Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Finanzen, Steuern und Haushalt

Beteiligung von privatem Kapital und Know-how

Beteiligung von privatem Kapital von Know-how

Die FDP fordert, dass die Beteiligung von privatem Kapital und Know-how ausgebaut wird und alle staatlichen Instanzen dies bei ihren künftigen Projekten berücksichtigen.

Die Kosten für Erhalt und Ausbau der Infrastruktur Deutschlands überschreiten die Gesamtheit der von öffentlicher Seite bereitgestellten bzw. angekündigten Mittel. Um den Investitionsrückstand zu beheben, ist die Einbeziehung privater Kapitalgeber und Know-how-Trägern unerlässlich. Hierfür braucht es auch eine neue Zugewandtheit und Offenheit gegenüber privaten Partnern. Dies ist in verschiedensten Modellen möglich.

I. Einbindung von privatem Kapital und privatem Know How

Private Kapitalgeber stehen bereit, um etwa die öffentlichen Mittel aus dem 500 Milliarden schweren Sondervermögen durch privates Kapital zu hebeln. Nur wenn sich Deutschland offen für private Kapitalgeber zeigt, wird dies zu einer nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland führen.

Der Blick auf die kommunale Ebene zeigt bereits, dass die im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) bereitgestellten Mittel von insgesamt 100 Milliarden Euro bzw. anzunehmenden ca. 60 Milliarden Euro für die Kommunen über zwölf Jahre nicht ausreichen werden, um den Investitionsstau in den Kommunen von 215,7 Milliarden Euro alleine mit staatlichen Mitteln zu beheben. Es wird deutlich, dass zusätzlich private Mittel benötigt werden.

Bei der Beteiligung privater Kapitalgeber ist es zudem entscheidend, dass die Ziele und Interessen des öffentlichen Sektors gewahrt bleiben und dass die Projekte im Einklang mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen stehen.

Politischer Wille

Entscheidend ist, dass der politische Wille und Mut zur Einbindung privater Kapitalgeber vorhanden sein muss. Wer in der Kommune die Diskussion über ÖPP scheut, obwohl sich ein ÖPP-Projekt nach Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als wirtschaftlich erweist, der kann nicht von der Kompetenz der Privaten bei der Planung und Organisation von Infrastrukturprojekten profitieren. Die Einbindung von privatem Kapital oder Know-how bedeutet keinen Ausverkauf des Staates, sondern erhöht die Gewähr für eine kosten-, fristen- und zielgerechte Umsetzung von investiven Vorhaben.

Ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit allein an den Refinanzierungskosten zu messen, ist eine verkürzte Betrachtung. Der Staat kann im Fall der reinen Eigenbeschaffung immer günstiger finanzieren als die private Seite. Im Rahmen der obligatorisch anzustellenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung müssen jedoch sämtliche Dienstleistungen und Risikoübernahmen seitens der privaten Seite mit berechnet werden. So kann es für den Staat günstiger sein, Planungsleistungen, Vorhabenorganisation sowie Kosten- und Bauzeitrisiken auf Private zu übertragen und sie zu entlohnen. Dies gilt insbesondere überall dort, wo in der Vergangenheit in Planungsämtern Stellen unbesetzt sind. Darüber hinaus zeigt die praktische Erfahrung, dass ÖPP-Modelle verstärkt über die ganze Vertragslaufzeit auf die nachhaltige Wertstabilität achten, während Kommunen oder Staat vorwiegend Erstellungsinteressen haben und die Bestandspflege im Rahmen aktueller Kassenlage nicht selten vernachlässigen.

Flexibilität

Die private Seite bietet eine ganze Bandbreite an finanzieller und organisatorischer Unterstützung. Private Investoren können Eigenkapital- oder Fremdkapitalfinanzierungen darstellen. Die Finanzbranche bietet neben der klassischen Kreditvergabe beispielsweise auch Finanzierungsmodelle für ÖPP-Vorhaben an. Die Nutzung von ÖPP-Vorhaben setzt ausdrücklich nicht voraus, dass die Eigentumsrechte der öffentlichen Hand aufgegeben werden.

Know-how, Fachwissen und Erfahrung

Viele private Kapitalgeber verfügen über umfangreiche Expertise in bestimmten Branchen oder Geschäftsbereichen. Dieses Know-how kann bei der strategischen Planung, der Umsetzung und dem Management öffentlicher Projekte von großem Wert sein. Dies gilt insbesondere, wenn bei der öffentlichen Hand dieses Know-how nicht vorhanden ist.

