BFA Kultur
Freiheit. Vielfalt. Verantwortung. Liberales Positionspapier zur Kultur- und Medienpolitik
Kunst, Kultur und Medien sind Bedingungen einer freien Gesellschaft. Sie
ermöglichen Reflexion, Dissens und Zusammenhalt. Sie schaffen den Raum, in dem
Demokratie gedacht, gelebt und erneuert wird.
Wir Freien Demokraten verstehen Kulturpolitik als Freiheitspolitik.
Ausgangspunkt ist für uns, dass Kultur frei entstehen kann. Der Staat ist kein
Kurator der Gesellschaft. Er ist ihr Ermöglicher.
Dieses Positionspapier ist eine Antwort auf eine Zeit, in der die Freiheit der
Kunst nicht selbstverständlich ist: Verfassungsschutz-Regelanfragen bei
Kulturfördervergaben, politische Einflussnahme auf Jurys, Einsparungen bei
Kulturinstitutionen, durch geopolitische Krisen, autoritäre Bewegungen und die
noch ungeklärten Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz zeigen, dass
Kulturpolitik neu gedacht werden muss – liberal, konsequent und zukunftsfähig.
Unser Programm steht auf drei Säulen:
- Freiheit ist eine unverhandelbare Voraussetzung für schöpferische Energie.
- Vielfalt ist die Stärke einer offenen Gesellschaft.
-
Verantwortung ist eine Haltung, die Erinnerung, Teilhabe und Innovation
verbindet.
1. Kunstfreiheit ist unverhandelbar
1.1 Der Staat ermöglicht – er lenkt nicht
Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Kunst ohne
Gesetzesvorbehalt. Dies ist keine nebensächliche Entscheidung, sondern eine
fundamentale. Kunstfreiheit bedeutet, dass der Diskurs der Kunst selbst
bestimmt, was Kunst ist. Nicht der Staat, nicht die Verwaltung, nicht die
Politik.
Wir wollen Kulturförderung strukturell so gestalten, dass staatliche Stellen
Ermöglicher sind und keine Auftraggeber. Förderung schafft Räume, aber sie
bestimmt nicht die Inhalte. Dieser Grundsatz muss nicht nur bekannt sein,
sondern auch institutionell gesichert werden.
1.2 Keine Regelanfragen beim Verfassungsschutz
Die aktuelle Debatte um Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat einen
neuralgischen Punkt getroffen. Die Idee, Empfängerinnen und Empfänger
öffentlicher Kulturförderung standardmäßig beim Verfassungsschutz zu überprüfen,
ist mit einem liberalen Verfassungsverständnis unvereinbar.
Der Deutsche Kulturrat hat dies zu Recht als Ausdruck eines Generalverdachts
bezeichnet und sich in seiner Resolution vom März 2026 entschieden dagegen
gewandt. Wir Freie Demokraten schließen uns dieser Bewertung ausdrücklich an.
-
Verfassungsschutz-Regelanfragen bei der Kulturförderung sind abzulehnen.
Sie verstoßen gegen den Geist der Kunstfreiheitsgarantie und beschädigen
das Vertrauen zwischen Kulturschaffenden und dem Staat. -
Wer staatliche Kulturförderung mit Gesinnungsüberprüfungen verknüpft,
betreibt keine Sicherheitspolitik, sondern Kulturpolitik mit falschen
Mitteln. -
Förderausschlüsse bleiben möglich, wenn Inhalte verfassungs- oder
menschenfeindlich sind. Dies muss jedoch im Einzelfall begründet und
gerichtlich überprüfbar sein und darf nicht als Verwaltungsroutine
institutionalisiert werden.
1.3 Unabhängigkeit von Jurys garantieren
Ob beim Deutschen Buchhandlungspreis, bei der Berlinale oder in der
Projektförderung: Jurys in der Kulturförderung treffen fachliche und ästhetische
Entscheidungen. Ihre Mitglieder sollen über die erforderliche Expertise
verfügen.
