LV Thüringen
Fahrerlaubnisantrag von Bürokratie entrümpeln – Fahrerlaubnisverordnung vereinfachen
1. Die Freie Demokratische Partei fordert den Bundesgesetzgeber auf, die
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu vereinfachen und so Kosten und Bürokratie
zu reduzieren, ohne dabei zwangsläufig die Sicherheit zu beeinträchtigen.
Insbesondere ist die Regelung nach § 17 Absatz 3 FeV zu streichen, wonach
für einen „abweichenden Prüfort“ eine Antragstellung und eine Genehmigung
erforderlich sind. Darüber hinaus soll bei Überschreitung der Prüffrist
nach § 16 Absatz 3 bzw. § 18 Absatz 2 FeV bei bis zu zwei angemessenen und
begründeten Verlängerungen je theoretischer und je praktischer Prüfung von
bis zu je einem Jahr genügen, diese gegenüber der zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen, ohne dass es einer Genehmigung bedürfte.
2. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die FeV über die genannten, konkreten
Vorschläge hinaus auf Vereinfachungspotenzial zu überprüfen.
3. Darüber hinaus soll unter der Aufsicht von Fahrschulen,
Fahrschulkooperationen oder kompetenten Vereinen wie beispielsweise dem
ADAC der weitere Ausbau von Übungsplätzen geprüft werden, ähnlich den
sogenannten Elementeplätzen in der früheren DDR, die die Aneignung
grundlegender Fahrfertigkeiten wie Anfahren und Anhalten, Einparken sowie
Anfahren an Steigungen trainieren können, bevorzugt bevor Fahrschüler im
öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind.
Begründung
1. Gebot der Stunde ist es, Bürokratie abzubauen, anstatt durch ständig kompliziertere Regelungen weiteren Bürokratieaufwuchs zu generieren sowie Verwaltungen, Wirtschaft und Bürger zusätzlich zu belasten.
2. Darüber hinaus sollen die exorbitant gestiegenen Führerscheinkosten reduziert werden, ohne wie bei derzeitigen Ansätzen der Bundesregierung Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen (beispielsweise, wenn nicht geprüfte Fahrschüler ohne entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge durch Familienangehörige begleitet werden).
3. Die Genehmigungspflicht des veränderten Prüforts begründen Gesetzgeber und Behörden damit, dass Prüflinge nicht willkürlich schwierigere Prüfungsareale durch einfachere im ländlichen Raum austauschen können sollen, in denen es beispielsweise weniger Stadtverkehr gibt. Dieser Gedanke geht insofern fehl, dass auch jetzt bereits „legitime“ Prüflinge von ländlichen Prüforten unmittelbar am Tag nach Erhalt des Führerscheins in Berlin, Paris oder Rom fahren dürfen.
4. Die Verlängerung von Prüffristen ergibt sich aus der praktischen Erfahrung regelmäßig aus Gründen der allgemeinen Lebensführung – beispielsweise, wenn durch den Verlust des Arbeitsplatzes der finanzielle Spielraum geringer wird, wenn aus nicht vorhergesehenen beruflichen oder privaten Gründen weniger Zeit zur Verfügung steht, Pflegefälle in der Familie oder die Geburt eines Kindes anstehen oder wenn in Schule oder Studium Wiederholungsprüfungen erforderlich werden. Unter diesen oder vergleichbaren Gesichtspunkten erscheint es nicht nur unangemessen, sich als Behörde sehr intime Einblicke in die persönliche Lebensführung verschaffen zu sollen – es verursacht auch Antragsaufwand und Kosten (Gebühren nach GeBOst) auf der Seite der Fahrschüler sowie vermeidbaren Verwaltungsaufwand in den Fahrerlaubnisbehörden.
5. Die Einrichtung von Übungsplätzen nach dem Vorbild der früheren Elementeplätze in der DDR-Fahrschulausbildung ermöglicht, auf nicht öffentlichem Gelände die Grundfertigkeiten des Fahrens wie Anhalten, Anhalten und Einparken zu erlernen und zu trainieren (ggf. unter Mitwirkung von Freunden und Angehörigen), bevor Fahrschüler das erste Mal im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind. Indem auf so einem Übungsplatz ein Fahrlehrer zur selben Zeit mehrere Fahrzeuge überwachen kann, ist es möglich, diese Leistung zu geringeren Kostensätzen für den einzelnen Fahrschüler anzubieten und zugleich erst mit einer gewissen Grundübung am Straßenverkehr teilzunehmen.