen und Zugangsvoraussetzungen schaffen
    • die Aufsplittung in zwei Versorgungsklassen beenden
    Private Versicherungen könnten künftig ergänzend als Zusatzversicherer für nicht-regelhaft erstattungsfähige Leistungen agieren – ähnlich wie heute z. B. bei Zahnersatz, Einzelzimmern oder alternativen Heilmethoden.
    Übergangsregelung und Bestandsschutz
    Der Übergang zur Bürgerversicherung soll sozialverträglich und rechtssicher erfolgen. Bestehende privatversicherte Personen erhalten einen Bestandsschutz ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen. Gleichzeitig werden Wechseloptionen in die Gesundheitskasse geschaffen – insbesondere für junge Versicherte, Berufsanfänger:innen oder Selbstständige, um einen schrittweisen Systemangleich zu ermöglichen.
    Die PKV-Unternehmen sollen als Akteure auch in einem neuen System weiter bestehen können – etwa durch:
    • die Übernahme der Abwicklung von Zusatzversicherungen
    • die Entwicklung innovativer Versorgungsmodelle in Kooperation mit gesetzlichen Kassen
    • den Betrieb von digitalen Gesundheitsplattformen als private Anbieter im Wettbewerb um Service und Qualität

  • Pflege sichern
    Pflegeschulen stärken (mehr Ausbildungsplätze). Mehr Praxisorte in der Ausbildung anerkennen (z. B. Rehakliniken). Pflegepersonal mehr Entscheidungskompetenzen geben (Beispiel Schweiz). Zusammenleben von Generationen fördern. Steuerliche Anreize für Mehrgenerationenwohnmodelle (z. B. Abschreibungen).