Wenn staatliche Stellen Juryentscheidungen jedoch hinterfragen, öffentlich
kommentieren oder faktisch korrigieren wollen, untergräbt das die Staatsferne
der Kulturförderung. Wir fordern:
-
Gesetzliche Verankerung der Unabhängigkeit von staatlichen
Kulturförderjurys. -
Klare Trennung zwischen der Zielsetzung der Förderprogramme (Zuständigkeit
des Staates) und der Auswahl der zu fördernden Projekte (Zuständigkeit der
Jurys). -
Transparenz durch Veröffentlichung der Auswahlkriterien und
Juryzusammensetzungen. - Nachträgliche politische Intervention findet nicht statt.
1.4 Staatsziel Kultur ins Grundgesetz
Wir fordern die Aufnahme des Staatsziels „Kultur” in das Grundgesetz: „Der Staat
schützt und fördert Kultur.” In den Verfassungen zahlreicher Bundesländer gibt
es bereits entsprechende Regelungen. Es wird Zeit, dass auch das Grundgesetz
diesen Auftrag explizit benennt – jedoch nicht als Ermächtigung zur Lenkung,
sondern als Verpflichtung zur Ermöglichung.
2. Kulturförderung als Zukunftsinvestition
2.1 Förderung als strukturelles Bekenntnis
Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine Investition in die
Innovationskraft, Diskursfähigkeit und demokratische Resilienz der Gesellschaft.
Wer die Kulturförderung kürzt, spart nicht am Luxus. Er spart an Infrastruktur.
Wir fordern:
-
Zwei Prozent des Bundeshaushalts für die Kulturförderung im Inland und für
die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, -
eine nachhaltige, mehrjährige Finanzierungsstruktur für
Kulturinstitutionen, die Unabhängigkeit und Planungssicherheit
gewährleistet, da Jahreshaushalte kurzfristiges Denken erzwingen, -
den Stopp von Projektstreichungen, die bestehende Institutionen in ihrer
Existenz bedrohen, ohne inhaltliche Begründung – wie zuletzt die Absage des
Erweiterungsbaus der Deutschen Nationalbibliothek.
2.2 Radikale Entbürokratisierung
Die bürokratischen Hürden der deutschen Kulturförderung stellen ein
strukturelles Problem dar, das kreative Energie bindet. Solo-Selbstständige,
freie Gruppen und kleine Kulturunternehmen verbringen unverhältnismäßig viel
Zeit mit Verwaltung statt mit Kunst. Das muss sich ändern.
-
Förderverfahren konsequent digitalisieren, vereinheitlichen und
vereinfachen, -
Chancenbudgets einführen, das sind flexible Projekttöpfe mit schlanken
Antragsverfahren und Vertrauensvorschuss statt Misstrauenskultur, -
das Zuwendungsrecht radikal vereinfachen, insbesondere für Antragstellende
unter einem definierten Förderschwellenwert, -
kooperativen Kulturföderalismus stärken. Bund und Länder müssen ihre
Förderinstrumente besser koordinieren statt konkurrieren.
3. Vielfalt als kulturpolitisches Prinzip
3.1 Ein zeitgemäßer Kulturbegriff
Die Unterscheidung zwischen ernster Kultur und Unterhaltungskultur, zwischen
Hochkultur und Populärkultur sowie zwischen klassischen Kunstformen und
digitalen Ausdrucksformaten ist kulturpolitisch überholt. Sie spiegelt
Hierarchien wider, die der gesellschaftlichen Realität nicht mehr entsprechen.
Wir wollen einen Kulturbegriff, der alle Ausdrucksformen umfasst – von der Oper
über den Kinofilm bis zum Computerspiel, von der Literatur über das Design bis
zur Clubkultur. Kulturpolitisch relevant ist nicht das Genre, sondern die
gesellschaftliche Funktion.
