Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Kultur

Freiheit. Vielfalt. Verantwortung. Liberales Positionspapier zur Kultur- und Medienpolitik

Kunst, Kultur und Medien sind Bedingungen einer freien Gesellschaft. Sie 
 ermöglichen Reflexion, Dissens und Zusammenhalt. Sie schaffen den Raum, in dem 
 Demokratie gedacht, gelebt und erneuert wird.

 Wir Freien Demokraten verstehen Kulturpolitik als Freiheitspolitik. 
 Ausgangspunkt ist für uns, dass Kultur frei entstehen kann. Der Staat ist kein 
 Kurator der Gesellschaft. Er ist ihr Ermöglicher.

 Dieses Positionspapier ist eine Antwort auf eine Zeit, in der die Freiheit der 
 Kunst nicht selbstverständlich ist: Verfassungsschutz-Regelanfragen bei 
 Kulturfördervergaben, politische Einflussnahme auf Jurys, Einsparungen bei 
 Kulturinstitutionen, durch geopolitische Krisen, autoritäre Bewegungen und die 
 noch ungeklärten Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz zeigen, dass 
 Kulturpolitik neu gedacht werden muss – liberal, konsequent und zukunftsfähig.

 Unser Programm steht auf drei Säulen:

  •  Freiheit ist eine unverhandelbare Voraussetzung für schöpferische Energie.
  •  Vielfalt ist die Stärke einer offenen Gesellschaft.
  •  Verantwortung ist eine Haltung, die Erinnerung, Teilhabe und Innovation 
     verbindet.

1. Kunstfreiheit ist unverhandelbar

1.1 Der Staat ermöglicht – er lenkt nicht

 Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Kunst ohne 
 Gesetzesvorbehalt. Dies ist keine nebensächliche Entscheidung, sondern eine 
 fundamentale. Kunstfreiheit bedeutet, dass der Diskurs der Kunst selbst 
 bestimmt, was Kunst ist. Nicht der Staat, nicht die Verwaltung, nicht die 
 Politik.

 Wir wollen Kulturförderung strukturell so gestalten, dass staatliche Stellen 
 Ermöglicher sind und keine Auftraggeber. Förderung schafft Räume, aber sie 
 bestimmt nicht die Inhalte. Dieser Grundsatz muss nicht nur bekannt sein, 
 sondern auch institutionell gesichert werden.

1.2 Keine Regelanfragen beim Verfassungsschutz

 Die aktuelle Debatte um Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat einen 
 neuralgischen Punkt getroffen. Die Idee, Empfängerinnen und Empfänger 
 öffentlicher Kulturförderung standardmäßig beim Verfassungsschutz zu überprüfen, 
 ist mit einem liberalen Verfassungsverständnis unvereinbar.

 Der Deutsche Kulturrat hat dies zu Recht als Ausdruck eines Generalverdachts 
 bezeichnet und sich in seiner Resolution vom März 2026 entschieden dagegen 
 gewandt. Wir Freie Demokraten schließen uns dieser Bewertung ausdrücklich an.

  •  Verfassungsschutz-Regelanfragen bei der Kulturförderung sind abzulehnen. 
     Sie verstoßen gegen den Geist der Kunstfreiheitsgarantie und beschädigen 
     das Vertrauen zwischen Kulturschaffenden und dem Staat.
  •  Wer staatliche Kulturförderung mit Gesinnungsüberprüfungen verknüpft, 
     betreibt keine Sicherheitspolitik, sondern Kulturpolitik mit falschen 
     Mitteln.
  •  Förderausschlüsse bleiben möglich, wenn Inhalte verfassungs- oder 
     menschenfeindlich sind. Dies muss jedoch im Einzelfall begründet und 
     gerichtlich überprüfbar sein und darf nicht als Verwaltungsroutine 
     institutionalisiert werden.

1.3 Unabhängigkeit von Jurys garantieren

 Ob beim Deutschen Buchhandlungspreis, bei der Berlinale oder in der 
 Projektförderung: Jurys in der Kulturförderung treffen fachliche und ästhetische 
 Entscheidungen. Ihre Mitglieder sollen über die erforderliche Expertise 
 verfügen.

