Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

Bundesvorstand der Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer

Fortschritt statt Stillstand in der Bürgerrechtspolitik – auch für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten

Die Freien Demokraten treten für eine Gesellschaft ein, in der individuelle 
 Freiheitsrechte, Selbstbestimmung und ein respektvolles Miteinander unabhängig
 von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität gewahrt werden.

 Gerade in Zeiten, in denen Populisten, Rechtsextreme und religiöse 
 Fundamentalisten die Emanzipation sexueller und geschlechtlicher Minderheiten 
 zurückdrehen wollen, in Zeiten, in denen diesen Minderheiten wieder vermehrt 
 Hass entgegenschlägt, verteidigen Liberale ihre Freiheit wie die aller Menschen.

 Die FDP hat in der letzten Bundesregierung viel erreicht, darunter die 
 entschlossenere Verfolgung von Hasskriminalität, die Abschaffung des 
 Blutspendeverbots und einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den 
 Schutz sexueller Vielfalt. Zudem wurde ein beschlussreifer Entwurf für eine 
 Reform des Familien- und Abstammungsrechts vom liberalen Bundesjustizminister 
 vorgelegt.

 Seit dem Ausscheiden der Liberalen aus der Bundesregierung herrscht aber 
 Stillstand in diesem Bereich der Bürgerrechtspolitik. CDU und CSU blockieren, 
 und die SPD erscheint vollends antriebslos. Sozialdemokraten loben sich dafür, 
 dass es keine Rückschritte gibt. Doch Stillstand ist kein Erfolg.

 Die Freien Demokraten fordern daher einen Neustart für die individuellen 
 Freiheitsrechte und für die Sicherheit von sexuellen und geschlechtlichen 
 Minderheiten.

 Dazu gehören für uns insbesondere:

  1.  1. Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Aufnahme der sexuellen Identität in 
     den Gleichstellungskatalog in Artikel 3 Grundgesetz muss vom Bundestag 
     zeitnah beraten und beschlossen werden.


  2.  2. Freiheit heißt, ohne Angst leben zu können. Wir stehen für Nulltoleranz 
     gegenüber homo- und transfeindlicher Hasskriminalität und Gewalt. Diese 
     muss konsequent als solche erfasst und verfolgt werden. Tätergruppen und 
     Tätermotive müssen evaluiert und klar benannt werden, um adäquate 
     Präventionsarbeit leisten zu können. Präventionsarbeit darf sich nicht auf 
     die Stärkung von LSBTIQ beschränken, sondern muss gerade auffällige 
     Tätergruppen wie junge Männer mit rechtsextremen Weltbildern oder aus 
     bestimmten migrantischen Communities systematisch ansprechen.


  3.  3. Der Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller Vielfalt ist 
     umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dabei kommt der Aufklärung in Schulen 
     und Jugendarbeit eine besondere Bedeutung für die Prävention von 
     Diskriminierung und Gewalt zu. Auch die Arbeitswelt muss im Dialog mit den 
     Kammern und Verbänden der Wirtschaft Teil des Aktionsplans sein. Denn 
     Vielfalt bringt unsere Gesellschaft und unseren wirtschaftlichen Erfolg 
     voran. Wenn sich Schwule, Lesben und Bisexuelle nicht verstecken müssen, 
     wenn transidente Personen und queere Menschen akzeptiert werden, wenn alle 
     gleiche Chancen haben – dann macht uns das erfolgreicher und kreativer. Der 
     Bund ist hier auch als Arbeitgeber besonders gefordert.


  4.  4. Die Reform des Familien- und Abstammungsrechts ist noch in dieser 
     Wahlperiode des Bundestages umzusetzen. Diese muss auf unterschiedliche 
     Familienkonstellationen passen – auf die Mehrheit der heterosexuellen 
     Elternpaare ebenso wie auf Regenbogenfamilien, Mehreltern- und Patchwork-
     Familien. Väter- und Mütterrechte müssen dabei in allen 
     Familienkonstellationen gleichermaßen gewahrt bleiben. Dazu ist der Entwurf 
     des früheren FDP-Bundesjustizministers eine sachgerechte und ausgewogene 
     Grundlage.


  5.  5. Die Kommission zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin 
     hat in der letzten Wahlperiode dargelegt, unter welchen Rahmenbedingungen 
     Eizellspende und nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ethisch vertretbar und 
     praktikabel in Deutschland zugelassen werden können. Wir Freie Demokraten 
     erneuern vor diesem Hintergrund unsere Forderung, anderen europäischen 
     Ländern zu folgen und diese Möglichkeiten im deutschen Recht zuzulassen.


  6.  6. Die Bundesregierung sollte die Initiative der Europäischen Kommission zur 
     grenzüberschreitenden Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen auch vor dem 
     Hintergrund der jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes 
     nachdrücklich unterstützen. Dies ist insbesondere für alle deutschen Paare 
     von Bedeutung, die dauerhaft in einem anderen EU-Land arbeiten wollen. Ggf. 
     ist das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit zu nutzen.


  7.  7. Weltweit werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen 
     Identität diskriminiert und verfolgt. Die Verfolgung nimmt in Teilen 
     Afrikas, im Nahen Osten und in Russland weiter zu. Das Schweigen der 
     schwarz-roten Bundesregierung muss ein Ende haben. Die deutsche Außen- und 
     Entwicklungspolitik ist gefordert, sich aktiv für den weltweiten Schutz von 
     LSBTIQ einsetzen.  Bei Strafverschärfungen gegen Homosexuelle ist die 
     Entwicklungszusammenarbeit im Dialog mit Menschenrechtsverteidigern vor Ort 
     auf den Prüfstand zu stellen und die Zusammenarbeit mit staatlichen 
     Einrichtungen zu beenden.


  8.  8. Die Bundesregierung ist gefordert, die Rechtspositionen unserer 
     Staatsbürger und unserer Unternehmen auch gegenüber Verbündeten wie den USA 
     entschieden zu wahren. Dass rechtmäßige deutsche Reisepässe mit dem 
     Geschlechtseintrag „divers“ nicht mehr akzeptiert werden, kann nicht 
     unwidersprochen bleiben. Ebenso ist es als Eingriff in die unternehmerische 
     Freiheit und den freien Handel inakzeptabel, wenn die USA deutsche 
     Unternehmen bei der öffentlichen Beschaffung benachteiligen, die Diversity 
     & Inclusion Programme fortsetzen.


Begründung



Erfolgt mündlich.

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