-
Aufhebung der strukturellen Bevorzugung der E-Kultur in den
Förderstrukturen. -
Anerkennung der Games-Industrie sowie digitaler Kulturformate als
vollwertige Bestandteile der Kulturlandschaft. -
Förderung von Cross-Innovation, also der Übertragung kreativer Impulse aus
Kunst und Kultur auf andere gesellschaftliche Bereiche.
3.2 Diversität in Strukturen und Leitungspositionen
Eine vielfältige Gesellschaft braucht kulturelle Institutionen, die diese
Vielfalt sowohl in ihren Inhalten als auch in ihren Strukturen widerspiegeln.
Dies ist keine Frage politischer Korrektheit, sondern der Repräsentationslogik
einer demokratischen Gesellschaft.
Wir fordern:
-
Diversitätsorientierte Besetzungsverfahren für Leitungspositionen in
öffentlich geförderten Kultureinrichtungen, -
Rotationsprinzipien in Jurys und Beiräten, um strukturelle Monokultur
aufzubrechen, -
Kulturprogramme als Übungsfelder für Differenz: Kunst ist ihrem Wesen nach
multiperspektivisch – das ist kein Problem, das ist ihr Wert. -
Wir wenden uns ausdrücklich gegen jede Form der Nationalisierung von
Kulturpolitik.
4. Medienfreiheit und digitale Öffentlichkeit
4.1 Freie Medien als Rückgrat der Demokratie
Eine Demokratie ohne freie und unabhängige Medien ist keine Demokratie. Das
duale Mediensystem aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ist eine
bewährte Struktur, die jedoch nicht unantastbar ist. Beide Säulen müssen sich
den Anforderungen der digitalen Gegenwart stellen.
Dazu gehören:
-
Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit gegenüber jeder Form politischer
Einflussnahme – auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, -
Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit klarem Fokus auf den
Bildungs-, Informations- und Kulturauftrag sowie auf radikale Objektivität
statt politischer Schlagseite, - mehr Kostenbewusstsein beim ÖRR,
-
der Erhalt der Rundfunkorchester und -chöre des ÖRR, die zur Weltspitze
gehören und eine besondere Rolle bei der Kulturarbeit in der Fläche
spielen, -
faire Wettbewerbsbedingungen für private Medienunternehmen durch moderne
Kartell- und Wettbewerbsregeln, -
Unterstützung klassisch redaktionell geführter Medien durch Reduzierung der
Mehrwertsteuer.
4.2 Auffindbarkeit und Plattformverantwortung
In einer Welt, in der Algorithmen bestimmen, welche Inhalte Menschen sehen,
reicht Pressefreiheit allein nicht aus. Qualitätsjournalismus muss auch in
digitalen Räumen gefunden werden können.
Wir fordern:
-
die Auffindbarkeit von Qualitätsinhalten auf digitalen Plattformen als
regulatorisches Ziel, -
die Begrenzung des Datenraubs großer Technologiekonzerne und den Schutz
kultureller Inhalte durch effektive Urheber- und Leistungsschutzrechte
sowie -
die Nichtsozialisierung von geistigem Eigentum – gegenüber der KI-
Trainingsnutzung ebenso wie gegenüber Aggregatoren. -
eine Stärkung und Durchsetzung des europäischen Kartellrechts um den freien
Markt auch im digitalen Raum zu garantieren.
4.3 Medienkompetenz als Schlüsselkompetenz
Medienfreiheit braucht medienkundige Bürgerinnen und Bürger. Wer Fake News nicht
erkennt, ist nicht frei, sondern manipulierbar. Medienkompetenz ist daher keine
schulische Ergänzung, sondern eine demokratische Kernkompetenz. Aufklärung und
Kompetenzvermittlung sind Verboten vorzuziehen.
Wir fordern:
- Medienkompetenz als verpflichtendes Schulfach in allen Bundesländern,
-
Schwerpunkt auf sozialen Medien, KI-generierten Inhalten und der Erkennung
von Desinformation, - Stärkung von Institutionen der Medienbildung, auch außerschulisch.
5. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
5.1 KI als Werkzeug, nicht als Ersatz
Künstliche Intelligenz ist eine der prägendsten Technologien unserer Zeit. Für
Kunst und Kultur eröffnet sie neue kreative Möglichkeiten und
Distributionsformen, stellt aber auch neue Herausforderungen dar. Wir lehnen
sowohl naiven Technikoptimismus als auch kulturpessimistischen Technikfatalismus
ab.
KI ist kein Gegner der Kunst, sondern ein neues Werkzeug. Wie jedes Werkzeug
muss sie jedoch in einem klaren normativen Rahmen genutzt werden.
Es braucht einen klaren Rechtsrahmen für KI-generierte Inhalte innerhalb des
Urheberrechts: Wer von kreativer Arbeit profitiert, muss dafür zahlen.
Wir fordern:
-
Schutz menschlicher Kreativleistungen und faire Vergütung von Künstlerinnen
und Künstlern im digitalen Raum. - Das Label „Made by KI” als regelhafte Kennzeichnungspflicht einführen.
-
KI-Training auf urheberrechtlich geschützten Werken nur mit Zustimmung und
fairer Vergütung der Rechteinhaber. -
Auch KI-generierte Werke sollen individuell urheberrechtlich geschützt
werden können, sofern sie legal erzeugt worden sind und eine eigenständige
künstlerische Leistung beinhalten.
5.2 Innovationsprogramm für digitale Kultur
Die Digitalisierung eröffnet der Kultur- und Kreativwirtschaft enorme Chancen
für neue Geschäftsmodelle, Reichweiten und Kollaborationsformen. Diese Chancen
müssen aktiv erschlossen werden.
Dazu gehören:
-
ein Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle der Kultur- und
Kreativwirtschaft aufzulegen, -
die Digitalisierung von Museumsbeständen, Archiven und
Bibliothekssammlungen voranzutreiben, um eine breite gesellschaftliche
Teilhabe zu ermöglichen, -
einen digitalen Schnellstart für Unternehmensgründungen in der
Kreativwirtschaft zu ermöglichen, wobei Pragmatik vor Formalia stehen soll, -
eine breite digitale Bildung als Voraussetzung für kulturelle Teilhabe im
21. Jahrhundert zu schaffen.
6. Kultur- und Kreativwirtschaft als Wirtschaftskraft
6.1 Anerkennung als Innovationssektor
Mit mehr als 1,7 Millionen Beschäftigten zählt die Kultur- und Kreativwirtschaft
zu den bedeutendsten Innovationssektoren der deutschen Volkswirtschaft. Ihre
wirtschaftliche Leistung ist messbar – und wird dennoch systematisch
unterschätzt.
Wir fordern:
-
die Anerkennung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Wirtschaftsfaktor in
der Industrie- und Standortpolitik, -
die aktive Bewerbung von Kultur als Standortfaktor für die
Fachkräftegewinnung – attraktive Kulturlandschaften ziehen qualifizierte
Menschen an, -
die Modernisierung des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft als
bundesweite Innovationsplattform sowie -
die Anwendung der Regeln des freien Marktes in Europa auch auf den
Kunstmarkt und kulturelle Dienstleistungen.
6.2 Wettbewerbsfähigkeit stärken
Im internationalen Vergleich verliert Deutschland Marktanteile in der
Kreativwirtschaft. Dies hat strukturelle Ursachen: überbordende Regulierung,
unklare Förderstrukturen und fehlende internationale Vernetzung.
Um den Wirtschaftsstandort Deutschland für Filmschaffende attraktiv zu halten,
soll die Filmförderung auf Landes- und Bundesebene gestärkt werden. Darüber
hinaus soll das Arbeitszeitgesetz für individuelle Arbeitsmodelle in der
Kulturwirtschaft flexibilisiert werden. Die Gemeinnützigkeit soll reformiert
werden, indem eine unabhängige Überprüfung erfolgt, die steuerliche Förderung
von Ehrenamt deutlich erweitert und vereinfacht wird. Die Spendenabzugsfähigkeit
soll erweitert werden. Sponsoring und Mäzenatentum sollen staatlich positiv
begleitet und steuerlich attraktiver gestaltet werden.