 Wenn staatliche Stellen Juryentscheidungen jedoch hinterfragen, öffentlich 
 kommentieren oder faktisch korrigieren wollen, untergräbt das die Staatsferne 
 der Kulturförderung. Wir fordern:

  •  Gesetzliche Verankerung der Unabhängigkeit von staatlichen 
     Kulturförderjurys.
  •  Klare Trennung zwischen der Zielsetzung der Förderprogramme (Zuständigkeit 
     des Staates) und der Auswahl der zu fördernden Projekte (Zuständigkeit der 
     Jurys).
  •  Transparenz durch Veröffentlichung der Auswahlkriterien und 
     Juryzusammensetzungen.
  •  Nachträgliche politische Intervention findet nicht statt.

1.4 Staatsziel Kultur ins Grundgesetz

 Wir fordern die Aufnahme des Staatsziels „Kultur” in das Grundgesetz: „Der Staat 
 schützt und fördert Kultur.” In den Verfassungen zahlreicher Bundesländer gibt 
 es bereits entsprechende Regelungen. Es wird Zeit, dass auch das Grundgesetz 
 diesen Auftrag explizit benennt – jedoch nicht als Ermächtigung zur Lenkung, 
 sondern als Verpflichtung zur Ermöglichung.

2. Kulturförderung als Zukunftsinvestition

2.1 Förderung als strukturelles Bekenntnis

 Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine Investition in die 
 Innovationskraft, Diskursfähigkeit und demokratische Resilienz der Gesellschaft. 
 Wer die Kulturförderung kürzt, spart nicht am Luxus. Er spart an Infrastruktur.

Wir fordern:

  •  Zwei Prozent des Bundeshaushalts für die Kulturförderung im Inland und für 
     die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik,
  •  eine nachhaltige, mehrjährige Finanzierungsstruktur für 
     Kulturinstitutionen, die Unabhängigkeit und Planungssicherheit 
     gewährleistet, da Jahreshaushalte kurzfristiges Denken erzwingen,
  •  den Stopp von Projektstreichungen, die bestehende Institutionen in ihrer 
     Existenz bedrohen, ohne inhaltliche Begründung – wie zuletzt die Absage des 
     Erweiterungsbaus der Deutschen Nationalbibliothek.

2.2 Radikale Entbürokratisierung

 Die bürokratischen Hürden der deutschen Kulturförderung stellen ein 
 strukturelles Problem dar, das kreative Energie bindet. Solo-Selbstständige, 
 freie Gruppen und kleine Kulturunternehmen verbringen unverhältnismäßig viel 
 Zeit mit Verwaltung statt mit Kunst. Das muss sich ändern.

  •  Förderverfahren konsequent digitalisieren, vereinheitlichen und 
     vereinfachen,
  •  Chancenbudgets einführen, das sind flexible Projekttöpfe mit schlanken 
     Antragsverfahren und Vertrauensvorschuss statt Misstrauenskultur,
  •  das Zuwendungsrecht radikal vereinfachen, insbesondere für Antragstellende 
     unter einem definierten Förderschwellenwert,
  •  kooperativen Kulturföderalismus stärken. Bund und Länder müssen ihre 
     Förderinstrumente besser koordinieren statt konkurrieren.

3. Vielfalt als kulturpolitisches Prinzip

3.1 Ein zeitgemäßer Kulturbegriff

 Die Unterscheidung zwischen ernster Kultur und Unterhaltungskultur, zwischen 
 Hochkultur und Populärkultur sowie zwischen klassischen Kunstformen und 
 digitalen Ausdrucksformaten ist kulturpolitisch überholt. Sie spiegelt 
 Hierarchien wider, die der gesellschaftlichen Realität nicht mehr entsprechen.

 Wir wollen einen Kulturbegriff, der alle Ausdrucksformen umfasst – von der Oper 
 über den Kinofilm bis zum Computerspiel, von der Literatur über das Design bis 
 zur Clubkultur. Kulturpolitisch relevant ist nicht das Genre, sondern die 
 gesellschaftliche Funktion.

