LV Hessen
Kein Sonderrechtsschutz für die Politik in der öffentlichen Auseinandersetzung / Abschaffung von § 188 StGB
Die FDP fordert die vollständige und ersatzlose Abschaffung des in § 188 StGB
verankerten Straftatbestandes von gegen Personen des politischen Lebens
gerichtete Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen.
Für die FDP ist das jederzeitige, uneingeschränkte Recht auf freie, angstlose
Meinungsäußerung (unterhalb der Strafbarkeitsgrenze) ein ganz wesentlicher und
elementarer Pfeiler der Demokratie und der liberalen Freiheit – die
Meinungsfreiheit ist und bleibt in den Worten des Bundesverfassungsgerichts
„schlechthin konstitutiv“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Die gegenwärtige Reglung des § 188 StGB als Sondertatbestand für Personen des
politischen Lebens ist überholt. Im Kontext der politischen Auseinandersetzung
besteht mit dieser Regelung die Gefahr, dass eine öffentliche Auseinandersetzung
aus Sorge vor dem Straftatbestand unterbleibt.
Zum Schutz der öffentlichen Auseinandersetzung ist es daher erforderlich, den
Rechtsschutz für Personen des politischen Lebens gegen Beleidigungen auf das
gleiche Niveau zu setzen wie bei allen Bürgerinnen und Bürgern – denn alle
Bürgerinnen und Bürger sind Subjekte unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung.
Daher verdienen alle den gleichen Schutz gegen strafrechtlich relevante Angriffe
in der politischen Auseinandersetzung.
Begründung:
Erfolgt mündlich.