LV Bayern
Rechtssicherheit für Solo-Selbstständige und Honorarlehrkräfte in Bildungs- und Wissensberufen schaffen
Die Bildungs- und Weiterbildungslandschaft in Bayern und ganz Deutschland
benötigt flexible Strukturen, faire Rahmenbedingungen und rechtssichere
Vertragsmodelle. Nur so bleibt Vielfalt, Innovation und Teilhabe im
Bildungswesen gewährleistet.
Die aktuelle Auslegung der Statusfeststellung durch die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der
Beauftragung von Honorar- und Solo-Selbstständigen im Bildungsbereich.
Bildungsträger, die auf flexible und spezialisierte Experten angewiesen sind,
geraten dadurch zunehmend in wirtschaftliche und rechtliche Schwierigkeiten. Der
Mittelstand in Deutschland – insbesondere auch die vielen Kleinstunternehmer,
Freiberufler und Solo-Selbstständigen – ist hiervon unmittelbar betroffen.
Unter anderem betroffene Bereiche:
- Frühkinderziehung (Musik-, Kunst-, Sprachförderung)
- Schul- und Hochschulbildung (Lehraufträge, AGs, Nachhilfe)
- Erwachsenenbildung (VHS, Integrationskurse, politische Bildung)
- berufliche Weiterbildung (z. B. in IT, Management, Pflege)
-
Kultur- und Gesundheitsbildung (Theaterpädagogik, medizinische
Fortbildungen)
Forderungen:
Der Parteitag fordert die Freien Demokraten auf allen politischen Ebenen dazu
auf,
-
1. das Statusfeststellungsverfahren grundlegend zu reformieren, insbesondere
durch:-
Einführung klarer gesetzlicher Positivkriterien zur Definition von
Selbstständigkeit, -
die Übertragung der Prüfkompetenz auf eine unabhängige Instanz
außerhalb der DRV.
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Einführung klarer gesetzlicher Positivkriterien zur Definition von
-
2. rückwirkende Beitragsforderungen auszuschließen, wenn die Vertragsparteien
nachvollziehbar von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind
(Vertrauensschutz). -
3. Rechtssicherheit für Bildungsträger zu schaffen, indem
Statusfeststellungsverfahren freiwillig, digitalisiert, unbürokratisch und
schnell abgewickelt werden. -
4. Bildungs- und Kulturanbieter als Teil des Mittelstands anzuerkennen und
entsprechend in mittelstandspolitische Schutzmechanismen einzubeziehen.