  •  Aufhebung der strukturellen Bevorzugung der E-Kultur in den 
     Förderstrukturen.
  •  Anerkennung der Games-Industrie sowie digitaler Kulturformate als 
     vollwertige Bestandteile der Kulturlandschaft.
  •  Förderung von Cross-Innovation, also der Übertragung kreativer Impulse aus 
     Kunst und Kultur auf andere gesellschaftliche Bereiche.

3.2 Diversität in Strukturen und Leitungspositionen

 Eine vielfältige Gesellschaft braucht kulturelle Institutionen, die diese 
 Vielfalt sowohl in ihren Inhalten als auch in ihren Strukturen widerspiegeln. 
 Dies ist keine Frage politischer Korrektheit, sondern der Repräsentationslogik 
 einer demokratischen Gesellschaft.

 Wir fordern:

  •  Diversitätsorientierte Besetzungsverfahren für Leitungspositionen in 
     öffentlich geförderten Kultureinrichtungen,
  •  Rotationsprinzipien in Jurys und Beiräten, um strukturelle Monokultur 
     aufzubrechen,
  •  Kulturprogramme als Übungsfelder für Differenz: Kunst ist ihrem Wesen nach 
     multiperspektivisch – das ist kein Problem, das ist ihr Wert.
  •  Wir wenden uns ausdrücklich gegen jede Form der Nationalisierung von 
     Kulturpolitik.

4. Medienfreiheit und digitale Öffentlichkeit

4.1 Freie Medien als Rückgrat der Demokratie

 Eine Demokratie ohne freie und unabhängige Medien ist keine Demokratie. Das 
 duale Mediensystem aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ist eine 
 bewährte Struktur, die jedoch nicht unantastbar ist. Beide Säulen müssen sich 
 den Anforderungen der digitalen Gegenwart stellen.

 Dazu gehören:

  •  Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit gegenüber jeder Form politischer 
     Einflussnahme – auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk,
  •  Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit klarem Fokus auf den 
     Bildungs-, Informations- und Kulturauftrag sowie auf radikale Objektivität 
     statt politischer Schlagseite,
  •  mehr Kostenbewusstsein beim ÖRR,
  •  der Erhalt der Rundfunkorchester und -chöre des ÖRR, die zur Weltspitze 
     gehören und eine besondere Rolle bei der Kulturarbeit in der Fläche 
     spielen,
  •  faire Wettbewerbsbedingungen für private Medienunternehmen durch moderne 
     Kartell- und Wettbewerbsregeln,
  •  Unterstützung klassisch redaktionell geführter Medien durch Reduzierung der 
     Mehrwertsteuer.

4.2 Auffindbarkeit und Plattformverantwortung

 In einer Welt, in der Algorithmen bestimmen, welche Inhalte Menschen sehen, 
 reicht Pressefreiheit allein nicht aus. Qualitätsjournalismus muss auch in 
 digitalen Räumen gefunden werden können.

 Wir fordern:

  •  die Auffindbarkeit von Qualitätsinhalten auf digitalen Plattformen als 
     regulatorisches Ziel,
  •  die Begrenzung des Datenraubs großer Technologiekonzerne und den Schutz 
     kultureller Inhalte durch effektive Urheber- und Leistungsschutzrechte 
     sowie
  •  die Nichtsozialisierung von geistigem Eigentum – gegenüber der KI-
     Trainingsnutzung ebenso wie gegenüber Aggregatoren.
  •  eine Stärkung und Durchsetzung des europäischen Kartellrechts um den freien 
     Markt auch im digitalen Raum zu garantieren.

4.3 Medienkompetenz als Schlüsselkompetenz

 Medienfreiheit braucht medienkundige Bürgerinnen und Bürger. Wer Fake News nicht 
 erkennt, ist nicht frei, sondern manipulierbar. Medienkompetenz ist daher keine 
 schulische Ergänzung, sondern eine demokratische Kernkompetenz. Aufklärung und 
 Kompetenzvermittlung sind Verboten vorzuziehen.

 Wir fordern:

  •  Medienkompetenz als verpflichtendes Schulfach in allen Bundesländern,
  •  Schwerpunkt auf sozialen Medien, KI-generierten Inhalten und der Erkennung 
     von Desinformation,
  •  Stärkung von Institutionen der Medienbildung, auch außerschulisch.

5. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz

5.1 KI als Werkzeug, nicht als Ersatz

 Künstliche Intelligenz ist eine der prägendsten Technologien unserer Zeit. Für 
 Kunst und Kultur eröffnet sie neue kreative Möglichkeiten und 
 Distributionsformen, stellt aber auch neue Herausforderungen dar. Wir lehnen 
 sowohl naiven Technikoptimismus als auch kulturpessimistischen Technikfatalismus 
 ab.

 KI ist kein Gegner der Kunst, sondern ein neues Werkzeug. Wie jedes Werkzeug 
 muss sie jedoch in einem klaren normativen Rahmen genutzt werden.

 Es braucht einen klaren Rechtsrahmen für KI-generierte Inhalte innerhalb des 
 Urheberrechts: Wer von kreativer Arbeit profitiert, muss dafür zahlen.

 Wir fordern:

  •  Schutz menschlicher Kreativleistungen und faire Vergütung von Künstlerinnen 
     und Künstlern im digitalen Raum.
  •  Das Label „Made by KI” als regelhafte Kennzeichnungspflicht einführen.
  •  KI-Training auf urheberrechtlich geschützten Werken nur mit Zustimmung und 
     fairer Vergütung der Rechteinhaber.
  •  Auch KI-generierte Werke sollen individuell urheberrechtlich geschützt 
     werden können, sofern sie legal erzeugt worden sind und eine eigenständige 
     künstlerische Leistung beinhalten.

5.2 Innovationsprogramm für digitale Kultur

 Die Digitalisierung eröffnet der Kultur- und Kreativwirtschaft enorme Chancen 
 für neue Geschäftsmodelle, Reichweiten und Kollaborationsformen. Diese Chancen 
 müssen aktiv erschlossen werden.

 Dazu gehören:

  •  ein Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle der Kultur- und 
     Kreativwirtschaft aufzulegen,
  •  die Digitalisierung von Museumsbeständen, Archiven und 
     Bibliothekssammlungen voranzutreiben, um eine breite gesellschaftliche 
     Teilhabe zu ermöglichen,
  •  einen digitalen Schnellstart für Unternehmensgründungen in der 
     Kreativwirtschaft zu ermöglichen, wobei Pragmatik vor Formalia stehen soll,
  •  eine breite digitale Bildung als Voraussetzung für kulturelle Teilhabe im 
     21. Jahrhundert zu schaffen.

6. Kultur- und Kreativwirtschaft als Wirtschaftskraft

6.1 Anerkennung als Innovationssektor

 Mit mehr als 1,7 Millionen Beschäftigten zählt die Kultur- und Kreativwirtschaft 
 zu den bedeutendsten Innovationssektoren der deutschen Volkswirtschaft. Ihre 
 wirtschaftliche Leistung ist messbar – und wird dennoch systematisch 
 unterschätzt.

 Wir fordern:

  •  die Anerkennung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Wirtschaftsfaktor in 
     der Industrie- und Standortpolitik,
  •  die aktive Bewerbung von Kultur als Standortfaktor für die 
     Fachkräftegewinnung – attraktive Kulturlandschaften ziehen qualifizierte 
     Menschen an,
  •  die Modernisierung des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft als 
     bundesweite Innovationsplattform sowie
  •  die Anwendung der Regeln des freien Marktes in Europa auch auf den 
     Kunstmarkt und kulturelle Dienstleistungen.

6.2 Wettbewerbsfähigkeit stärken

 Im internationalen Vergleich verliert Deutschland Marktanteile in der 
 Kreativwirtschaft. Dies hat strukturelle Ursachen: überbordende Regulierung, 
 unklare Förderstrukturen und fehlende internationale Vernetzung.

 Um den Wirtschaftsstandort Deutschland für Filmschaffende attraktiv zu halten, 
 soll die Filmförderung auf Landes- und Bundesebene gestärkt werden. Darüber 
 hinaus soll das Arbeitszeitgesetz für individuelle Arbeitsmodelle in der 
 Kulturwirtschaft flexibilisiert werden. Die Gemeinnützigkeit soll reformiert 
 werden, indem eine unabhängige Überprüfung erfolgt, die steuerliche Förderung 
 von Ehrenamt deutlich erweitert und vereinfacht wird. Die Spendenabzugsfähigkeit 
 soll erweitert werden. Sponsoring und Mäzenatentum sollen staatlich positiv 
 begleitet und steuerlich attraktiver gestaltet werden.

