Zuverdienstregelungen bei Hartz IV sind unfair

Keine Gruppe hat die Coronakrise härter getroffen als die 450-Euro-Jobber. Doch schon in den letzten Jahren sind sie von der Politik benachteiligt und von der Lohnentwicklung und Steigerung des Mindestlohns entkoppelt worden.

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In den letzten Jahren sind Minijobber von der Politik benachteiligt worden.

Keine Gruppe hat die Corona-Krise härter getroffen als die 450-Euro-Jobber. Doch schon in den letzten Jahren sind sie von der Politik benachteiligt und von der Lohnentwicklung und Steigerung des Mindestlohns entkoppelt worden, kritisieren die Freien Demokraten. In einer Debatte über die Zukunft der sogenannten Minijobs prangerte FDP-Arbeitsmarktpolitiker Johannes Vogel vor allem die unfairen Zuverdienstregelungen bei Hartz IV an. „Gerade für junge Leute ist es eine der größten sozialen Ungerechtigkeiten in unserem Land, dass Jugendliche aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, von dem Geld aus einem Minijob, in dem sie als Schüler vielleicht 450 Euro verdienen, nur 170 Euro behalten dürfen. Wir bestrafen Anstrengungen und verhindern soziale Teilhabe“, fordert Vogel eine trittfeste Leiter aus Hartz IV raus. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, verwies auf die Rand- und Stoßzeiten in Landwirtschaft, Hotellerie, Gastronomie und Kultur, wo Minijobber gebraucht würden. „Minijobs sind ein Erfolgsmodell“, betonte Kober.

Ihm ist wichtig, „dass wir die Zuverdienstmöglichkeiten bei den Minijobs verbessern, nicht nur, indem wir die Minijobgrenze erhöhen, sondern auch, indem wir die Zuverdienstgrenzen ausweiten. Wir müssen das Transfer- und Steuersystem insgesamt so verändern, dass die Minijobfalle gar nicht erst entsteht.“ Er ist sicher, dass sich die Chance eines Arbeitsuchenden, in ein voll sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu kommen, um 40 Prozent verbessert, wenn er zuvor einen Minijob hatte. „Diese Chance eines gleitenden Einstiegs und Aufstiegs in den Arbeitsmarkt sollten wir den Menschen nicht nehmen.“

Das sagt auch Johannes Vogel mit Blick auf die Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind und deswegen nicht mehr arbeiten dürfen als im Rahmen eines Minijobs. Sobald sich der Mindestlohn erhöhe, hätten die Studentinnen und Studenten „nicht mehr in der Tasche; aber sie müssen weniger Stunden in der Woche arbeiten, obwohl sie es anders wollen.“ Das sei eine soziale Ungerechtigkeit.

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Vogel betonte: „Die größte Gruppe der Minijobber sind Rentner, Schüler und Studenten.“ Da sei es unfair, dass wir diese Menschen in den Minijob faktisch einsperren, wenn es Lohnerhöhungen gibt.“ In diesem Land dynamisieren wir alles in der Sozialpolitik mit der Lohnentwicklung, nur die Minijobs nicht.“ Die Liberalen fordern die Bundesregierung daher auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festlegt und damit dynamisiert. In den letzten Jahren seien Minijobber von der Politik benachteiligt und von der Lohnentwicklung und Steigerung des Mindestlohns entkoppelt worden, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Seit 2013 sei die monatliche Verdienstgrenze unverändert bei 450 Euro festgeschrieben und so sei inflationsbereinigt bei Minijobbern am Ende des Monats immer weniger Geld vorhanden. „Der steigende Mindestlohn führt bei allen Arbeitnehmern zu höheren Monatseinkommen, nur nicht bei den Minijobbern. Steigt der Mindestlohn, müssen diese die Stundenzahl reduzieren“. 

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