Finanzielle Unterstützung

Private Kapitalgeber werden gebraucht, um öffentliches Kapital zu ergänzen und so die Finanzierung von Projekten zu ermöglichen, die sonst aufgrund von Budgetbeschränkungen nicht realisierbar wären. Eine Aushöhlung von haushalterischen Schranken (Haushaltsschranken/Ein Entstehen von Schattenhaushalten) ist hierdurch nicht zu befürchten, da die jeweilige staatliche Einheit dafür Sorge tragen muss, dass etwaige längerfristige finanzielle Verbindlichkeiten in die Finanzplanung eingestellt werden.

Effizienzsteigerung und beschleunigte Umsetzung

Private Investoren sind oft darauf ausgerichtet, die betriebliche Effizienz zu steigern und Kosten zu senken. Dies kann dazu führen, dass öffentliche Projekte effizienter bzw. kostengünstiger umgesetzt werden. Private Investoren tragen dazu bei, öffentliche Projekte termingerechter umzusetzen, da sie oft weniger bürokratische Hürden überwinden müssen als öffentliche Verwaltungen.

Innovation und Technologie

Private Kapitalgeber können innovative Technologien und Geschäftsprozesse in öffentliche Projekte einbringen, die zu einer Verbesserung der Qualität und der Ergebnisse führen.

Risikoteilung

Durch die Beteiligung privater Investoren wird das finanzielle Risiko, das mit öffentlichen Projekten verbunden ist, leistungsgerecht auf mehrere Schultern verteilt.

Attraktivität für weitere Investitionen

Die Beteiligung privater Unternehmer an öffentlichen Projekten kann ein Signal für andere Investoren sein und die Attraktivität der Region für weitere Investitionen erhöhen. 

II. Öffentliche Private Partnerschaften im Besonderen

Als ÖPP wird die langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (bei Beschaffungsvorgängen) bezeichnet. Hierbei werden die erforderlichen Ressourcen in einen  gemeinsamen Organisationszusammenhang gestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner angemessen verteilt.

Die Beteiligung privater Kapitalgeber an öffentlichen Vorhaben kann eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen, darunter die Bereitstellung von zusätzlichem Kapital, die Verbesserung der betrieblichen Effizienz und die Förderung von Innovationen. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) oder andere Beteiligungsformen von privaten Kapital können effiziente und lebenszyklusorientierte, aber vor allem wirtschaftliche Beschaffungsvarianten darstellen. Vorteilhaft ist, dass die Gesamtkosten einschließlich Betrieb und Instandhaltung umfassender als konventionelle Beschaffungen abgebildet werden und für die Betriebsdauer von 20-30 Jahren auch die Instandhaltung abgedeckt ist. Zudem kann der Finanzierungsbedarf besser über den Zeitablauf verteilt und eine (kosten-)effiziente Verteilung der jeweiligen Projektrisiken ermöglicht werden. Darüber hinaus können zeitnah zusätzliche Projekte realisiert werden, als die Verwaltung selbst allein mit eigenen Kapazitäten planen und ausführen könnte.

Bei Generalunternehmen im Baubereich stößt ÖPP wieder zunehmend auf Interesse, da es ihnen die Gelegenheit bietet, über Ausgestaltung wie eine sog. Betriebs-ÖPP konstante cash flows zu generieren. Diese Generierung von konstanten cash flows erhöht wiederum ihre Kreditwürdigkeit bei den Banken.

1. Zentrale Plattformen für ÖPP-Readiness

Es braucht auf Bundes- und auf Landesebene zentrale und kompetente Plattformen, die als Ansprechpartner für interessierte Unternehmen agieren. Diese Plattformen sollen beispielsweise dort, wo Einzelvorhaben für sich allein betrachtet "zu klein" für ÖPP wären, über interkommunale Zusammenarbeit und serielle Vorgehensweisen Vorhaben bündeln und so eine ÖPP-Readiness herstellen. Ferner könnten diese Plattformen die Verwaltung im umgekehrten Fall auch dort unterstützen, wo ein Einzelvorhaben etwa derartig "groß" wäre, dass sich nur noch ein Anbieter finden würde und so die Preisfindung aus staatlicher Sicht nachteilig wäre, durch geschicktes Zerlegen des Gesamtvorhabens in Einzelbausteine gerade erst einen Wettbewerb herstellen, indem sich auch Mittelständler für Einzelbausteine bewerben könnten (nach Vorbild des STEPS-Ansatzes der Bundesimmobilienanstalt).