7. Soziale Absicherung der Kreativen

7.1 Künstlersozialversicherung stärken

 Kreative Arbeit braucht soziale Sicherheit, um frei zu bleiben. Wer in 
 existenzieller Unsicherheit lebt, kann nicht frei schaffen. Die 
 Künstlersozialversicherung ist eine tragende Säule der kulturellen Infrastruktur 
 Deutschlands – sie muss gestärkt und nicht geschwächt werden.

  •  Das bewährte Modell der Künstlersozialkasse (KSK) muss erhalten und 
     weiterentwickelt werden.
  •  Die Ausgestaltung muss effizient, transparent und zukunftsfest für Solo-
     Selbstständige und Künstlerinnen und Künstler sein.
  •  Die Aktivrente soll auch für Selbstständige – Künstlerinnen und Künstler, 
     Honorarkräfte – gelten.
  •  Soziale Absicherungsmodelle über die KSK oder das Sozialversicherungssystem 
     müssen weiter geprüft und angepasst werden.

7.2 Leistung honorieren

 Förderprogramme sollen sich an Qualität, Innovation und Wirkung orientieren und 
 nicht an politischen Vorgaben oder Konformität. Die kulturelle Leistung von 
 Künstlerinnen und Künstlern ist real. Sie verdient Anerkennung – auch materiell.

  •  Es braucht eine Honoraruntergrenze für Kulturschaffende, um faire 
     Mindestvergütungen bei öffentlich geförderten Projekten zu gewährleisten.
  •  Förderprogramme sollen an messbaren Wirkungskriterien ausgerichtet werden. 
     Wir unterstützen ausdrücklich die Forschung zur wissenschaftlichen 
     Entwicklung von international tragfähigen Wirkungsmodellen.
  •  Es braucht einen leichteren, unbürokratischen Zugang zu Förderprogrammen 
     für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige.
  •  Rechtssichere Gestaltung und unbürokratische Umsetzung von selbstständiger 
     Tätigkeit im Kultur- und Medienbereich sowie im Bereich der kulturellen 
     Bildung muss gewährleistet werden. Dies erfordert die umgehende Festlegung 
     und gesetzliche Verabschiedung eines angepassten und praktikablen 
     Kriterienkataloges für die eindeutige Abgrenzung von selbstständiger und 
     abhängiger Beschäftigung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens der 
     Deutschen Rentenversicherung. 

8. Kulturelle Bildung und gesellschaftliche Teilhabe

8.1 Bildung als Freiheitsvoraussetzung

 Kulturelle Bildung erweitert den Horizont. Sie schafft Verständnis für das 
 Andere, für Komplexität und Ambiguität. Sie ist keine Dekoration des Lehrplans, 
 sondern die Grundlage demokratischer Handlungsfähigkeit.

 Wir fordern:

  •  Zehn Prozent ihres Budgets erhalten öffentliche Kulturinstitutionen 
     zusätzlich für kulturelle Bildung.
  •  Frühkindliche kulturelle Bildung ist als fester Bestandteil schulischer und 
     vorschulischer Curricula zu etablieren.
  •  Musikunterricht ist für alle Kinder zu gewährleisten – jedes Kind soll ein 
     Instrument erlernen können.
  •  Kultur ist als Schulfach zu etablieren.
  •  Theater und Museen sind als kulturelle Bildungsorte dauerhaft zu sichern 
     und die Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen ist zu 
     fördern.
  •  Die Bildungsarbeit der Musikensembles des ÖRR muss durch eine 
     Existenzgarantie gewürdigt werden.

8.2 Geschichts-, Kunst- und Literaturbildung stärken

 Historische Bildung ist der Schlüssel zum Verständnis von Demokratie. Wer nicht 
 weiß, woher wir kommen, kann nicht beurteilen, wohin wir gehen. Geschichts-, 
 Kunst- und Literaturunterricht sind keine altmodischen Pflichtfächer, sondern 
 Demokratieschulen.

