Bundesvorstand der Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer
Selbstbestimmungsgesetz: nicht „woke“, aber reformbedürftig
Das Selbstbestimmungsgesetz ist immer wieder in der Diskussion, trotz der
aktuellen Priorität drängender wirtschaftlicher, finanzieller und
außenpolitischer Krisen. Teilweise wird vorgetragen, dass die letzte
Bundesregierung hier ein links-grünes Gesetz gemacht habe.
Dazu stellt der Bundesparteitag fest:
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1. Die Mission der Liberalen, mehr Freiheit für mehr Menschen zu erreichen,
gilt für alle Menschen – auch für transidente und intergeschlechtliche
Personen.
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2. Die Forderung nach einem Selbstbestimmungsgesetz ist seit Jahren Teil der
Beschlüsse des Bundesparteitages der FDP und war auch Teil des
Wahlprogramms der FDP zur Bundestagswahl 2021. Es geht in weiten Teilen
konform mit einem Gesetzentwurf, den die FDP-Bundestagsfraktion zuvor in
der Opposition eingebracht hat. Infolgedessen war es die FDP, die die
Forderung in die Koalitionsverhandlungen eingebracht hat, um die Beschlüsse
des Bundesparteitages umzusetzen.
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3. Der Kern des Selbstbestimmungsgesetzes ist weiterhin richtig. Die
entwürdigenden zwei psychologischen Gutachten, die transidente Personen
über sich ergehen lassen mussten, um den Geschlechtseintrag zu wechseln,
wurden durch eine Selbsterklärung ersetzt. Auch lange Verfahren vor
Gerichten wurden im Sinne von Entbürokratisierung durch eine Eintragung bei
den Meldebehörden ersetzt.
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4. Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann hat zurecht dafür gesorgt,
dass das Hausrecht im Selbstbestimmungsgesetz verankert wurde. So heißt es
im Gesetz: „Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die
Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht
des jeweiligen Eigentümers (…) unberührt.“ Somit besteht u. a. keine
Gefahr, dass Männer sich durch formale Änderung des Geschlechtseintrags den
Zugang zu geschützten Räumen für Frauen erzwingen. Es ist auch nur ein
Einzelfall öffentlich bekannt, dass eine transidente Person sich die
Mitgliedschaft in einem Frauen-Fitnessstudio erklagen wollte.
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5. Auch für die Chancengleichheit im Sport hat das Gesetz Vorsorge getroffen.
So heißt es dort: „Die Bewertung sportlicher Leistungen kann unabhängig von
dem aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden.“
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6. Das Gesetz umfasst keine medizinischen Maßnahmen, so dass auch die
Einbeziehung von Jugendlichen keine irreversiblen Folgen hat. Vielmehr
eröffnet es ihnen die Möglichkeit eines diskriminierungsfreieren
Aufwachsens, insbesondere im Kontext schulischer Bildung.
Allerdings eröffnet das Gesetz durch die von den Grünen eingebrachte jährliche
Option zum Wechsel des Geschlechtseintrags und das Fehlen einer
Missbrauchsklausel – wie im Fall eines rechtsextremen Kriminellen – die
Möglichkeit, das Gesetz ad absurdum zu führen und in der Öffentlichkeit zu
diffamieren.
Wir fordern daher, die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene
Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes, die u. a. den wirksamen Schutz von
Frauen und die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche umfassen soll, sehr
zeitnah vorzulegen. Diese ermöglicht dann eine Diskussion auf seriöser
Datengrundlage statt auf diffusen Ängsten oder schlicht Vorurteilen.
Unabhängig davon hält es der Bundesparteitag der FDP für sinnvoll,
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die Frist vor einer erneuten Änderung des Geschlechtseintrags zu
verlängern, um Missbrauch zu verhindern und deutlich zu machen, dass es um
die Eintragung einer gefestigten Identität geht, -
gerade für Personen im Strafvollzug eine Missbrauchsklausel dahingehend
aufzunehmen, dass die zuständigen Behörden eine Änderung des
Geschlechtseintrags bei offensichtlichem Missbrauch verweigern und den
Antrag gerichtlich überprüfen lassen können.
Begründung:
Erfolgt mündlich.