7. Soziale Absicherung der Kreativen
7.1 Künstlersozialversicherung stärken
Kreative Arbeit braucht soziale Sicherheit, um frei zu bleiben. Wer in
existenzieller Unsicherheit lebt, kann nicht frei schaffen. Die
Künstlersozialversicherung ist eine tragende Säule der kulturellen Infrastruktur
Deutschlands – sie muss gestärkt und nicht geschwächt werden.
-
Das bewährte Modell der Künstlersozialkasse (KSK) muss erhalten und
weiterentwickelt werden. -
Die Ausgestaltung muss effizient, transparent und zukunftsfest für Solo-
Selbstständige und Künstlerinnen und Künstler sein. -
Die Aktivrente soll auch für Selbstständige – Künstlerinnen und Künstler,
Honorarkräfte – gelten. -
Soziale Absicherungsmodelle über die KSK oder das Sozialversicherungssystem
müssen weiter geprüft und angepasst werden.
7.2 Leistung honorieren
Förderprogramme sollen sich an Qualität, Innovation und Wirkung orientieren und
nicht an politischen Vorgaben oder Konformität. Die kulturelle Leistung von
Künstlerinnen und Künstlern ist real. Sie verdient Anerkennung – auch materiell.
-
Es braucht eine Honoraruntergrenze für Kulturschaffende, um faire
Mindestvergütungen bei öffentlich geförderten Projekten zu gewährleisten. -
Förderprogramme sollen an messbaren Wirkungskriterien ausgerichtet werden.
Wir unterstützen ausdrücklich die Forschung zur wissenschaftlichen
Entwicklung von international tragfähigen Wirkungsmodellen. -
Es braucht einen leichteren, unbürokratischen Zugang zu Förderprogrammen
für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige. -
Rechtssichere Gestaltung und unbürokratische Umsetzung von selbstständiger
Tätigkeit im Kultur- und Medienbereich sowie im Bereich der kulturellen
Bildung muss gewährleistet werden. Dies erfordert die umgehende Festlegung
und gesetzliche Verabschiedung eines angepassten und praktikablen
Kriterienkataloges für die eindeutige Abgrenzung von selbstständiger und
abhängiger Beschäftigung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens der
Deutschen Rentenversicherung.
8. Kulturelle Bildung und gesellschaftliche Teilhabe
8.1 Bildung als Freiheitsvoraussetzung
Kulturelle Bildung erweitert den Horizont. Sie schafft Verständnis für das
Andere, für Komplexität und Ambiguität. Sie ist keine Dekoration des Lehrplans,
sondern die Grundlage demokratischer Handlungsfähigkeit.
Wir fordern:
-
Zehn Prozent ihres Budgets erhalten öffentliche Kulturinstitutionen
zusätzlich für kulturelle Bildung. -
Frühkindliche kulturelle Bildung ist als fester Bestandteil schulischer und
vorschulischer Curricula zu etablieren. -
Musikunterricht ist für alle Kinder zu gewährleisten – jedes Kind soll ein
Instrument erlernen können. - Kultur ist als Schulfach zu etablieren.
-
Theater und Museen sind als kulturelle Bildungsorte dauerhaft zu sichern
und die Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen ist zu
fördern. -
Die Bildungsarbeit der Musikensembles des ÖRR muss durch eine
Existenzgarantie gewürdigt werden.
8.2 Geschichts-, Kunst- und Literaturbildung stärken
Historische Bildung ist der Schlüssel zum Verständnis von Demokratie. Wer nicht
weiß, woher wir kommen, kann nicht beurteilen, wohin wir gehen. Geschichts-,
Kunst- und Literaturunterricht sind keine altmodischen Pflichtfächer, sondern
Demokratieschulen.
- Deshalb müssen sie gestärkt und nicht weiter reduziert werden.
