Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

Bundesvorstand der Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer

Selbstbestimmungsgesetz: nicht „woke“, aber reformbedürftig

Das Selbstbestimmungsgesetz ist immer wieder in der Diskussion, trotz der
 aktuellen Priorität drängender wirtschaftlicher, finanzieller und
 außenpolitischer Krisen. Teilweise wird vorgetragen, dass die letzte
 Bundesregierung hier ein links-grünes Gesetz gemacht habe.

 Dazu stellt der Bundesparteitag fest:

  1.  1. Die Mission der Liberalen, mehr Freiheit für mehr Menschen zu erreichen,
     gilt für alle Menschen – auch für transidente und intergeschlechtliche
     Personen.

  2.  2. Die Forderung nach einem Selbstbestimmungsgesetz ist seit Jahren Teil der
     Beschlüsse des Bundesparteitages der FDP und war auch Teil des
     Wahlprogramms der FDP zur Bundestagswahl 2021. Es geht in weiten Teilen
     konform mit einem Gesetzentwurf, den die FDP-Bundestagsfraktion zuvor in
     der Opposition eingebracht hat. Infolgedessen war es die FDP, die die
     Forderung in die Koalitionsverhandlungen eingebracht hat, um die Beschlüsse
     des Bundesparteitages umzusetzen.

  3.  3. Der Kern des Selbstbestimmungsgesetzes ist weiterhin richtig. Die
     entwürdigenden zwei psychologischen Gutachten, die transidente Personen
     über sich ergehen lassen mussten, um den Geschlechtseintrag zu wechseln,
     wurden durch eine Selbsterklärung ersetzt. Auch lange Verfahren vor
     Gerichten wurden im Sinne von Entbürokratisierung durch eine Eintragung bei
     den Meldebehörden ersetzt.

  4.  4. Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann hat zurecht dafür gesorgt,
     dass das Hausrecht im Selbstbestimmungsgesetz verankert wurde. So heißt es
     im Gesetz: „Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die
     Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht
     des jeweiligen Eigentümers (…) unberührt.“ Somit besteht u. a. keine
     Gefahr, dass Männer sich durch formale Änderung des Geschlechtseintrags den
     Zugang zu geschützten Räumen für Frauen erzwingen. Es ist auch nur ein
     Einzelfall öffentlich bekannt, dass eine transidente Person sich die
     Mitgliedschaft in einem Frauen-Fitnessstudio erklagen wollte.

  5.  5. Auch für die Chancengleichheit im Sport hat das Gesetz Vorsorge getroffen.
     So heißt es dort: „Die Bewertung sportlicher Leistungen kann unabhängig von
     dem aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden.“

  6.  6. Das Gesetz umfasst keine medizinischen Maßnahmen, so dass auch die
     Einbeziehung von Jugendlichen keine irreversiblen Folgen hat. Vielmehr
     eröffnet es ihnen die Möglichkeit eines diskriminierungsfreieren
     Aufwachsens, insbesondere im Kontext schulischer Bildung.

 Allerdings eröffnet das Gesetz durch die von den Grünen eingebrachte jährliche
 Option zum Wechsel des Geschlechtseintrags und das Fehlen einer
 Missbrauchsklausel – wie im Fall eines rechtsextremen Kriminellen – die
 Möglichkeit, das Gesetz ad absurdum zu führen und in der Öffentlichkeit zu
 diffamieren.

 Wir fordern daher, die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene
 Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes, die u. a. den wirksamen Schutz von
 Frauen und die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche umfassen soll, sehr
 zeitnah vorzulegen. Diese ermöglicht dann eine Diskussion auf seriöser
 Datengrundlage statt auf diffusen Ängsten oder schlicht Vorurteilen.

 Unabhängig davon hält es der Bundesparteitag der FDP für sinnvoll,

  •  die Frist vor einer erneuten Änderung des Geschlechtseintrags zu
     verlängern, um Missbrauch zu verhindern und deutlich zu machen, dass es um
     die Eintragung einer gefestigten Identität geht,
  •  gerade für Personen im Strafvollzug eine Missbrauchsklausel dahingehend
     aufzunehmen, dass die zuständigen Behörden eine Änderung des
     Geschlechtseintrags bei offensichtlichem Missbrauch verweigern und den
     Antrag gerichtlich überprüfen lassen können.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

zurück zum Antragsbuch