Die zentralen Plattformen könnten gegebenenfalls auch gleichartige Vorhaben über Landesgrenzen hinweg zu Gesamtvorhaben bündeln. So sind beispielsweise die Anforderungen an die baulichen Voraussetzungen von Schulen, Feuerwehrhäusern oder Kindergärten bundesweit ähnlich. Würde mit einer Pilotschule oder -KITA begonnen werden, so würden durch die hierdurch erworbenen Erfahrungswerte bei den Folgebauten zu Einsparungen von bis zu 20 Prozent führen.

2. ÖPP im Bundesfernstraßenbau

Die Beschränkung der Nutzung von ÖPP durch die Autobahn GmbH wollen wir lockern. Derzeit beschränken Art. 90 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und § 5 Abs. 2 Satz 3 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) ÖPP jeweils auf einen Gesamtumfang vom maximal 100 Kilometern. Überdies verbietet es Satz 4 des § 5 Abs. 2 InfrGG, mehrere ÖPP-Vorhaben miteinander zu verbinden.

In einem ersten Schritt wollen wir das Verbindungsverbot in § 5 Abs. 2 Satz 4 InfrGG abschaffen und den zulässigen Gesamtumfang auf 250 Kilometer als einfach-gesetzliche Konkretisierung des Art. 90 Abs. 2 GG erhöhen. Damit wollen wir mehr gestalterische Freiheit für den Staat wie den Markt erreichen.

  • Bisweilen bedarf es der Bündelung von gleichartigen Vorhaben, um erst bestimmte Investitionsschwellen (sog. Ticketgrößen) zu überschreiten.
  • Manchmal werden sehr komplexe Vorhaben hingegen in mehrere Teilvorhaben zerlegt, da erst dadurch ein echter Wettbewerb entsteht. Gerade mittelständischen Unternehmen bereitet es große Schwierigkeiten, bei Ausschreibungen von sehr komplexen Vorhaben teilzunehmen.

Im Kern geht es darum, dass erst ein vitaler Wettbewerb unter den Unternehmen Preisvorteile für den Staat mit sich bringt.

In einem zweiten Schritt wollen wir den Art. 90 Abs. 2 GG an die modernen Notwendigkeiten anpassen, um für private Kapitalgeber die Anreize zu erhöhen, um in Deutschland zu investieren.

3. Weitere Erleichterungen von der losweisen Vergabe

Die Praxis zeigt, dass allein beim Bau einer Schule bis zu 80 Einzellose vergeben werden müssen. Dazu müssen im Vergabeprozesse viele weitere Gespräche mit den jeweiligen Bewerbern geführt werden. Dies bedeutet, dass der Bau einer Schule nicht selten einen Vorlauf von vielen Jahren benötigt. Dies ist für die beteiligten Schulträger und Planungsstäbe sehr aufwändig und zeitraubend.

Daher sollte die im aktuellen Vergabeverfahrensbeschleunigungsgesetz vorgesehene Erleichterung für Ausnahmen von der Einzellosvergabe nicht nur für Vorhaben Anwendung finden, die aus dem Sondervermögen stammen, sondern grundsätzlich gelten. Die staatlichen Vergabestellen sollen flexibel und frei entscheiden, welche Prozesse für zielführend und bürokratiearm sind.

Ergänzend tritt hinzu, dass Erhebungen gezeigt haben, dass auch bei Vergaben an Generalunternehmer der Anteil der sodann im Nachgang beauftragten regionalen und mittelständischen Unternehmen weiterhin signifikant hoch bleibt. Auch für Generalunternehmer erweist es sich als effizient, regionale Mittelständler bei der Vorhabensausführung einzubinden.

Zudem müssen die Vergabegesetze in der Ländern stark vereinfacht und vereinheitlicht werden.


Begründung:

Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Es geht darum, dass wir das Wissen und Know-how der Privatwirtschaft auch in staatliche Projekte einbringen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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