-
Der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss forciert
werden. -
Institutionen der Lese- und Literaturförderung, Literaturhäuser,
öffentliche Bibliotheken etc. sollen gestärkt werden. -
Bibliotheken als Dritte Orte: Sie sind niedrigschwellige, interkulturelle
Begegnungsorte, die es zu stärken gilt. Sonntagsöffnungen sollen ermöglicht
werden.
8.3 Inklusive Teilhabe
Kulturelle Teilhabe ist kein Privileg. Sie ist ein gesellschaftliches Gut, das
allen Menschen offenstehen muss – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem
Einkommen, einer möglichen Beeinträchtigung oder ihrem Wohnort.
-
Eine inklusive Kulturpolitik muss Teilhabe, Teilnahme und Teilgabe
gleichermaßen ermöglichen. -
Kulturprogramme sollen so gestaltet werden, dass sie Einsamkeit verhindern
– besonders für ältere Menschen und in ländlichen Räumen. -
Es sollen partizipative Mitmachangebote für Senioren in kulturellen
Institutionen geschaffen werden.
9. Erinnerungskultur und demokratische Resilienz
9.1 Erinnerung verbindet
Freiheit braucht Erinnerung. Eine Gesellschaft, die ihre Geschichte vergisst,
ist anfällig dafür, dass sich Geschichte wiederholt. Erinnerungskultur ist keine
moralische Pflicht der Vergangenheit, sondern eine demokratische Investition in
die Zukunft.
-
Der Erhalt und die Weiterentwicklung der Erinnerungskultur dienen dem
Schutz vor autoritären Systemen, Rassismus und Antisemitismus. -
Erinnerungskultur muss demokratische Resilienz stärken – sie soll
verbinden, nicht spalten. -
Institutionelle Förderung der Arbeit gegen Antisemitismus im Kultur- und
Medienbereich muss gestärkt werden. Bewährte Projekte in diesem Feld aus
dem Programm „Demokratie leben“ sollen nicht in Frage gestellt werden.
9.2 Provenienzforschung und Restitution
Die konsequente Aufarbeitung von NS-Raubkunst, der DDR-Raubkunst sowie von
Sammlungsgütern aus kolonialem Kontext ist eine rechtliche und moralische
Verpflichtung. Sie dient dem Rechtsfrieden und der internationalen Verständigung
und muss auf Augenhöhe geschehen.
-
Provenienzforschung, Restitution und Rückgabe müssen als dauerhafter,
institutionell verankerter Prozess gestaltet werden. -
Es muss Transparenz über Sammlungsbestände hergestellt werden.
Digitalisierung von Museumsbeständen als Beitrag zur Aufarbeitung. -
Partnerschaften mit Herkunftsgesellschaften auf Augenhöhe – nicht als Akt
der Gnade, sondern des Rechts.
10. Kultur in Europa und der Welt
10.1 Kulturpolitik ist Außenpolitik
Deutschland ist eine Kulturnation mit globaler Ausstrahlung. Diese Ausstrahlung
ist jedoch kein Selbstläufer, sondern muss aktiv gepflegt werden. Kulturpolitik
ist Außenpolitik: Sie schafft Verständigung, baut Brücken und stärkt das
internationale Ansehen Deutschlands.
Dazu gehören:
-
die Stärkung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) und der
Goethe-Institute weltweit, sowie die Eröffnung neuer bzw. Wiedereröffnung
von Goethe Instituten bzw. Zentren in ganz Europa. -
die Einrichtung einer europäischen Koordinationsstelle für
Außenkulturpolitik im Europäischen Auswärtigen Dienst, -
die Einrichtung eines „European National Trust” zum Schutz des gemeinsamen
europäischen Kulturerbes, -
mehr digitale Austausch- und Koproduktionsprogramme zwischen europäischen
Kulturschaffenden sowie -
die Weiterentwicklung und Stärkung von Arte und der Deutschen Welle als
internationalem öffentlich-rechtlichen Kultursender.