  •  Deshalb müssen sie gestärkt und nicht weiter reduziert werden.
  •  Der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss forciert 
     werden.
  •  Institutionen der Lese- und Literaturförderung, Literaturhäuser, 
     öffentliche Bibliotheken etc. sollen gestärkt werden.
  •  Bibliotheken als Dritte Orte: Sie sind niedrigschwellige, interkulturelle 
     Begegnungsorte, die es zu stärken gilt. Sonntagsöffnungen sollen ermöglicht 
     werden.

8.3 Inklusive Teilhabe

 Kulturelle Teilhabe ist kein Privileg. Sie ist ein gesellschaftliches Gut, das 
 allen Menschen offenstehen muss – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem 
 Einkommen, einer möglichen Beeinträchtigung oder ihrem Wohnort.

  •  Eine inklusive Kulturpolitik muss Teilhabe, Teilnahme und Teilgabe 
     gleichermaßen ermöglichen.
  •  Kulturprogramme sollen so gestaltet werden, dass sie Einsamkeit verhindern 
     – besonders für ältere Menschen und in ländlichen Räumen.
  •  Es sollen partizipative Mitmachangebote für Senioren in kulturellen 
     Institutionen geschaffen werden.

9. Erinnerungskultur und demokratische Resilienz

9.1 Erinnerung verbindet

 Freiheit braucht Erinnerung. Eine Gesellschaft, die ihre Geschichte vergisst, 
 ist anfällig dafür, dass sich Geschichte wiederholt. Erinnerungskultur ist keine 
 moralische Pflicht der Vergangenheit, sondern eine demokratische Investition in 
 die Zukunft.

  •  Der Erhalt und die Weiterentwicklung der Erinnerungskultur dienen dem 
     Schutz vor autoritären Systemen, Rassismus und Antisemitismus.
  •  Erinnerungskultur muss demokratische Resilienz stärken – sie soll 
     verbinden, nicht spalten.
  •  Institutionelle Förderung der Arbeit gegen Antisemitismus im Kultur- und 
     Medienbereich muss gestärkt werden. Bewährte Projekte in diesem Feld aus 
     dem Programm „Demokratie leben“ sollen nicht in Frage gestellt werden.

9.2 Provenienzforschung und Restitution

 Die konsequente Aufarbeitung von NS-Raubkunst, der DDR-Raubkunst sowie von 
 Sammlungsgütern aus kolonialem Kontext ist eine rechtliche und moralische 
 Verpflichtung. Sie dient dem Rechtsfrieden und der internationalen Verständigung 
 und muss auf Augenhöhe geschehen.

  •  Provenienzforschung, Restitution und Rückgabe müssen als dauerhafter, 
     institutionell verankerter Prozess gestaltet werden.
  •  Es muss Transparenz über Sammlungsbestände hergestellt werden. 
     Digitalisierung von Museumsbeständen als Beitrag zur Aufarbeitung.
  •  Partnerschaften mit Herkunftsgesellschaften auf Augenhöhe – nicht als Akt 
     der Gnade, sondern des Rechts.

10. Kultur in Europa und der Welt

10.1 Kulturpolitik ist Außenpolitik

 Deutschland ist eine Kulturnation mit globaler Ausstrahlung. Diese Ausstrahlung 
 ist jedoch kein Selbstläufer, sondern muss aktiv gepflegt werden. Kulturpolitik 
 ist Außenpolitik: Sie schafft Verständigung, baut Brücken und stärkt das 
 internationale Ansehen Deutschlands.

 Dazu gehören:

  •  die Stärkung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) und der 
     Goethe-Institute weltweit, sowie die Eröffnung neuer bzw. Wiedereröffnung 
     von Goethe Instituten bzw. Zentren in ganz Europa.
  •  die Einrichtung einer europäischen Koordinationsstelle für 
     Außenkulturpolitik im Europäischen Auswärtigen Dienst,
  •  die Einrichtung eines „European National Trust” zum Schutz des gemeinsamen 
     europäischen Kulturerbes,
  •  mehr digitale Austausch- und Koproduktionsprogramme zwischen europäischen 
     Kulturschaffenden sowie
  •  die Weiterentwicklung und Stärkung von Arte und der Deutschen Welle als 
     internationalem öffentlich-rechtlichen Kultursender.

