Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Hessen

Kein Sonderrechtsschutz für die Politik in der öffentlichen Auseinandersetzung / Abschaffung von § 188 StGB

Die FDP fordert die vollständige und ersatzlose Abschaffung des in § 188 StGB
 verankerten Straftatbestandes von gegen Personen des politischen Lebens
 gerichtete Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen.

 Für die FDP ist das jederzeitige, uneingeschränkte Recht auf freie, angstlose
 Meinungsäußerung (unterhalb der Strafbarkeitsgrenze) ein ganz wesentlicher und
 elementarer Pfeiler der Demokratie und der liberalen Freiheit – die
 Meinungsfreiheit ist und bleibt in den Worten des Bundesverfassungsgerichts
 „schlechthin konstitutiv“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

 Die gegenwärtige Reglung des § 188 StGB als Sondertatbestand für Personen des
 politischen Lebens ist überholt. Im Kontext der politischen Auseinandersetzung
 besteht mit dieser Regelung die Gefahr, dass eine öffentliche Auseinandersetzung
 aus Sorge vor dem Straftatbestand unterbleibt.

 Zum Schutz der öffentlichen Auseinandersetzung ist es daher erforderlich, den
 Rechtsschutz für Personen des politischen Lebens gegen Beleidigungen auf das
 gleiche Niveau zu setzen wie bei allen Bürgerinnen und Bürgern – denn alle
 Bürgerinnen und Bürger sind Subjekte unserer freiheitlich-demokratischen
 Grundordnung.

 Daher verdienen alle den gleichen Schutz gegen strafrechtlich relevante Angriffe
 in der politischen Auseinandersetzung.


Begründung:

Erfolgt mündlich.

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