Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Bayern

Rechtssicherheit für Solo-Selbstständige und Honorarlehrkräfte in Bildungs- und Wissensberufen schaffen

Die Bildungs- und Weiterbildungslandschaft in Bayern und ganz Deutschland 
 benötigt flexible Strukturen, faire Rahmenbedingungen und rechtssichere 
 Vertragsmodelle. Nur so bleibt Vielfalt, Innovation und Teilhabe im 
 Bildungswesen gewährleistet.

 Die aktuelle Auslegung der Statusfeststellung durch die Deutsche 
 Rentenversicherung (DRV) führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der 
 Beauftragung von Honorar- und Solo-Selbstständigen im Bildungsbereich. 
 Bildungsträger, die auf flexible und spezialisierte Experten angewiesen sind, 
 geraten dadurch zunehmend in wirtschaftliche und rechtliche Schwierigkeiten. Der 
 Mittelstand in Deutschland – insbesondere auch die vielen Kleinstunternehmer, 
 Freiberufler und Solo-Selbstständigen – ist hiervon unmittelbar betroffen.

 Unter anderem betroffene Bereiche:

  •  Frühkinderziehung (Musik-, Kunst-, Sprachförderung)
  •  Schul- und Hochschulbildung (Lehraufträge, AGs, Nachhilfe)
  •  Erwachsenenbildung (VHS, Integrationskurse, politische Bildung)
  •  berufliche Weiterbildung (z. B. in IT, Management, Pflege)
  •  Kultur- und Gesundheitsbildung (Theaterpädagogik, medizinische 
     Fortbildungen)

 Forderungen:

 Der Parteitag fordert die Freien Demokraten auf allen politischen Ebenen dazu 
 auf,

  1.  1. das Statusfeststellungsverfahren grundlegend zu reformieren, insbesondere 
     durch:
    •  Einführung klarer gesetzlicher Positivkriterien zur Definition von 
       Selbstständigkeit,
    •  die Übertragung der Prüfkompetenz auf eine unabhängige Instanz 
       außerhalb der DRV.
  2.  2. rückwirkende Beitragsforderungen auszuschließen, wenn die Vertragsparteien 
     nachvollziehbar von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind 
     (Vertrauensschutz).

  3.  3. Rechtssicherheit für Bildungsträger zu schaffen, indem 
     Statusfeststellungsverfahren freiwillig, digitalisiert, unbürokratisch und 
     schnell abgewickelt werden.

  4.  4. Bildungs- und Kulturanbieter als Teil des Mittelstands anzuerkennen und 
     entsprechend in mittelstandspolitische Schutzmechanismen einzubeziehen.

 

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