10.2 Offenheit gegenüber internationalen Künstlerinnen und Künstlern
Deutschland als Kulturstandort lebt von internationalen Impulsen. Bürokratische
Hindernisse für internationale Kulturschaffende sind ein Standortnachteil –
kulturell wie wirtschaftlich.
-
Es braucht eine Vereinfachung und Generalisierung der Visavergabe an
internationale Künstlerinnen und Künstler. - Internationale Stipendien und Austauschprogramme sollen gestärkt werden.
-
Die Vielfalt der Kultur soll im Stadtbild sichtbar gemacht und gefördert
werden.
11. Räume für Kultur – Stadt, Land und Klima
11.1 Kulturorte sichern
Kunst braucht Orte. Ateliers, Proberäume, Spielstätten, Clubs, Bibliotheken und
Museen sind die physische Infrastruktur unserer Kulturgesellschaft. Steigende
Mieten, fehlende Stadtplanung und mangelndes Leerstandsmanagement bedrohen diese
Infrastruktur jedoch systematisch.
Es gilt, Kulturorte vor Verdrängung durch steigende Mieten zu schützen,
beispielsweise durch Vorkaufsrechte, Belegungsbindungen und Mietpreisbremsen für
Kulturnutzungen. Leerstandsmanagement im urbanen Raum soll generell im Sinne
kultureller Maßnahmen erfolgen. Bei Stadtplanung und Quartiersentwicklung müssen
kulturelle und dritte Orte strukturell mitgedacht werden. Schließlich gilt es,
Kulturstrukturen und Initiativen im ländlichen Raum zu erhalten und neu zu
entwickeln.
11.2 Nachhaltigkeit in der Kulturinfrastruktur
Kultureinrichtungen sehen sich mit denselben klimapolitischen Herausforderungen
konfrontiert wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche. Nachhaltigkeit ist
kein Feind der Kultur, sondern ihre Zukunftsbedingung.
Mit einem Best-Practice-Programm auf europäischer Ebene soll kulturelle
Infrastruktur unter nachhaltigen Gesichtspunkten saniert werden.
Kultureinrichtungen und Kulturgüter müssen vor den Folgen des Klimawandels und
Naturkatastrophen geschützt werden. Energie für die Kunst ist Energie für die
Gesellschaft: Kulturbetriebe sollen bei der Energieversorgung unterstützt
werden. Kultur- und Naturlandschaften sowie Parkanlagen müssen als Erholungsorte
und CO₂-Speicher erhalten werden.
11.3 Kulturgüter im Kriegs- oder Katastrophenfall
Die Bundesregierung soll in Zusammenarbeit mit den Bundesländern prüfen, wo
Kulturgüter im Kriegs- oder Katastrophenfall schnell und unter geeigneten
Bedingungen sicher untergebracht werden können. Für beschädigtes Kulturgut
sollen dezentrale Notrestaurierungswerkstätten vorgesehen werden, die das
Kulturgut stabilisieren können. Eine Zusammenarbeit mit den europäischen
Nachbarn wäre anzustreben.
Schluss: Freiheit ist keine Gnade des Staates
Kultur ist mehr als das, was wir leben. Sie verbindet uns und stellt uns
gleichzeitig vor Herausforderungen. Sie ist das Medium, in dem Gesellschaften
über sich selbst nachdenken.
Eine liberale Kulturpolitik vertraut auf die Kraft der Freiheit, die
Verantwortung des Einzelnen sowie den offenen Diskurs. Sie schützt Kunst vor
staatlicher Bevormundung und politischer Instrumentalisierung. Sie schafft
Strukturen, in denen Kreativität gedeihen kann – ohne Generalverdacht, ohne
Lenkungsanspruch, ohne ideologischen Zugriff.
Unser Ziel ist ein Land, in dem Kunst, Kultur und Medien frei, vielfältig und
zukunftsfähig sind.
Denn Freiheit ist keine Gnade des Staates, sondern sein Auftrag.
Begründung
Erfolgt mündlich.