10.2 Offenheit gegenüber internationalen Künstlerinnen und Künstlern

 Deutschland als Kulturstandort lebt von internationalen Impulsen. Bürokratische 
 Hindernisse für internationale Kulturschaffende sind ein Standortnachteil – 
 kulturell wie wirtschaftlich.

  •  Es braucht eine Vereinfachung und Generalisierung der Visavergabe an 
     internationale Künstlerinnen und Künstler.
  •  Internationale Stipendien und Austauschprogramme sollen gestärkt werden.
  •  Die Vielfalt der Kultur soll im Stadtbild sichtbar gemacht und gefördert 
     werden.

11. Räume für Kultur – Stadt, Land und Klima

11.1 Kulturorte sichern

 Kunst braucht Orte. Ateliers, Proberäume, Spielstätten, Clubs, Bibliotheken und 
 Museen sind die physische Infrastruktur unserer Kulturgesellschaft. Steigende 
 Mieten, fehlende Stadtplanung und mangelndes Leerstandsmanagement bedrohen diese 
 Infrastruktur jedoch systematisch.

 Es gilt, Kulturorte vor Verdrängung durch steigende Mieten zu schützen, 
 beispielsweise durch Vorkaufsrechte, Belegungsbindungen und Mietpreisbremsen für 
 Kulturnutzungen. Leerstandsmanagement im urbanen Raum soll generell im Sinne 
 kultureller Maßnahmen erfolgen. Bei Stadtplanung und Quartiersentwicklung müssen 
 kulturelle und dritte Orte strukturell mitgedacht werden. Schließlich gilt es, 
 Kulturstrukturen und Initiativen im ländlichen Raum zu erhalten und neu zu 
 entwickeln.

11.2 Nachhaltigkeit in der Kulturinfrastruktur

 Kultureinrichtungen sehen sich mit denselben klimapolitischen Herausforderungen 
 konfrontiert wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche. Nachhaltigkeit ist 
 kein Feind der Kultur, sondern ihre Zukunftsbedingung.

 Mit einem Best-Practice-Programm auf europäischer Ebene soll kulturelle 
 Infrastruktur unter nachhaltigen Gesichtspunkten saniert werden. 
 Kultureinrichtungen und Kulturgüter müssen vor den Folgen des Klimawandels und 
 Naturkatastrophen geschützt werden. Energie für die Kunst ist Energie für die 
 Gesellschaft: Kulturbetriebe sollen bei der Energieversorgung unterstützt 
 werden. Kultur- und Naturlandschaften sowie Parkanlagen müssen als Erholungsorte 
 und CO₂-Speicher erhalten werden.

11.3 Kulturgüter im Kriegs- oder Katastrophenfall

 Die Bundesregierung soll in Zusammenarbeit mit den Bundesländern prüfen, wo 
 Kulturgüter im Kriegs- oder Katastrophenfall schnell und unter geeigneten 
 Bedingungen sicher untergebracht werden können. Für beschädigtes Kulturgut 
 sollen dezentrale Notrestaurierungswerkstätten vorgesehen werden, die das 
 Kulturgut stabilisieren können. Eine Zusammenarbeit mit den europäischen 
 Nachbarn wäre anzustreben.

Schluss: Freiheit ist keine Gnade des Staates

 Kultur ist mehr als das, was wir leben. Sie verbindet uns und stellt uns 
 gleichzeitig vor Herausforderungen. Sie ist das Medium, in dem Gesellschaften 
 über sich selbst nachdenken.

 Eine liberale Kulturpolitik vertraut auf die Kraft der Freiheit, die 
 Verantwortung des Einzelnen sowie den offenen Diskurs. Sie schützt Kunst vor 
 staatlicher Bevormundung und politischer Instrumentalisierung. Sie schafft 
 Strukturen, in denen Kreativität gedeihen kann – ohne Generalverdacht, ohne 
 Lenkungsanspruch, ohne ideologischen Zugriff.

 Unser Ziel ist ein Land, in dem Kunst, Kultur und Medien frei, vielfältig und 
 zukunftsfähig sind.
 Denn Freiheit ist keine Gnade des Staates, sondern sein Auftrag.

Begründung

Erfolgt mündlich.

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