FDP Barnim · Bürgerbildungszentrum Puschkinstraße 13, 16225 Eberswalde · 05.11.2025 · 18:30 Uhr

"Freiheit konkret gedacht - Ideenwerkstatt zum Grundsatzprogramm der FDP"

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Anliegen:

Wunsch nach Stabilität, Sicherheit, Schutz, Wohlbefinden und berechenbaren Verhältnissen für alle Bevölkerungsgruppen, Kinder, Familien und die Zukunft.

ID: 5785
Zu diesem Anliegen gibt es schon 1 Idee:
  • Idee: Rechtssicherheit für Pflegekinder und Pflegeeltern schaffen

    Aktuell leben Pflegekinder und Pflegeeltern in der permanenten Unsicherheit, dass ein Pflegeverhältnis jederzeit aus verschiedenen Gründen beendet werden kann. 
    Dieses verunsichert insbesondere die Kinder.

    Ich möchte daher folgende Idee vorschlagen:

    Nach einer zu definierenden Anzahl von Jahren (Konkreter Vorschlag: 2 Jahre) der Unterbringung bei Pflegeeltern oder bei keinerlei Kontakt zu leiblichen Eltern:
    a) Die Pflegschaft kann nur intern von Pflegekind oder Pflegeeltern abgebrochen werden, nicht aber von extern, ausser bei Verstößen gegen das Kindeswohl
    b) Eine Rückführung ist daher nur noch im Ausnahmefall möglich.

    Aktuell können Kinder, die nicht bei ihrer leiblichen Familie aufwachsen können, entweder als Pflegekind zu Pflegeeltern kommen, oder adoptiert werden.
    Ich schlage vor, dass die heute Adoption in zwei Stufen gesplittet wird: Adoption 1. Grades und Adoption 2. Grades

    - Die Adoption 1. Grades entspricht der heutigen Adoption.

    - Definition Adoption 2. Grades:
    - Übertragung des vollständigen Sorgerechts zu den Pflegeeltern
    - Umgangsrecht leibliche Eltern bleibt bestehen. Sollten Pflegekinder explizit keinen Umgang wünschen, ist dieses zu respektieren.
    - Regelmäßige, unangemeldete (!) Kontrollbesuche des Jugendamts müssen erfolgen
    - Bei Gerichtsverhandlungen sind Pflegeeltern zu laden und haben ein Anwesenheitsrecht (ggf. -pflicht)
    - Elterngeld und Betreuungsgeld steht den Pflegeeltern in gleichem Umfang wie leiblichen Eltern zu

    Weiteres:
    - In allen Unterlagen zu den leiblichen Eltern ist der Datenschutz unbedingt einzuhalten, insbesondere sind Name und Adresse der Pflegeeltern und Schulen zu anonymisieren
    - Die Unterhaltspflicht (Pflegeheim) gegenüber den leiblichen Eltern ist abzuschaffen bzw. zu begrenzen auf die Zeit, die das Kind bei den leiblichen Eltern gewohnt hat.
    - Existierende Unterhaltsansprüche dürfen kein Hinderungsgrund für eine Adoption sein, evtl. nur bis zu einem bestimmten Alter
    - Freibeträge für Vermögen von Pflegekinder aus beispielsweise Erbschaften sind zu erhöhen, aktuell 5000 Euro, und dürfen nicht für Leistungen an Jugendamt oder Pflegeeltern verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass Pflegeeltern keinen Zugriff auf dieses Vermögen erhalten.
    - Kommt das Jugendamt seinen Verpflichtungen (monatliche Besuche des Vormunds, Hilfeplangespräche, etc.) nicht nach, erhält die Pflegefamilie das anteilige Kindergeld