Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Kultur

Förderprogramme für Kunst und Kultur entschlacken – weniger politisch motivierte Förderung, weniger Bürokratie und verbesserter digitaler Zugang bei höherer Transparenz

Kultur ist ein Lebenselixier und kein verzichtbares Luxusgut. Die Freiheit der
Kunst wird mit Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert. Sie ist für die
Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Kernaufgabe des
öffentlichen Lebens.

Kunst und Kultur benötigen öffentliche Förderung. Ihre Förderung ist keine
klassische Subvention, sondern die Finanzierung eines identitätsstiftenden
Grundbedürfnisses. Über die letzten Jahrzehnte hat sich im föderalen System der
Bundesrepublik Deutschland eine unübersichtliche öffentliche Förderkultur
etabliert, die Förderwilligen ein hohes Maß an Zeitaufwand und Affinität zur
Bürokratie abverlangt. Dabei müssen Grundwerte eines fairen und transparenten
Fördersystems wieder in den Mittelpunkt gerückt werden:

1.  Die Kriterien staatlicher Förderung basieren auf Qualität und Relevanz.
    Eine politisch motivierte Einflussnahme auf die Förderung soll nicht
    stattfinden.

2.  Förderung von Exzellenz muss unabhängig vom institutionellen Rahmen und
    über alle Sparten hinweg ausgebaut werden. Sie ist dringend notwendig, um
    den Standort Deutschland international attraktiv zu halten.

3.  Förderprogramme müssen leicht verständlich und digital dargestellt werden.
    Die Fördermittelvergabe muss transparent erfolgen.

4.  Fördersysteme müssen dringend entbürokratisiert werden, denn im Kunst- und
    Kulturbetrieb ist Bürokratie keine Kernaufgabe.

5.  Die Kultureinrichtungen in Deutschland sollen ausreichend gefördert werden,
    damit sie ihre festgelegten Ziele erreichen können. Wir setzen uns für eine
    angemessene Ausstattung mit Sach- und Personalmitteln ein, die durch
    institutionelle Förderung und nicht durch ein unübersichtliches Geflecht an
    Sonderförderungen abgedeckt wird.

Begründung

Erfolgt mündlich.

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