Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

KV Worms · KV Neuwied · KV Kitzingen · KV Dachau

Bedingungsloser Eintritt für die Meinungsfreiheit als das konstitutive Grundrecht für eine funktionierende Demokratie

Die zensurgleiche Behandlung von Meinungsäußerungen unterhalb der
Strafbarkeitsschwelle ist aktuell immer wieder Gegenstand hitziger Diskussionen.
In diesem Zusammenhang rückt auch immer wieder der sog. „Zensurkomplex“ aus
Digital Services Act der EU, privaten und öffentlichen Unternehmen und
Organisationen wie der SO DONE GmbH, „Meldeportalen“ wie der HateAid gGmbH und
der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ des Hessischen Innenministeriums in den
Fokus der Öffentlichkeit.

In dieser Lage bedarf es einer glasklaren Positionierung der FDP, wenn sie noch
weiterhin als Bürgerrechtspartei und Verteidigerin der Meinungsfreiheit
wahrgenommen werden will. Diese Eindeutigkeit lässt die Partei jedoch
 erschreckenderweise vermissen – insbesondere wegen des widersprüchlichen
 Handelns einzelner Mitglieder des Bundesvorstands.

Die FDP muss daher jetzt Farbe bekennen, ob der Schutz der Meinungsfreiheit ein
tragendes Kernelement der Freien Demokraten ist und bleibt. Die krachenden
Wahlniederlagen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und auf kommunaler Ebene
in Bayern und Hessen sind u. E. auch ein klares Zeichen dafür, dass der Wähler
Widersprüche zwischen Programmatik und tatsächlichem Handeln – zu Recht –
ablehnt.

Insofern beschließt der Bundesparteitag Folgendes:

  1. 1. Die FDP lehnt Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“, den Digital Services
    Act der EU (DSA) sowie private und öffentliche Unternehmen und
    Organisationen (wie z. B. SO DONE GmbH und HateAid gGmbH), die einen
    Abschreckungseffekt („Chilling Effect“) auf die Ausübung der
    grundgesetzlich verbürgten Meinungsfreiheit erzeugen, ab. Die FDP wird
    vorbehaltlos für die Aufhebung des DSA sowie die Auflösung privater und
    öffentlicher Akteure deutscher sowie europäischer „Zensurnetzwerke“
    eintreten.

  2. 2. Die Freien Demokraten bekräftigen, dass die Ausübung der Meinungsfreiheit
    das für eine funktionierende Demokratie konstituierendes Grundrecht ist.
    Jegliches Handeln für die SO DONE GmbH, HateAid gGmbH oder vergleichbare
    Unternehmen und Organisationen, die Inanspruchnahme ihrer Dienste sowie
    deren Unterstützung ist mit den freiheitlichen Grundsätzen der FDP
    unvereinbar.

  3. 3. Die FDP stellt klar, dass für die Verfolgung von Straftaten im Internet und
    sozialen Medien allein die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind.
    Sondergerichte, digitale Hilfspolizisten und jegliche Formen digitalen
    Denunziantentums lehnt die FDP entschieden ab.

  4. 4. Der Bundesvorstand der FDP setzt sich für die konsequente Umsetzung der
    Bundesparteitagsbeschlüsse zur Meinungsfreiheit, wie den
    Bundesparteitagsbeschluss „Mut zum Neuanfang“, ein und wird für die
    Abschaffung des § 188 StGB („Majestätsbeleidigung“) eintreten.

Begründung:

Wenn es um die Meinungsfreiheit geht, hat sich die FDP bisher stets als Verteidigerin liberaler Freiheitsrechte positioniert. So wurde beim 76. Bundesparteitag im Mai 2025 im Leitantrag „Mut zum Neuanfang“ die Meinungsfreiheit als „Kernbestandteil individueller Freiheit und Voraussetzung einer lebendigen Demokratie“ besonders hervorgehoben. Auch Christian Dürr hat zuletzt in seiner Funktion als Bundesvorsitzender verlautbaren lassen: „Wo Menschen Angst haben, ihre Meinung zu sagen, stirbt die Freiheit nicht durch ein Verbot, sondern durch Selbstzensur.“ Damit liegt die FDP im Hinblick auf ihre Beschlusslage auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts, das in einer seiner Grundsatzentscheidungen festgestellt hat, dass die Meinungsfreiheit „für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend sei“.1

In krassem Widerspruch dazu erzeugen die auf Grundlage des Digital Services Act eingerichteten staatlichen oder staatlich geförderten „Meldestellen“ sowie private Akteure wie SO DONE und HateAid einen massiven Abschreckungseffekt („Chilling Effect“) in Bezug auf die Ausübung der Meinungsfreiheit und führen faktisch zu Selbstzensur. Bürger verzichten aus Angst vor Anzeigen, Abmahnungen, Löschungsaufforderungen oder gar Hausdurchsuchungen im Zweifel auf scharfe, aber von der Meinungsfreiheit geschützte Kritik.

In dieser Lage, die eine glasklare Positionierung erfordert, kommt es bei den Freien Demokraten bedauerlicherweise zum Auseinanderfallen von Beschlusslage und Außenauftritt – nicht zuletzt wegen des Agierens einzelner Mitglieder des Bundesvorstands, die für eine geschäftsmäßig betriebene Welle von Strafanzeigen und Abmahnungen stehen. Das führt zu einem massiven Glaubwürdigkeitsverlust im Hinblick auf die Positionierung unserer Partei als Verteidigerin der Meinungsfreiheit – und dies ausgerechnet in Zeiten, in denen nur noch 46 % der Deutschen glauben, ihre Meinung frei äußern zu können.2

Die FDP kann daher nur mit einer eindeutigen Positionierung ihre Rolle als echte Freiheitspartei wahrnehmen. Ziel muss es sein, verlorenes Vertrauen der Bürger zurückgewinnen. Denn den Bürgern liegen die liberale Werte, insbesondere die Meinungsfreiheit, mit Blick auf die besorgniserregende Lage, in der sich Deutschland befindet, ganz besonders am Herzen.

1 BVerfGE, Urt. v. 15. Januar 1958, Rn. 31.

2 https://www.welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

zurück zum Antragsbuch